Bei »Flüchtlingen« werden diese Kosten komplett übernommen

Kein Anspruch für ALG-II-Empfänger auf volle Übernahme der Wohnkosten

ALG-II-Empfänger haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Wohnkosten vom JobCenter in voller Höhe übernommen werden. Das hat aktuell das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil entschieden. Bei »Flüchtlingen« jedoch werden diese Kosten in vollem Umfang übernommen.

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Für viele Bezieher von ALG II (auch bekannt als Hartz IV) ist die Wohnungssuche alles andere als einfach. Immer weniger bezahlbarer Wohnraum steht einer immer größeren Zahl von Beziehern gegenüber. Das alleine sorgt für einen immensen Wettbewerb, dem die Betroffenen mitunter schutzlos ausgeliefert sind. Durch die zunehmende Zahl derer, die aus den Flüchtlingsunterkünften heraus auf den hart umkämpften Wohnungsmarkt, insbesondere im unteren Preissegment, drängen, wird dieser Wettbewerb noch einmal deutlich verschärft. Vor allem, da dieser Kampf mit ungleichen Mitteln geführt wird.

Denn während den ALG-II-Beziehern weniger Mittel zur Verfügung stehen und aktuell das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf volle Übernahme der Wohn- und Heizkosten durch das JobCenter haben, erhalten »Flüchtlinge« eine Rundumversorgung. Ihr Spielraum bei der Wohnungssuche war zuvor schon etwas größer, wird durch das jetzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber noch einmal erweitert. Denn dieses Urteil bezieht sich auf Leistungen aus dem SGB, nicht jedoch für Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hier dürfen die zugrunde gelegten Wohnkosten komplett bis an die örtlich übliche Mietobergrenze heranreichen und werden komplett vom Amt übernommen. Mehr noch: in Ausnahmesituationen dürfen die Wohnkosten die Mietobergrenze sogar überschreiten.

Dem Grundsatzurteil des Bundesverfassunsgerichtes liegt allerdings auch ein Fall zugrunde, der wie gemalt für das Urteil erscheint: eine alleinstehende ALG-II-Empfängerin war vor Gericht gezogen, weil das JobCenter ihr die Übernahme der Wohnkosten für ihre 77(!)-Quadratmeter-Wohnung reduziert hat. Die Wohnung sei zu groß und zu teuer, argumentierte das JobCenter. Dagegen begehrte die Mieterin auf und brachte das Verfahren bis vor das Bundesverfassungsgericht.  

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ronald Schroeder

Für deutsche Obdachlose zahlt der Berliner Senat je Nacht und Schlafplatz an die Betreiber von Sammelunterkünften 15 €, für Geflüchtete aller Art 50 €. Es soll nicht verschwiegen werden, daß man den Satz für Deutsche großzügig auf 30 € zu verdoppeln gedenkt! Nun urteilt das Bundesverfassungsgericht, daß deutsche Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf volle Erstattung der Heizkosten haben; das an der Würde des Menschen orientierte Asylbewerberleistungsgesetz spricht aber genau dies den Geflüchteten zu. Ein Hartz-IV-Empfänger, dem nach Jahren der Fernseher defekt geht, kann auch nur von der Rundumversorgung der Geflüchteten in ihren Asylhotels träumen, denen nach mutwilliger Totalzerstörung der Einrichtung innerhalb kürzester Zeit immer wieder dieselbe ersetzt wird.
Augenscheinlich siedelt das politische Establishment der BRD die Würde eines Geflüchteten deutlich höher an, als die Würde eines Deutschen.
Auch die Justiz macht längst gravierende Unterschiede in der Urteilsfindung. Zwei Deutsche verüben in Meißen einen Brandanschlag auf ein unbewohntes, als Asylunterkunft geplantes Objekt, Sachschaden ca. 165 T€, Menschen waren zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Urteil gegen die beiden Deutschen: 3 Jahre 8 Monate Haft. Ein Iraker verübt einen Brandanschlag auf ein Haus in Hannover, in dem auch zwei deutsche Studenten leben. Sachschaden ca. 130 T€. Der uns mit seinem Brandanschlag bereichernde Orientale erhält eine Bewährungsstrafe und verläßt das Gericht als freier Mann.
Diese Politik verursacht Verdruß und wirft Fragen auf. Antworten scheinen schwierig, denn es ist eigentlich ein krankhafter Befund, sich selbst und den Seinen bewußt Schaden zuzufügen.

Gravatar: Heinz

Da wissen die Berufstätigen wenigstens für wen und wofür sie arbeiten gehen.
Ist doch tröstlich - oder?

Gravatar: Jochen Reimar

Ich bleibe dabei: Das Asylbewerberleistungsgesetz ist mit Abstand (!) die größte Fluchtursache!

Gravatar: Sigmund Westerwick

Mieter zweiter Klasse

Es ist gut zu wissen, dass die Ungleichbehandlung von denen, die schon länger hier sind, und den illegalen EInwanderern jetzt auch vom Verfassungsgericht bestätigt wurde.

Die Regierung der Frau M. und alle angehängten Ministerien können also mit höchstricherlichem Segen fortfahren, die Einheimischen auf die Strasse zu setzen und auszusondern. Der Winter kommt, und wenn es richtig kalt wird, schlägt die Evolution besondern effizient durch, die Behörden sollten sich also beeilen um möglichst viele Eingeborene zu entsorgen, das gibt dann mehr Platz fürs nächste Jahr.

Gravatar: Mr. Muro

Die übliche Anti-Deutschen, Anti-Weissen Diskriminierung die vom Staat betrieben wird. Es wird Zeit das herrschende Regime hier zu entsorgen.

Gravatar: karlheinz gampe

Deutsche sind nun im eigenem Land Menschen 2.ter Klasse durch linke verlogene Merkelpolitik. Wer ist so geistig verblödet, dass er noch die Linken Altparteien CDU(SED), SPD oder Grüne wählt ?

Gravatar: Matt K

Merkel-Deustchland 2017: Flüchtling, Flüchtling über alles!

Gravatar: Ede Wachsam

Ist ja klar, denn die brauchen jetzt das Geld um den angeblichen Flüchtlingen Häuser und Wohnungen zu bauen, (wird längst gemacht) kostenlos versteht sich. Unsere Leute können ja sehen wo sie bleiben. Nicht jeder der ALG bezieht ist ein Faulenzer und ofmals kann Jemand als Einzelperson eine qm angemesse Wohnung gar nicht finden. Aber was interessieert das schon den Beamtenschimmel?

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