Regierung ist gegenüber Abgeordneten grundsätzlich auskunftspflichtig

Karlsruhe tadelt Verhalten der Bundesregierung als verfassungswidrig

Erneut kassiert die Bundesregierung bei den Verfassungsrichtern eine Niederlage. Sie muss generell Anfragen oppositioneller Abgeordneter beantworten. In Karlsruhe wurde erfolgreich geklagt, nachdem diese auf einzelne Fragen nicht eingehen wollte.

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Das Bundesverfassungsgericht stärkte mit einer Grundsatzentscheidung die Position von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung bei Anfragen. Diese ist unbedingt verpflichtet, Fragen von Abgeordneten zu beantworten. Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, begründeten die Karlsruher Richter. Ohne Teilhabe am Regierungswissen laufe diese Kontrolle ins Leere.

Ausgangspunkt einer Klage in Karlsruhe war, dass die Bundesregierung vor Jahren auf Fragen von Grünen-Parlamentariern zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend antworteten. Es ging dabei um Zugverspätungen, Investitionen in das Schienennetz, zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Bahnprojekt »Stuttgart 21« sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken.

Karlsruhe stellte fest, dass die Bundesregierung mit ihrer Wortkargheit die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt habe. Die Auskunftsverweigerung war verfassungswidrig und verstieß gegen das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten. Das damalige Regierungsargument »Geschäftsgeheimnis« gelte begrenzt, wenn ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG ganz oder mehrheitlich dem Staat gehöre.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Der nachdenkliche Bürger

Das Urteil finde ich klasse und kommt gerade zum richtigen Zeitpunkt. Jetzt wird sich die zukünftige Jamaika Regierung auf unbequeme AfD Fragen einstellen müssen und darauf freue ich mich tierisch!
Die Grünen können sich im nachhinein bei Ihrem Kollegen Ströbele "bedanken" - der Schuss kann für sie nämlich gewaltig nach hinten losgehen.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Erneut kassiert die Bundesregierung bei den Verfassungsrichtern eine Niederlage. Sie muss generell Anfragen oppositioneller Abgeordneter beantworten. In Karlsruhe wurde erfolgreich geklagt, nachdem diese auf einzelne Fragen nicht eingehen wollte.“ …

Und wieder dieser Voßkuhle!!!

Brauchte die Bundesregierung doch schon deshalb
nicht(?) entsprechend zu antworten, weil „in Art. 3 Abs. 1 Bst. e.) der Richtlinie 2012/13/EU festgehalten ist, dass der Verdächtige oder die beschuldigte Personen von den nationalen zuständigen Behörden umgehend und nachweislich in mündlicher oder schriftlicher Form und in einfacher und verständlicher Sprache über das Recht auf Aussageverweigerung zu belehren ist. Die Belehrung hat so und zu einem Zeitpunkt zu erfolgen, dass die wirksame Ausübung dieser Rechte durch den Verdächtigen oder die beschuldigte Person möglich ist (Art. 3 Abs. 1)“!?? https://de.wikipedia.org/wiki/Aussageverweigerungsrecht
Sollte nun nicht auch zumindest vorschlagen werden, ein Ermittlungsverfahren wegen Landesverrats bzw. der Offenbarung von Staatsgeheimnissen zu eröffnen, weil diesem Voßkuhle für seinen Tadel die eigentlich dafür notwendige(?) „Ermächtigung der Bundesregierung“ ebenso fehlte wie in folgendem Fall? https://netzpolitik.org/tag/landesverrat/feed/

Gravatar: Reinhard Rogosch

Für dieses Urteil brauchte das Gericht sieben, jawohl sieben, Jahre!

Gravatar: Herbert

Diese etwaige Regierung handelt nur Verfassungswidrig im Merkel - System. Bisher ist doch alles gut gelaufen." Wo kein Kläger, da kein Richter!" Die sind sowieso im Lande seit Jahren schon, für die Durchsetzung im Rechtsstaat abhanden gekommen.

Gravatar: Karl

na, ob das wohl von Ferkelchen,,,,, ähhh Merkelchen und deren bunte Vasallen zur kenntnis genommen wird??
ihr charakter lässt allerdings vermuten das sie das grosszügig ignoriert...

Gravatar: Hand Meier

Na das wird im Bundestag aber extreme Verstimmung erzeugen, denn die AfD-Abgeordneten werden sehr peinliche Fragen stellen und auf Beantwortung bestehen.
Damit existiert seit langer Zeit endlich eine echte Opposition, und die Staatsmedien fürchten nichts mehr als diese Alternative für ein anderes, „Merkel-befreites“ Deutschland.

Gravatar: Ebs

Ist es nicht total schlimm, dass wir ein Bundesverfassungsgericht brauchen, um der Bundesregierung zu erklären, was ihre Aufgabe ist?

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