Regierung ist gegenüber Abgeordneten grundsätzlich auskunftspflichtig

Karlsruhe tadelt Verhalten der Bundesregierung als verfassungswidrig

Erneut kassiert die Bundesregierung bei den Verfassungsrichtern eine Niederlage. Sie muss generell Anfragen oppositioneller Abgeordneter beantworten. In Karlsruhe wurde erfolgreich geklagt, nachdem diese auf einzelne Fragen nicht eingehen wollte.

Veröffentlicht:
von

Das Bundesverfassungsgericht stärkte mit einer Grundsatzentscheidung die Position von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung bei Anfragen. Diese ist unbedingt verpflichtet, Fragen von Abgeordneten zu beantworten. Die parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche den Grundsatz der Gewaltenteilung, begründeten die Karlsruher Richter. Ohne Teilhabe am Regierungswissen laufe diese Kontrolle ins Leere.

Ausgangspunkt einer Klage in Karlsruhe war, dass die Bundesregierung vor Jahren auf Fragen von Grünen-Parlamentariern zur Deutschen Bahn und zur Finanzmarktaufsicht nicht ausreichend antworteten. Es ging dabei um Zugverspätungen, Investitionen in das Schienennetz, zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Bahnprojekt »Stuttgart 21« sowie zu aufsichtsrechtlichen Maßnahmen gegenüber Banken.

Karlsruhe stellte fest, dass die Bundesregierung mit ihrer Wortkargheit die Rechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestags verletzt habe. Die Auskunftsverweigerung war verfassungswidrig und verstieß gegen das Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten. Das damalige Regierungsargument »Geschäftsgeheimnis« gelte begrenzt, wenn ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn AG ganz oder mehrheitlich dem Staat gehöre.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Alm-Öhi

Ich will ja nicht unken, aber ist es nicht so, daß sich alle Parteien, d.h. also auch ihren jeweiligen einzelnen Mitgliedern, die "Unverantwortlichkeit" (einen Freifahrtschein für ihr kriminelles Agieren) per Gesetz ausgestellt haben.
Wen juckt es da denn wirklich, ob er getadelt oder gelobt (wer denn, wofür denn???) wird? Solange die Knete, sprich: die Diäten stimmen (hat nix mit Wasser und Brot zu tun), geht denen doch alles Andere am Ar... vorbei - und machen weiter, wie bisher. Mensch hätte sie halt nicht wählen dürfen : selber schuld!

Gravatar: a.po

..ich wußte garnicht, dass wir einen Verfassungsgericht haben, ja von welchen staat wird hier gesprochen?? Soviel ich weiss haben wir in der kolonie usa/brd - keine verfassung- ergo dann kann es auch hier keinen verfassungsgericht geben?? oder kann mir denn jemand hierüber belehren. da unsere kinder immer dümmer in der schule gelehrt und so manchen schrott versucht wird zu lernen, darüber brauch ich ja nicht auslassen, denn wir deutsche sind ja so bekloppt..!!!!! gruß in liebe aspo

Gravatar: Manfred Reiners

Verfassungswidrig? Sehe ich richtig? Ich muss zwomal lesen um zu begreiffen was das heisst. Im ernst was wurde nicht in den letzten Jahren Verfassungsfeindlich umgesetzt? Das gewisse Leut in Karlsruhe mal aufgewacht sind grenzt an ein Wunder oder was läuft da?? Volksverarsche Nr 100251? Diese Merkeltreuen Gesetzeshüter sind genau jene Volkskasper die schon vor Jahren hätten agieren müssen, haben sie aber nicht, warum? Linkstreu halt.

Gravatar: Jutta

Seit wann interessiert die "Regierung" was das Verfassungsgericht sagt?
Die machen eh was sie wollen!

Gravatar: Fred Usling

Leider geht Deutschland mit dieser Regierung in den Abgrund-Frau Merkel hat nie regiert nur abgewartet. Wer nichts tut kann nichts falsch machen!Nur traurig das die Medien nie die Wahrheit über den Zustand in unserem Lande wahrheitsgetreu offengelegt haben die sind mittschuldig am Untergang dieses Landes! Die Presse und Medien haben die Macht mit wahrheitsgetreuen Sendungen zum Abgang dieser Frau beizutragen-es ist nicht mehr fünf vor 12 es ist schon nach 12! Warum stoppt das Verfassungsgericht nicht diese Frau! Eine Gesetzesbrecherin als Kanzlerin ist in einem Rechtsstaat doch wohl nicht tragbar!

Gravatar: Isaac Ben Laurence Weismann

... die natürlich geltenden Gesetze für die Bürger werden umgearbeitet und fließen direkt in das Handelsgesetzbuch ein. Wohlweislich erhält diese GmbH den effektivsten Grünanstrich mitten im Herbst 2017.

Alles klar? Wahlen "überwältigend" gewonnen. Es darf so weiter gehen = TäuscheLande weiter so.

Gravatar: Helmut Waniczek

Ich finde es toll, dass das Verfassungsgericht für die Beantwortung einer Frage so lange braucht, bis der Fragesteller selbst in der Regierung sitzt! So kann ein Schuss manchmal eben nach hinten los gehen.

Gravatar: H.von Bugenhagen

Werden jetzt alle nur getadelt die gegen die Verfassung verstoßen oder sind dass nur Einzelfälle.Die Bürger müssen wissen das sie die derzeitige Verfassung als Gesellschaftsspiel betrachten können...was soll man da noch ernst nehmen .
Sehr sehr Lustig hier in Deutschland

Gravatar: Thwellert

Wirklich schade, das dieses Urteil, wie so viele dieser Art, keine strafrechtlichen Konsequenzen für die Rechtsbrecher bedeutet.

Das das BVG immer wieder die Regierung korrigieren muß, bestätigt ganz offensichtlich die Tatsache, das die Kanzlerin eine selbstherrliche Demagogin ist, die das Regieren in demokratischer Transparenz in ihrer DDR-Kaderschmiede eben NICHT gelernt hat. Transparenz ist ihr zuwider und das spürt man schon bei ihren alltäglichen Auftritten vor einem Pressemikrofon. Selten nur - sehr, sehr selten gibt sie Details zu den allerwenigsten Regierungsvorgängen der Öffentlichkeit gegenüber bekannt.

Sie hat mit ihrer Stasi-Attitüde dem Deutschen Volk bereits unermesslichen Schaden zugefügt, der wohl nie wieder repariert werden kann, auch nicht von einer AfD.

Aber das Gute bei dem Urteil ist nun, das die AfD mit ihren geplanten, unzähligen Anfragen im Parlament auch auf Antworten hoffen kann. Da wird sich in nicht allzu ferner Zukunft so manch' neuer Skandal aus der Merkel-Regierung ans Licht der Öffentlichkeit durchdrängen können. Hoffentlich aber dann auch mit den angemessenen Konsequenzen für die Verursacher.

Gravatar: karlheinz gampe

Wenn eine Regierung immer wieder gegen Recht und Gesetz handelt was ist das für eine Regierung ? Solche Regierungen kennt man nur aus Diktaturen. Im totalitären SED Stasi Staat, wo Merkel mitarbeitete waren Gesetzesverstöße üblich. Nun auch in der BRD ?

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang