Erzwungene Geschlechtervielfalt

Karlsruhe schreibt das Grundgesetz um

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass im Geburtenregister das Geschlecht von Kindern neben männlich und weiblich auch mit „divers“ angegeben werden kann.

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Die Bundesregierung hat beschlossen, dass im Geburtenregister das Geschlecht von Kindern neben männlich und weiblich auch mit „divers“ angegeben werden kann. Mit der vorgesehenen Änderung des Personenstandgesetzes reagiert die Bundesregierung auf das aufsehenerregende Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017, über das medial als Einführung eines „dritten Geschlechts“ berichtet wurde. Bisher konnte in den seltenen Fällen, in denen sich Personen nicht als Mann oder Frau benannt sehen wollen, nur „ohne Angaben“ eingetragen werden.

Das Urteil forderte die Möglichkeit eines „positiven Geschlechtseintrags“ für Menschen, die „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ aufweisen. Geklagt hatte eine intersexuelle Person, die einen Eintrag als „intern/divers“ verlangte.

Anhänger der Gendertheorie sahen darin ihren Glauben bestätigt, dass es nicht zwei, sondern eine Vielzahl von Geschlechtern gäbe, die rechtlich anerkannt werden müssten. Von dem Gesetzentwurf des Innenministeriums sind sie enttäuscht, weil er „minimalistisch konzipiert“ sei und im „traditionellen Denken in den bekannten Geschlechterkategorien“ verhaftet bleibe. In ihrem Sinne kündigten die SPD-Ministerinnen Barley (Justiz) und Giffey (Familien) weitere Schritte zur Aufhebung des Transsexuellengesetzes an, dass durch ein „modernes Gesetz zur Anerkennung und Stärkung von geschlechtlicher Vielfalt“ ersetzt werden sollte. Ein solches „Geschlechtervielfaltsgesetz“ hatte das Bundesverfassungsgericht nicht verlangt, aber es hatte sybillinisch formuliert, dass die Rechtsordnung nicht länger an einer „allein binären Geschlechtskonzeption“ festhalten dürfe. Dabei hatte das Bundeverfassungsgericht in früheren Urteilen selber formuliert, dass unsere Rechtsordnung und unser soziales Leben davon ausgingen, dass Menschen entweder „männlichen“ oder „weiblichen“ Geschlechts seien. Solche Aussagen bewerten die heute amtierenden Richter als „bloße Beschreibung des zum damaligen Zeitpunkt vorherrschenden gesellschaftlichen und rechtlichen Verständnisses der Geschlechtszugehörigkeit“ gewesen, die heutzutage überholt sei , also für die heutige Zeit keine Bedeutung mehr habe.

Die Kategorisierung von Männern und Frauen ist für das amtierende Verfassungsgericht mithin eine überholte Konvention, von der sich die Gesetzgebung emanzipieren solle. Damit schreiben sie das Grundgesetz um, das ganz selbstverständlich von Frauen und Männern spricht und damit auch Rechtsfolgen verbindet: So wird explizit Müttern (nicht „Eltern“) der Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“ versprochen (Art. 6, Abs. 3) und die Wehrpflicht (Art. 12a) gilt ausschließlich für volljährige Männer. Wenn die Verfassungsrichter die „binäre Geschlechtskonzeption der Rechtsordnung“ ändern wollen, dann müssten sie folgerichtig die Neuformulierung des Grundgesetzes verlangen. Dafür müsste die postulierte Überwindung der „binären Geschlechtskonzeption“ begründet und dargestellt werden, warum die Unterteilung in Männer und Frauen überholt sein soll.

Der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht gibt eine solche Begründung nicht her. Geklagt hatte nämlich eine intersexuelle Person mit dem sog. Turner-Syndrom. Aus medizinischer Sicht handelt es um eine Chromosomen-Anomalie (44 A X0-), die dazu führt, dass die betroffenen Frauen infertil bleiben. Es handelt sich um eine sehr seltene genetische Variation, die in Europa mit einer Häufigkeit von 1 zu 5000 Lebendgeburten vorkommt. Die moderne Medizin versucht die physischen Leiden von Turner-Frauen durch Estrogen-Ersatztherapien zu lindern. Als Beweise für „Geschlechtervielfalt“ eignen sich diese Fälle wohl kaum. Angesichts der schwierigen Schicksale verbietet sich eigentlich jede ideologische Instrumentalisierung.

Früher nannte man diese Personen oft „Zwitter“. Sie waren schon dem Preußischen Allgemeinen Landrecht 1794 bekannt, dass ihnen als Erwachsenen die Wahl ihrer Geschlechtszugehörigkeit als Mann oder Frau einräumte. Mit der Einführung von Geburtenregistern durch das Personenstandgesetz 1875 war diese Möglichkeit für erwachsene intersexuelle Personen aber entfallen. Damit gab es über lange Zeit eine Regelungslücke für diese seltenen Fälle. Sie wurde aber schon 2013 geschlossen, indem man im Personenstandrecht die Kategorie „ohne Angabe“ einführte . Auf dieser Linie bleibt der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums. Den Genderideologen ist dieser Pragmatismus zuwider. Sie wollen ein „Geschlechtervielfaltsgesetz“, wie es die Grünen bereits als Entwurf vorgelegt haben. Danach soll jeder sein Geschlecht „selbstbestimmt“ definieren können, unabhängig von Biologie, Menschenkunde und Natur. Wird diese Beliebigkeit bald Gesetz? Wer in der „großen Koalition“ würde das verhindern (wollen)? Und wenn man sein Geschlecht  nicht bestimmen will, weil man davon ausgeht, das sei Sache der menschlichen Natur, soll dann Vater Staat es bestimmen? Am dritten Geschlecht wird offenbar, wie sehr sich Recht und Rechtsprechung in Deutschland von der Wirklichkeit natürlicher Normalitäten entfernt haben.

Ein Gastbeitrag des Instituts für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V. (IDAF)

 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Absalon von Lund

Gäbe es nicht diese Irrenanstalt im Zentrum Europas, die Deutcshland heißt, wäre es doch furchtbar langweilg auf der Welt, oder?

Gravatar: Karl Napp

Vom Rechtsstaat zum Richterstaat. Die Karlsruher Bundesverfassungsrichter in ihren roten Roben glauben, sie dürften das Grundgesetz so umschreiben, wie sie es für zeitgemäß halten. Früher nannte man das Rechtsbeugung, und solche Typen wie sie kamen hinter Gitter. Aber dieser Staat ist vom Rechtsstaat, als der er nach den schlimmen Erfahrungen mit den Richtern des Dritten Reiches 1948 gegründet wurde, wiederum zum Richterstaat verkommen. Inzwischen maßen sich Verwaltungsrichter an, zu entscheiden, ob Brücken, Bahnhöfe, Straßen, Eisenbahntrassen gebaut, Flüsse vertieft werden dürfen, ob Wälder gerodet werden dürfen und, um dem ganzen die Krone aufzusetzen, regeln sie auch noch den Kfz-Verkehr in großen Städten. Alles ohne vom Volk dazu demokratisch zu sein. legitimiert zu sein. Wer schützt uns, das Volk, vor der Diktatur dieser durchgeknallten Dritten Gewalt?

Gravatar: Erdö Rablok

Denen Allen sollte in den Ausweis/Pass gestempelt werden: Geschlecht: Buntblödel.

Gravatar: karlheinz gampe

Das zeigt, dass die Geisteskrankheit aus der Politik nun auch auf Juristen übergegriffen hat. Die Natur kennt nur 2 Geschlechter. Alles andere entspringt kranken Köpfen.

Gravatar: Gerd Müller

Geisteszustand: "divers" ......

Der "liebe Gott" hat Männlein und Weiblein aus dem Grunde der Fortpflanzug geschaffen.
Demzufolge ist alles andere krank !

Gravatar: Hans

In vielen Facetten sehen wir den Abfall vom christlichen Glauben. Beispiele: Gott schuf Mann und Frau - jetzt: "Gott" schuf Multidivers.
1. Gebot: Du solltst keine anderen Götter haben neben mir - und jetzt: der Islam gehört zum christlichen Deutschland (laut Merkel und ihren Vasallen). Übrigens: Die Religionsfreiheit gehört zu Deutschland - nicht der Islam - das ist ein gewaltiger Unterschied, den heutige Schulabgänger und Politiker wohl größtensteils nicht mehr begreifen.
Gott hat den Nationen und Völkern Grenzen gesetzt - und jetzt: jeder darf hinlatschen wohin er will und auch noch im Zielgebiet uneingeschränkte Unterstützung erwarten (siehe UN-Migrations - "Pakt" ab Dez. 2018)

Gravatar: XXX

Geschlechtervielfalt?
Jeder kommt mit nur einem Geschlecht auf die Welt. Zumindest ist man genetisch nur mit einem Geschlecht auf die Welt gekommen. Seltsame Zwitterwesen befinden sich demnach im Stadion bis zur 7. Schwangerschaftswoche.
Das sich das Geschlecht nicht korrekt ausgebildet hat, ist eine Störung.
Störungen dieser Art als Normalität hinzustellen und im GG zu verankern ist einfach nur passend zur Islamisierung.
Schwule Weiße, und umoperierte zeugen keinen weißen Nachwuchs...

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Karlsruhe schreibt das Grundgesetz um“

Kennt unsere(?) Göttin(?) auch 29 Jahre nach der „Wende“ auch ihre sich noch immer „Grundgesetz“ nennende Verfassung überhaupt???

Allerdings können auch ihre Jünger - natürlich höchstdemokratisch – andere Meinungen nicht gelten lassen!!! https://www.journalistenwatch.com/2018/10/10/die-magengeschwuere-herrn/

Handelt es sich dies bzgl. etwa um eine Pandemie allein in den Reihen der Altparteien – besonders aber der GroKo???

Gravatar: Barbara

Die Welt steht Kopf! Minderheiten wie Schwule, Lesben und nun auch noch die *Wesen bestimmen immer mehr den Alltag, die Kultur, unsere WERTE. Sollen wir Heteros genau wie die Regenbogenbunten Demos veranstalten und unsere Heterosexualität feiern? Sollen wir jeden und allen mit unserer zur Zeit noch weltweit anerkannten normalen Sexualität auf den Wecker gehen?
Dann können wir aber auch nicht mehr so viel arbeiten und den Bunten (und auch Schwarzen der Antifa) das bequeme Leben finanzieren!
Nur eines verwundert doch: Die Bunten haben, so scheint es jedenfalls, noch nicht begriffen, dass die Neubürger sich die Vernichtung von Schwulen, Lesben, *Wesen und Christen und Juden auf die Fahnen geschrieben haben. Erinnert sei an die TV-Bilder, als Schwule von den IS-Islamisten von Dächern in den Tod geworfen wurden, dass gerade jetzt wieder mal in der Türkei Kirchen und Klöster in großem Umfang enteignet werden.
SEID IHR POLITIKER, IHR LESBEN, SCHWULEN, *WESEN WIRKLICH SO BLÖD ODER BLIND ???

Gravatar: Frost

Das BvG, sollte mal dafür sorgen, dass Tierschutzgesetze erhärtet werden. Es scheint hier keine Menschlichkeit gegenüber hilflosen Tieren zu geben.Tiere geben keine Parteispenden - daran wirds wohl liegen. Ein diverses Gechlecht, was soll das sein ? Es gibt junge Menschen, die sich manchmal wie ein Opa fühlen. Dürfen die sich dann einmal jung und einmal alt nennen. Können die dann früher in Rente gehen, wenn sie Opa sein wollen. Schwachsinn scheint in diesem Land eine Regel zu werden. Hermaphroditen hat's immer schon gegeben -, aber hat man daraus eine Religion gemacht ?

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