Die Ungerechtigkeit bleibt bestehen

Kardinal Pells Einspruch wurde abgelehnt

Nach 24-wöchiger Einzelhaft, durfte der 78-jährige Einspruch einlegen – ohne Erfolg. Die Hexenjagd auf den ehemaligen Spürhund der finanziellen Ungereimtheiten im Vatikan geht weiter.

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Richter des Oberen Gerichtshofes von Victoria, Australien, entschieden gestern, am 21. August, dass Kardinal George Pell weiterhin im Gefängnis bleiben muss. Sein Einspruch fiel auf taube Ohren.

Pell wurde auf Grundlage einer fragwürdigen Zeugenaussage wegen Kindesmissbrauch verurteilt. In den 1990er Jahren soll er sich an zwei Jungen in der Saint Patricks Kathedrale in Melbourne vergriffen haben.

Es gab nur einen Zeugen für die angeblichen Übergriffe, der andere Chorjunge, der missbraucht worden sein soll, starb vor dem Gerichtsfall an einer Drogenüberdosis und nachdem er seiner Mutter gestanden hatte, die Übergriffe Pells hätten nie stattgefunden. Der Chorjunge, der gegen Pell aussagte, war auch der einzige Zeuge eines zweiten Anklagefalls gegen Pell: Pell solle ihn inmitten einen großen Chors befummelt haben, in einem Korridor mit Chorknaben anwesend und mit mindestens einem Priester anwesend, von denen keiner die Anklage bestätigte.

Ein Zeuge des Gerichtsverfahrens gegen Pell, Peter Westmore, sagte kurz nach seiner Verurteilung, der »Schuldspruch sei unbegreiflich«. Der Fall Pell würde von den Medien aufgespielt und sei völlig »unfair« gewesen – er sprach von einer »Hexenjagd«. Westmores Meinung wird durch die nicht stichhaltige Zeugenaussage einer der mutmaßlichen Opfer untermauert, der einen Tathergang beschrieben hatte, der fast unmöglich schien.

Der 78- jährige Pell hat bisher 24 Wochen hinter Gittern verbracht, ohne Zugang zur Messe und ohne Möglichkeit des Ausgangs. Pell wurde in Einzelhaft gehalten. »Ich denke jeder, der Teil des Systems ist, weiß, dass hier eine große Ungerechtigkeit wiederfahren ist«, kommentierte eine private Quelle, die der Freien Welt bekannt ist und Pell im Gefängnis beisteht.

Pell wurde nun die Chance gegeben, Einspruch einzulegen, allerdings ohne Erfolg. Es wurde 2:1 gegen Pell entschieden. Damit muss Pell weiterhin seine Gefängnisstrafe von 6 Jahren absitzen, entschied das Gericht.

Interessant ist dabei vor allem der Hintergrund: 2013 hat Kardinal Pell seine Arbeit im neuen, für ihn eingerichteten, Sekretariat für Wirtschaft im Vatikan begonnen. Er wurde von Papst Franziskus persönlich für diesen Posten ausgewählt. Bereits 2016 fand sich Pell einem großen Widerstand im Vatikan gegenüber, da er zig Millionen Euros gefunden hatte, die auf verschiedenen vatikanischen Bankkonten verteilt schwer nach Geldwäsche roch.

Im April 2016 setzte das Vatikanische Sekretariat einer außengesteuerten Buchprüfung ein Ende, ohne Pell Bescheid zu geben.

»Sie haben Angst davor, dass die Buchprüfung Information ans Licht bringen werde, die besser versteckt blieben und sorgen sich davor, die Souveränität über die Vatikanischen Finanzen zu verlieren,« berichtete damals der National Catholic Register. »Nun wollen sie sich Kardinal Pell vom Hals schaffen.«

Im Juli desselben Jahres meldete sich die Polizei von Victoria an, man habe eine Beschwerde gegen Pell aufgenommen, und Polizisten flogen nach Rom, um ihn im Oktober bezüglich der Anschuldigungen zu vernehmen. Im Mai 2017 wurde Pell dann mit mehreren Missbrauchsfällen beschuldigt.

Die jüngste Entscheidung ist noch nicht das Ende: Kardinal Pell hat die Chance Einspruch beim Obersten Gerichtshof Australiens einzulegen, was jetzt die Absicht seiner Anwälte ist.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Alfred

Neues aus dem Leben der katholischen Mafia-Bande. Liegt wohl an der Nähe zu Sizilien?

Gravatar: Thomas Waibel

Wenn Aussage gegen Aussage steht, besonders wenn die Aussage des Belastungszeugen fragwürdig ist, sollte "in dubio pro reo" gelten. Da hier aber "in dubio contra reum" angewandt wird, kann man davon ausgehen, daß es sich um ein Justiz-"Irrtum" handelt.

Die Buchprüfung, die Pell durchgeführt hat, die erheblichen Leuten im Vatikan gestört hat, dürfte wohl der Grund sein, um ihn abzuschießen.

So wie sie es mit Mixa, der sich gegen die sozialistische Kinderhorte ausgesprochen hat, und dem "Bischof" von Limburg, der sich geweigert hat, Homo-"Ehen" durch seine "Pfarrer" segnen zu lassen, getan haben.

Auffällig ist, daß nach den Berichten, Pell keine Unterstützung vom Bergoglio bekommen hat, obwohl Pell einer seiner Vertrauensmänner waren.

Gravatar: Olaf

Fairerweise sollte doch auch erwähnt werden, dass sich inzwischen "viele" (numerous) Zeugen bei der Staatsanwaltschaft in Melbourne gemeldet haben, die zumindest behaupten, von Kardinal Pell befummelt worden zu sein.

Es handelt sich offenbar in allen Fällen um männliche Meßdiener (keine "Chorknaben"!!).

Es liegt nahe, daß diese neuerlichen Vorwürfe die Entscheidung des Gesichts beeinflusst haben.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Nach 24-wöchiger Einzelhaft, durfte der 78-jährige Einspruch einlegen – ohne Erfolg. Die Hexenjagd auf den ehemaligen Spürhund der finanziellen Ungereimtheiten im Vatikan geht weiter.“ ...

Sollte man dies nicht schon deshalb verstehen, weil das göttlich(?) geführte Deutschland mit seiner Leitkultur(?) und dem Fall von Gustl Mollath nun scheinbar tatsächlich dem gesamten Westen incl. dem Vatikan als Vorbild dienen und stehen soll???
https://de.wikipedia.org/wiki/Gustl_Mollath

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