»Der Papst ist kein absoluter Monarch«: Gastkommentar von Bischof Athanasius Schneider

Kann ein Papst häretisch sein?

Die Frage, wie mit einem häretischen Papst umzugehen sei, wurde noch nie dermaßen eingehend behandelt, dass man zumindest annähernd von einem diesbezüglichen allgemeinen Konsens in der ganzen katholischen Tradition sprechen könnte. Bisher gab es weder von einem Papst noch von einem Ökumenischen Konzil relevante lehramtliche Äußerungen im Bezug auf den Fall, wie mit einem häretischen Papst während seiner Amtszeit umzugehen sei, noch haben sie dazu verpflichtende kirchenrechtliche Normen erlassen.

Pixabay
Veröffentlicht:
von

Dieser Beitrag erschien ursprünglich auf Englisch bei »Rorate coeli«. Mit freundlicher Erlaubnis von S. E. Bischof Schneider darf »Die Freie Welt« seinen Beitrag in offizieller Übersetzung ungekürzt abdrucken.

 

Die Frage, wie mit einem häretischen Papst umzugehen sei, wurde noch nie dermaßen eingehend behandelt, dass man zumindest annähernd von einem diesbezüglichen allgemeinen Konsens in der ganzen katholischen Tradition sprechen könnte. Bisher gab es weder von einem Papst noch von einem Ökumenischen Konzil relevante lehramtliche Äußerungen im Bezug auf den Fall, wie mit einem häretischen Papst während seiner Amtszeit umzugehen sei, noch haben sie dazu verpflichtende kirchenrechtliche Normen erlassen.


Es gibt keinen historischen Fall, dass ein Papst sein Papstamt während seiner Amtszeit aufgrund einer tatsächlichen oder einer angeblichen Häresie verloren hätte. Papst Honorius I (625 – 638) wurde posthum von drei Ökumenischen Konzilien exkommuniziert (das dritte Konzil von Konstantinopel 681, das zweite Konzil von Nicäa 787 und das vierte Konzil von Konstantinopel 870), weil er die häretische Lehre derjenigen, die den Monotheletismus unterstützten, förderte, und auf diese Weise bei der Verbreitung der Häresie half. Im Brief, mit dem der heilige Papst Leo II (+ 682 – 683) die Beschlüsse des dritten Konzils von Konstaninopel bestätigte, sprach er das Anathema über Papst Honorius aus („anathematizamus Honorium“), indem er erklärte, dass „Honorius, anstatt dass er diese Apostolische Kirche gereinigt hätte, es zuließ, dass der unbefleckte Glaube durch einen profanen Verrat befleckt wurde“ (Denzinger-Schönmetzer, Nr. 563).


Der Liber Diurnus Romanorum Pontificum, eine Sammlung von Formularen, die in der päpstlichen Kanzlei bis ins 11. Jahrhundert verwendet wurde, beinhaltet den Text eines päpstlichen Eides, demzufolge jeder neue Papst beim Amtsantritt schwören musste, dass er „das sechste Ökumenische Konzil anerkennt, welches mit einem ewigen Anathema die Urheber der Häresie (Monotheletismus), Sergius, Pyrrhus, etc., gemeinsam mit Honorius, verworfen hat“ (PL 105, 40-44).


In einigen Brevieren bis zum 16. oder bis zum 18. Jahrhundert wurde Papst Honorius in den Lesungen der Matutin vom 28. Juni, am Fest des heiligen Papstes Leo II, als Häretiker erwähnt: „In synodo Constantinopolitano condemnati sunt Sergius, Cyrus, Honorius, Pyrrhus, Paulus et Petrus, nec non et Macarius, cum discipulo suo Stephano, sed et Polychronius et Simon, qui unam voluntatem et operationem in Domino Jesu Christo dixerunt vel praedicaverunt.“ Das Fortbestehen dieser Brevierlesungen durch viele Jahrhunderte zeigt, dass viele Generationen von Katholiken keinen Anstoß daran nahmen, dass ein einzelner Papst und in einem Einzelfall, einer Häresie oder der Unterstützung einer Häresie für schuldig befunden werden konnte. In jenen Zeiten konnten die Gläubigen und die Hierarchie der Kirche klar unterscheiden zwischen der Unzerstörbarkeit des katholischen Glaubens, die dem Lehramt des Petrusamtes göttlich garantiert wurde, und der Untreue und dem Verrat eines konkreten Papstes in der Ausübung seines Lehramtes.


Dom John Chapman erklärte in seinem Buch „The Condemnation of Pope Honorius“ (London 1907), dass dasselbe dritte Ökumenische Konzil von Konstantinopel, das das Anathema über Papst Honorius ausgesprochen hatte, eine klare Unterscheidung zwischen dem Irrtum eines einzelnen Papstes und der Unfehlbarkeit im Glauben des Apostolischen Stuhls als solchen, machte. Im Brief, in dem Papst Agatho (678 – 681) um die Anerkennung der Konzilsbeschlüsse gebeten wurde, sprechen die Väter des dritten Ökumenischen Konzils von Konstantinopel davon, dass Rom einen unfehlbaren Glauben hat, der autoritativ der ganzen Kirche durch die Bischöfe des Apostolischen Stuhls, die Nachfolger Petri, verkündet wird. Man könnte fragen: Wie war es für das dritte Ökumenische Konzil von Konstantinopel möglich so etwas zu behaupten und im selben Atemzug einen Papst als Häretiker zu verurteilen? Die Antwort ist klar genug: Papst Honorius I war fehlbar, er irrte sich, er war ein Häretiker, genau aus dem Grund, weil er nicht, was er hätte tun sollen, autoritativ die petrinische Tradition der Römischen Kirche verkündet hat. Er bezog sich nicht auf diese Tradition, sondern billigte und half bei der Verbreitung einer Irrlehre. Weil er von seinen Nachfolgern verurteilt wurde, konnten die Worte des Papstes Honorius I der Tatsache der Irrtumslosigkeit im Glauben des Apostolischen Stuhls keinen Schaden zufügen. Sie wurden auf ihren wahren Wert reduziert, als einen Ausdruck seiner eigenen persönlichen Meinung.


Der heilige Papst Agatho ließ sich durch das beklagenswerte Verhalten seines Vorgängers Honorius I, der die Verbreitung einer Häresie unterstützte, nicht täuschen und erschüttern. Stattdessen bewahrte er seine übernatürliche Sicht der Irrtumslosigkeit des Stuhls Petri in der Verkündigung des Glaubens, als er dem Kaiser in Konstantinopel schrieb: „Das ist die Regel des wahren Glaubens, welche diese geistige Mutter deines überaus friedlichen Reiches, die Apostolische Kirche Christie (der Apostolische Stuhl von Rom), sowohl in Blütezeiten als auch ein Widrigkeiten immer mit Energie hochgehalten und verteidigt hat; welche, was noch gezeigt wird, durch die Gnade des allmächtigen Gottes, niemals vom Pfad der Apostolischen Tradition abgeirrt ist, noch verdorben wurde, indem sie häretischen Neuerungen nachgegeben hätte, sondern von Anfang an empfing sie den christlichen Glauben von seinen Gründern, den Apostelfürsten Christi, und sie bleibt unbefleckt bis zum Ende, gemäß der göttlichen Verheißung des Herrn und Erlösers selbst, die er im heiligen Evangelium dem Fürst seiner Schüler zusicherte, indem er sagte, „Petrus, Petrus, siehe, der Satan hat verlangt, dass er euch wie Weizen sieben darf.  Ich aber habe für dich gebetet, dass dein Glaube nicht erlischt. Und wenn du wieder umgekehrt bist, dann stärke deine Brüder!“ (Ep. „Consideranti mihi ad Imperatores).


Dom Prosper Guéranger gab eine kurze und einleuchtende theologische und spirituelle Erklärung dieses konkreten Falles eines häretischen Papstes: „Welches Frohlocken schallte durch den Abgrund, als ein trauriger Tag den Stellvertreter Papst Honorius Dessen, der wesentlich Licht ist, für einen Augenblick auf einer Seite mit den Kräften der Dunkelheit sah, um eine Wolke zwischen den Himmel und jenen Bergen Gottes, wo Er mit Seinem Stellvertreter wohnt, dazwischen zu stellen; mit Sicherheit war damals die gemeinschaftliche Hilfe des fürsprechenden Gebetes schwächer, als es hätte sein sollen“ (The Liturgical Year, London 1900, vol. 12, p. 377).


Es ist darüber hinaus eine gewichtige Tatsache, dass im Laufe von zweitausend Jahren niemals ein Papst aufgrund des Verbrechens einer Häresie während seiner Amtszeit für abgesetzt erklärt worden ist. Papst Honorius I wurde erst nach seinem Tod mit dem Anathema belegt. Der letzte Fall eines häretischen oder teilweise häretischen Papstes war der Fall von Papst Johannes XXII (1316 – 1334), der seine Theorie lehrte, dass sich die Heiligen der visio beatifica erst nach dem Letzten Gericht im zweiten Kommen Christi erfreuen würden. Die Vorgangsweise in diesem besonderen Fall war damals folgende: Es gab öffentliche Ermahnungen (Universität in Paris, König Philipp VI von Frankreich), eine Zurückweisung der falschen päpstlichen Theorie durch theologische Veröffentlichungen, und eine brüderliche Zurechtweisung seitens des Kardinal Jacques Fournier, der dann sein Nachfolger als Papst Benedikt XII (1334 – 1342) wurde.


Die Kirche konnte in den sehr seltenen konkreten Fällen eines schwerwiegenden theologischen Irrtums oder einer Häresie mit so einem Papst durchaus leben. Die Praxis der Kirche bis jetzt war die, dass sie das endgültige Urteil über einen regierenden häretischen Papst seinem Nachfolger oder einem zukünftigen Ökumenischen Konzil überließ, wie es im Fall des Papstes Honorius I. geschah. Dasselbe wäre wahrscheinlich auch mit Papst Johannes XXII geschehen, wenn er seinen Irrtum nicht widerrufen hätte.


Mehrmals wurden Päpste durch weltliche Mächte oder durch kriminelle Clans abgesetzt. Das geschah besonders während des sogenannten „saeculum obscurum“, des „Dunklen Jahrhunderts“ (10. und 11. Jahrhundert), in denen die deutschen Kaiser einige unwürdige Päpste absetzten, nicht aufgrund ihrer Häresie, sondern wegen ihres skandalösen, unmoralischen Lebens und ihres Machtmissbrauchs. Sie wurden allerdings niemals infolge eines kanonischen Prozesses abgesetzt, denn das ist aufgrund der göttlichen Struktur der Kirche unmöglich. Der Papst erhält seine Autorität direkt von Gott und nicht von der Kirche; deshalb kann ihn die Kirche aus keinem Grund absetzen.


Es ist ein Glaubensdogma, dass der Papst keine Häresie verkünden kann, wenn er ex cathedra lehrt. Das ist die göttliche Garantie dafür, dass die Pforten der Hölle die cathedra veritatis, welche der Apostolische Stuhl des heiligen Apostels Petrus ist, nicht besiegen werden. Dom John Chapman, ein Experte in der Erforschung der Geschichte der Verurteilung des Papstes Honorius I, schreibt: „Die Unfehlbarkeit ist gleichsam die Spitze einer Pyramide. Je feierlicher die Äußerungen des Heiligen Stuhls ist, desto mehr können wir über deren Wahrheit in Sicherheit sein. Wenn sie das Maximum der Feierlichkeit erreichen, das ist, wenn sie ausdrücklich ex cathedra sind, dann ist die Möglichkeit eines Irrtums vollständig beseitigt. Der Autorität eines Papstes muss auch in den Fällen in denen er faktisch nicht unfehlbar ist, gefolgt und Hochachtung entgegengebracht werden. Dass sie auf der falschen Seite sein kann, ist eine Eventualität, die durch den Glauben und durch die Geschichte als möglich erwiesen wurde“ (The Condemnation of Pope Honorius, London 1907, S. 109).


Verbreitet ein Papst lehrmäßige Irrtümer oder Häresien, hat die göttliche Struktur der Kirche schon ein Gegenmittel zur Verfügung: das in diesem Fall springen ein in ersetzender Weise das Dienstamt der Vertreter des Episkopates und der unerschütterliche sensus fidei der Gläubigen; dabei ist allerdings der numerische Gesichtspunkt nicht entscheidend. Es ist schon ausreichend, wenn einige Bischöfe die Integrität des Glaubens verkünden und auf diese Weise die Irrtümer eines häretischen Papstes korrigieren. Es ist ausreichend, dass die Bischöfe ihre Herde unterrichten und vor den Irrtümern eines häretischen Papstes schützen; ebenso sollen es ihre Priester und die Eltern in den katholischen Familien tun.


Da die Kirche auch eine übernatürliche Wirklichkeit und ein Geheimnis ist, ein einzigartiger übernatürlicher Organismus, der mystische Leib Christi, müssen die Bischöfe, die Priester und die gläubigen Laien – neben Zurechtweisungen, Aufrufen, Glaubensbekenntnissen und öffentlichem Widerstand – für die häretischen Akte eines Papstes darüber hinaus notwendigerweise Akte der Widergutmachung der Göttlichen Majestät und Akte der Sühne setzen.


Gemäß der Dogmatischen Konstitution Lumen gentium (vgl. n. 12) des II. Vatikanischen Konzils, kann sich der ganze Leib der Gläubigen in Fragen des Glaubens nicht irren, wenn von den Bischöfen bis hin zu den letzten Gläubigen eine universelle Übereinstimmung in Fragen des Glaubens und der Moral bekundet wird. Auch wenn ein Papst theologische Irrtümer und Häresien verbreitet, bleibt doch der Glaube der Kirche als ein Ganzes intakt, aufgrund der Verheißung Christi hinsichtlich des besonderen Beistands und der dauernden Gegenwart des Heiligen Geistes, des Geistes der Wahrheit, in Seiner Kirche (vgl. Joh 14,17; 1 Joh 2,27).


Wenn aufgrund einer unergründlichen Zulassung Gottes an einem gewissen Punkt der Geschichte und in einem sehr seltenen Fall, ein Papst durch sein alltägliches oder ordentliches, nicht irrtumsfreies Lehramt Irrtümer und Häresien verbreitet, weckt die göttliche Vorsehung zur selben Zeit das Zeugnis einiger Glieder des Bischofskollegiums und auch der Gläubigen, um das zeitlich beschränkte Versagen des päpstlichen Lehramtes auszugleichen. Man muss sagen, dass so eine Situation überaus selten, aber nicht unmöglich ist, wie die Kirchengeschichte bewiesen hat. Die Kirche ist wirklich ein einziger organischer Leib. Wenn ein Versagen und ein Mangel im Haupt des Leibes (der Papst) auftreten, dann ergänzt der übrige Leib (die Gläubigen) oder herausragende Glieder des Leibes (die Bischöfe) das zeitliche päpstliche Versagen. Einer der berühmtesten und tragischsten Beispiele einer derartigen Situation ereignete sich während der arianischen Krise im vierten Jahrhundert, als die Reinheit des Glaubens weniger durch die ecclesia docens (Papst und der Episkopat), als durch die ecclesia docta (Gläubigen) aufrechterhalten wurde, wie es der selige John Henry Newman darlegte.


Die Theorie oder die Meinung (der Verlust des Papstamtes durch Absetzung oder durch die Feststellung des ipso facto Verlustes des Papstamtes) identifiziert den Papst implizit mit der ganzen Kirche oder bekundet eine ungesunde Haltung eines Papst-Zentrismus, letztlich einer Papolatrie. Unter den Vertretern einer solchen Meinung (darunter auch einige Heilige) waren jene, die einen übersteigerten Ultramontanismus oder einen Papst-Zentrismus bekundeten, der den Papst zu einer Art Halbgott machte, der überhaupt keine Irrtümer begehen könne, auch nicht außerhalb des Gegenstandsbereichs der päpstlichen Unfehlbarkeit. Für die Anhänger dieser Meinung (Absetzung eines Papstes und Verlust seines Amtes aufgrund von Häresie) ist ein Papst, der lehrmäßige Irrtümer vertritt, was auch die theoretische und logische Möglichkeit eines schwersten glaubensmäßigen Irrtums, d.h. einer Häresie, einschließt, folglich untragbar und undenkbar, selbst dann, wenn der Papst solche Irrtümer in einem Bereich außerhalb des Gegenstandes der päpstlichen Unfehlbarkeit vertreten würde.


Die Theorie oder die theologische Meinung, dass ein häretischer Papst abgesetzt werden oder sein Amt verlieren kann, war dem ersten Jahrtausend fremd. Sie hat ihren Ursprung im Hochmittelalter, in einer Zeit, als der päpstliche Zentrismus an einen gewissen Höhepunkt gelangte, an dem der Papst unmerklich mit der Kirche als solches identifiziert wurde. Hier war in ihrer Wurzel schon die weltliche Haltung eines absolutistischen Fürsten sichtbar, gemäß dem Leitsatz: “L’État, c’est moi!”, oder in kirchlichen Begriffen: „Die Kirche – das bin ich!“


Die Theorie, dass ein häretischer Papst ipso facto sein Amt verliere, wurde eine verbreitete Meinung beginnend mit dem Hochmittelalter bis in das 20. Jahrhundert. Dennoch bleibt sie aber eine theologische Meinung und nicht eine Lehre der Kirche und kann deshalb nicht die Qualität einer dauernden und beständigen Lehre der Kirche als solches für sich beanspruchen, zumal weder ein Ökumenisches Konzil, noch ein Papst so eine Meinung ausdrücklich unterstützt haben. Jedoch bleibt die Tatsache, dass die Kirche einen häretischen Papst verurteilte, allerdings erst posthum und nicht während seiner Amtszeit. Auch wenn einige Kirchenlehrer (z.B. der heilige Robert Bellarmin, der heilige Franz von Sales) diese Meinung vertraten, wird dadurch nicht der Wahrheitsgehalt oder die Tatsache eines allgemeinen lehramtlichen Konsensus bewiesen. Auch Kirchenlehrer können sich irren, wie es beim heiligen Thomas von Aquin im Bezug auf die Frage der Unbefleckten Empfängnis, der Materie des Weihesakraments, oder des sakramentalen Charakters der Bischofsweihe, der Fall war.


Es gab in der Kirche eine Zeit, in der zum Beispiel eine objektiv falsche allgemeine theologische Meinung besagte, dass die Überreichung der Gegenstände die Materie des Weihesakraments ausmache, eine Meinung allerdings, die weder Alter noch Universalität für sich beanspruchen konnte, auch wenn sie für einen begrenzten Zeitraum von einem Papst (durch das Dekret Eugens IV) oder durch liturgische Bücher (zumindest für einen begrenzten Zeitraum) unterstützt wurde. Diese allgemeine Meinung wurde letztendlich von Pius XII. 1947 korrigiert.


Die Theorie – Absetzung eines häretischen Papstes oder der ipso facto Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie – ist nur eine theologische Meinung, die nicht die notwendigen theologischen Kategorien von Alter, Universalität und Konsensus (semper, ubique, ab omnibus) erfüllt. Es gab keine Verlautbarungen des allgemeinen ordentlichen Lehramts oder des päpstlichen Lehramtes, welche die Theorien der Absetzung eines häretischen Papstes oder den ipso facto Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie unterstützt hätten. Eine mittelalterliche kanonistische Tradition, die später im Corpus Iuris Canonici (das in der lateinischen Kirche bis 1918 gültige Kirchenrecht) gesammelt wurde besagt, dass ein Papst im Fall einer Häresie verurteilt werden könnte: „Papa a nemine est iudicandus, nisi deprehendatur a fide devius“, d.h. „der Papst kann von niemandem verurteilt werden, außer er weicht vom Glauben ab“ (Decretum Gratiani, Prima Pars, dist. 40, c. 6,3. Pars). Das Kirchenrecht von 1917 beseitigte allerdings die Norm des Corpus Iuris Canonici, in der von einem häretischen Papst die Rede ist. Auch das Kirchenrecht von 1983 beinhaltet eine derartige Norm nicht.


Die Kirche hat immer gelehrt, dass auch eine häretische Person, die aufgrund einer formalen Häresie automatisch exkommuniziert wird, dennoch gültig die Sakramente spenden kann und dass ein Häretiker oder ein formell exkommunizierter Priester in einer Extremsituation auch einen Jurisdiktionsakt ausüben kann, indem er einem Pönitenten die sakramentale Absolution erteilt. Die Normen zur Papstwahl, die bis Paul VI. inklusive gültig waren, sahen vor, dass selbst ein exkommunizierter Kardinal an der Papstwahl teilnehmen und auch selbst zum Papst gewählt werden konnte: „Kein Kardinalwähler soll von der aktiven oder passiven Teilnahme an der Wahl des obersten Pontifex aufgrund oder wegen des Vorwands einer Exkommunikation, einer Suspendierung, eines Interdikts oder eines anderen kirchlichen Hindernisses ausgeschlossen werden. Jede dieser Einschränkungen muss als aufgehoben betrachtet werden, soweit das Ergebnis der Wahl betroffen ist“ (Paul VI, Apostolische Konstitution Romano Pontifice eligendo, n. 35). Dieser theologische Grundsatz muss auch im Fall eines häretischen Bischofs oder eines häretischen Papstes angewandt werden, die trotz ihrer Häresien gültig Akte der kirchlichen Jurisdiktion ausüben können und deshalb aufgrund einer Häresie nicht ipso facto ihr Amt verlieren.


Die Theorie oder theologische Meinung, die eine Absetzung eines häretischen Papstes oder den ipso facto Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie für möglich hält, ist in der Praxis undurchführbar. Würde sie praktisch angewandt, würde eine Situation ähnlich derjenigen des Großen Schismas geschaffen, wie es die Kirche verhängnisvoll schon am Ende des 14. Jahrhunderts und zu Beginn des 15. Jahrhunderts erfahren hat. Es wird in der Tat immer einen Teil des Kardinalkollegiums und einen beträchtlichen Teil des Weltepiskopats und auch der Gläubigen geben, die nicht damit einverstanden sein werden, einen konkreten päpstlichen Irrtum (Irrtümer) als formale Häresie (Häresien) zu klassifizieren und die folgerichtig daran festhalten, den gegenwärtigen Papst als den einzig legitimen zu betrachten.


Ein formelles Schisma mit zwei oder mehr Anwärtern auf den päpstlichen Stuhl – was eine unvermeidbare Konsequenz auch einer kanonisch durchgeführten Amtsenthebung eines Papstes wäre – wird notwendig mehr Schaden für die Kirche als Ganzes verursachen als ein relativ kurzer und sehr seltener Zeitraum, in dem ein Papst lehramtliche Irrtümer oder Häresien verbreitet. Die Situation eines häretischen Papstes wird immer relativ kurz sein im Vergleich mit den zweitausend Jahren der Existenz der Kirche. In dieser seltenen und delikaten Angelegenheit sollte der göttlichen Vorsehung das Eingreifen überlassen werden.


Der Versuch einen häretischen Papst um jeden Preis abzusetzen, ist ein Anzeichen für eine allzu menschliche Gesinnung, und spiegelt letztlich die mangelnde Bereitschaft wider, das zeitliche Kreuz eines häretischen Papstes zu tragen. Zugleich spiegeln sich auch die allzu menschliche Emotion von Ärger wider. Auf jeden Fall bietet man eine viel zu menschliche Lösung an, die der Verhaltensweise in der Politik ähnlich ist. Die Kirche und das Papsttum sind Wirklichkeiten, die nicht bloß menschlich, sondern auch göttlich sind. Das Kreuz eines häretischen Papstes – auch wenn nur von begrenzter Dauer – ist das größte vorstellbare Kreuz für die ganze Kirche.


Ein anderer Fehler in der Absicht oder im Versuch einen häretischen Papst abzusetzen besteht in der indirekten oder unterbewussten Gleichsetzung der Kirche mit dem Papst oder darin, den Papst zum Dreh- und Angelpunkt des täglichen Lebens der Kirche zu machen. Das bedeutet letztlich und unbewusst eine Neigung zu einem ungesunden Ultramontanismus, eines Papst-Zentrismus und einer Papolatrie, d.h. eines päpstlichen Personenkults. Es gab in der Kirchengeschichte in der Tat Zeiten, in denen für einen beträchtlichen Zeitraum der Stuhl Petri vakant war. Zum Beispiel gab es vom 29. November 1268 bis zum 1. September 1271 weder einen Papst noch einen Gegenpapst. Deshalb sollten Katholiken den Papst und seine Worte und Taten nicht zum Brennpunkt ihres täglichen Lebens machen.


Man kann Kinder einer Familie enterben. Man kann allerdings nicht den Familienvater enterben, wie schuldig und ungeheuerlich er sich auch verhält. Das ist das Gesetz der Hierarchie, das Gott auch in der Schöpfung grundgelegt hat. Dasselbe ist auch auf den Papst anwendbar, der, während seiner Amtszeit der geistige Vater der ganzen Familie Christi auf Erden ist. Im Falle eines verbrecherischen und ungeheuerlichen Vaters müssen sich die Kinder von ihm zurückziehen und den Kontakt mit ihm vermeiden. Dennoch können sie nicht sagen: „Wir wollen einen neuen und guten Vater für unsere Familie wählen.“ Das wäre gegen den gesunden Menschenverstand und gegen die Natur. Dasselbe Prinzip sollte auch für die Frage der Absetzung eines häretischen Papstes zutreffen. Der Papst kann von niemanden abgesetzt werden, Gott allein kann eingreifen und Er wird das zu Seiner Zeit tun, weil Er sich in seiner Vorsehung nicht täuscht („Deus in sua dispositione non fallitur“). Während des ersten Vatikanischen Konzils sprach Bischof Zinelli, Relator der Glaubenskommission, mit folgenden Worten über die Möglichkeit eines häretischen Papstes: „Wenn Gott ein so großes Übel erlaubt (d.h. einen häretischen Papst), dann wird es an Mitteln, um so eine Situation zu heilen, nicht mangeln“ (Mansi 52, 1109).


Die Absetzung eines häretischen Papstes würde letztlich die Häresie des Konziliarismus, des Sedisvakantismus und eine geistige Haltung ördern, die für rein menschliche oder politische Gemeinschaften charakteristisch ist. Sie würde auch eine Geisteshaltung unterstützen, die dem protestantischen Separatismus oder dem Autokephalismus in der Welt der orthodoxen Kirchen, ähnlich ist.


Die Theorie oder Meinung, die eine Absetzung und einen Amtsverlust des Papstes als legitim betrachtet, erscheint außerdem in seinen tiefsten Wurzeln – wenn auch unbewusst – als eine Art von auf das Papstamt angewandter Donatismus. Die Theorie des Donatismus identifizierte den geweihten Amtsträger (Priester und Bischöfe) fast schon mit der sittlichen Heiligkeit von Christus selbst, und verlangte deshalb für die Gültigkeit des Amtes die Abwesenheit sittlicher Verfehlungen oder Fehlverhaltens im öffentlichen Leben. Die erwähnte Theorie schließt in einer ähnlichen Weise die Möglichkeit eines Papstes, der lehramtliche Irrtümer, d.h. Häresien, begeht, aus, weil dadurch sein Amt für ungültig oder vakant erklärt wird, so wie es die Donatisten praktizierten, die das priesterliche oder bischöfliche Amt aufgrund von Irrtümern im moralischen Leben für ungültig oder vakant erklärten.


Es wäre vorstellbar, dass die höchste Autorität der Kirche (der Papst oder ein Ökumenisches Konzil) in der Zukunft folgende oder ähnliche verpflichtende kirchenrechtliche Normen für den Fall eines häretischen oder eines offensichtlich heterodoxen Papstes erlassen könnte:


  • Ein Papst kann nicht abgesetzt werden in welcher Form oder aus welchem Grund auch immer, auch nicht aufgrund einer Häresie.

  • Jeder neu gewählte Papst ist beim Amtsantritt gemäß seinem Amt als der höchste Lehrer der Kirche verpflichtet, einen Eid abzulegen, die ganze Herde Christi von den Gefahren der Häresien zu beschützen und in seinen Worten und Taten jeden Anschein einer Häresie zu vermeiden, in Übereinstimmung mit seiner Verpflichtung alle Hirten und Gläubigen im Glauben zu stärken.

  • Ein Papst, der offensichtliche theologische Irrtümer oder Häresien verbreitet, oder der durch seine Handlungen und Unterlassungen der Verbreitung von Häresien fördert, sollte in einer brüderlichen und privaten Form vom Dekan des Kardinalkollegiums verpflichtend korrigiert werden.

  • Nach erfolglosen privaten Ermahnungen ist der Dekan des Kardinalkollegiums verpflichtet, seine Ermahnung öffentlich zu machen.

  • Zusammen mit der öffentlichen Ermahnung muss der Dekan des Kardinalkollegiums einen Aufruf zum Gebet für den Papst machen, damit er wieder die Kraft erlangt, die ganze Kirche unmissverständlich im Glauben zu stärken.

  • Zur selben Zeit sollte der Dekan des Kardinalkollegiums eine Glaubensbekenntnisformel veröffentlichen, in der der theologische Irrtum, den der Papst lehrt oder duldet (ohne dass der Papst notwendigerweise genannt wird), zurückgewiesen wird.

  • Wenn es der Dekan des Kardinalkollegiums unterlässt oder versäumt die Ermahnung, den Aufruf zum Gebet und die Veröffentlichung eines Glaubensbekenntnisses vorzunehmen, sollte jeder beliebige Kardinal, Bischof oder eine Gruppe von Bischöfen dieses unternehmen und, wenn es auch die Kardinäle oder Bischöfe unterließen oder versäumten, sollte jeder beliebige katholischen Gläubige oder eine Gruppe von katholischen Gläubigen das tun.

  • Der Dekan des Kardinalkollegiums oder ein Kardinal, ein Bischof oder eine Gruppe von Bischöfen, ein gläubiger Katholik oder eine Gruppe von katholischen Gläubigen, die die Ermahnung, den Aufruf zum Gebet und die Veröffentlichung eines Glaubensbekenntnisses vorgenommen haben, können deswegen keinen kanonischen Maßnahmen oder Strafen ausgesetzt oder der Geringschätzung des Papstes beschuldigt werden.


Im überaus seltenen Fall eines häretischen Papstes kann die geistige Situation der Kirche mit den Worten des heiligen Papstes Gregor des Großen (590 – 604) beschrieben werden, der die Kirche seiner Zeit ein „ein altes und von den Wellen arg mitgenommenes Schiff“ nennt, in das „von allen Seiten die Wellen eindringen, und vom täglichen, heftigen Sturm gepeitscht die morschen Bretter ächzend den nahen Schiffbruch ankündigen“ (Registrum I, 4 Ep. Ad Ioannem episcopum Constantinopolitanum).


Die im Evangelium erzählte Episode über unseren Herrn, der den stürmischen See beruhigte und den im Wasser versinkenden Petrus rettete, lehrt uns, dass auch in der überaus dramatischen und menschlich verzweifelten Situation eines häretischen Papstes alle Hirten der Kirche und die Gläubigen glauben und vertrauen sollten, dass Gott in Seiner Vorsehung eingreifen wird und dass Christus den tobenden Sturm beruhigen und in den Nachfolgern Petri, Seines Stellvertreters auf Erden, die Kraft erneuern wird, alle Hirten und Gläubigen im katholischen und apostolischen Glauben zu stärken.


Der heilige Papst Agatho (678 – 681), der die schwierige Aufgabe hatte, den Schaden, den Papst Honorius I der Integrität des Glaubens zugefügt hatte, zu begrenzen, hinterließ lebhafte Worte und einen brennenden Appell an alle Nachfolger Petri, immer im Bewusstsein dieser schweren Verpflichtung die jungfräuliche Reinheit des Glaubensgutes unversehrt zu bewahren: „Wehe mir, wenn ich es vernachlässige die Wahrheit meines Herrn, welche sie aufrichtig gepredigt haben, zu verkündigen. Wehe mir, wenn ich mit Schweigen die Wahrheit verdecke, welche ich an die Wechsler weiterzugeben geboten bin, d.h. das christliche Volk zu lehren und es damit zu durchtränken. Was soll ich im künftigen Gericht, das Christus selbst vornimmt, sagen, wenn ich davor erröte – was Gott verbieten möge – hier die Wahrheit seiner Worte zu predigen? Welche Rechtfertigung werde ich für mich selbst geben können, für die Seelen, die mir anvertraut waren, wenn er eine strenge Rechenschaft über das Amt, das ich empfing, fordert?“ (Ep. Consederanti mihi ad Imperatores).


Als der erste Papst, der heilige Petrus, materiell mit Ketten gefesselt war, betete die ganze Kirche für seine Befreiung: „So wurde nun Petrus im Gefängnis festgehalten; aber die Gemeinde betete ohne Aufhören für ihn zu Gott“ (Apg. 12,5). Wenn ein Papst Irrtümer oder auch Häresien verbreitet, dann ist er in geistigen Ketten oder in einem geistigen Gefängnis. Die ganze Kirche muss eine übernatürliche Beharrlichkeit in so einem Gebet und eine übernatürliche Hoffnung in die Wahrheit haben, dass es letztlich Gott und nicht der Papst ist, der Seine Kirche leitet.


Als Papst Honorius I (625 – 638) eine unklare Haltung im Bezug auf die Verbreitung der neuen Häresie des Monotheletismus annahm, sandte der heilige Sophronius, Patriarch von Jerusalem, mit folgenden Worte einen Bischof aus Palästina nach Rom: „Geh zum Apostolischen Stuhl, wo die Fundamente der heiligen Lehre sind, und höre nicht auf zu beten, bis der Apostolische Stuhl die neue Häresie verurteilt hat.“


In der Auseinandersetzung mit dem tragischen Fall eines häretischen Papstes müssen alle Glieder der Kirche, beginnend mit den Bischöfen bis zu den einfachen Gläubigen alle legitimen Mitteln auszuschöpfen, wie etwa private und öffentliche Ermahnungen des irrenden Papstes, beständige und glühende Gebete und öffentliche Bekenntnisse der Wahrheit, damit der Apostolische Stuhl wieder mit Klarheit die göttlichen Wahrheiten bekenne, die der Herr dem Petrus und all seinen Nachfolgern anvertraut hat. „Den Nachfolgern des Petrus wurde der Heilige Geist nämlich nicht verheißen, damit sie durch eine Offenbarung eine neue Lehre ans Licht brächten, sondern, damit sie mit Seinem Beistand die durch die Apostel überlieferte Offenbarung bzw. die Hinterlassenschaft des Glaubens heilig bewahren und getreu auslegen“ (I. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution Pastor aeternus, Kap. 4).


Jeder Papst und alle Glieder der Kirche müssen an die weisen und zeitlosen Worte erinnert werden, welche das Ökumenische Konzil von Konstanz (1414 -1418) über den Papst als die erste Person in der Kirche verkündete, der durch den Glauben gebunden ist und gewissenhaft über die Reinerhaltung des Glaubens wachen muss: „Weil der römische Pontifex eine so große Macht unter den Sterblichen ausübt, ist es richtig, dass er umso mehr durch die unumstößlichen Bande des Glaubens und durch die Riten, die im Bezug auf die Sakramente der Kirche beachtet werden müssen, gebunden ist. Deshalb bestimmen und befehlen wir, damit die Fülle des Glaubens in einem zukünftigen römischen Pontifex von dem Augenblick an, an dem er Papst wurde, aufscheinen möchte, dass von nun an, wer immer zum römischen Pontifex gewählt wird, folgendes Bekenntnis und Erklärung öffentlich ablege“ (39. Sitzung vom 9. Oktober 1417, ratifiziert von Papst Martin V).


In derselben Sitzung beschloss das Konzil von Konstanz, dass jeder neu gewählte Papst einen Glaubenseid ablegen muss. Es verfasste folgende Formel, aus der wir die wichtigsten Passagen zitieren:

„Ich, N., der gewählte Papst, bekenne und erkläre mit Herz und Mund dem allmächtigen Gott, dass ich den katholischen Glauben fest glauben und bewahren will gemäß den Überlieferungen der Apostel, der allgemeinen Konzilien und der anderen heiligen Väter. Ich will diesen Glauben unverändert bewahren bis zum letzten Pünktchen und will ihn stärken, verteidigen und predigen bis in den Tod und bis zum Vergießen meines Blutes, und in gleicher Weise will ich in jeder Weise die Riten, die von den kirchlichen Sakramenten der katholischen Kirche überliefert wurden, befolgen und beachten.“


Wie zeitgemäß ist so ein päpstlicher Eid und wie dringend ist es, so einen Eid in die Praxis umzusetzen, besonders in unseren Tagen! Der Papst ist kein absoluter Monarch, der tun und sagen kann, was ihm gefällt, der die Lehre oder die Liturgie nach seinem eigenen Ermessen verändern kann. Unglücklicherweise wurde in den vergangenen Jahrhunderten – im Gegensatz zur apostolischen Tradition im Altertum – das Verhalten der Päpste als absolute Monarchen oder als Halbgötter derart allgemein akzeptiert, dass es die theologische und spirituelle Sicht der überwiegenden Mehrheit der Bischöfe und der Gläubigen besonders im frommen Volk prägte. Die Tatsache, dass der Papst der erste in der Kirche sein muss, der Neuerungen vermeidet, indem er in beispielhafter Weise der Tradition des Glaubens und der Liturgie gehorcht, war manchmal aus dem Bewusstsein der Bischöfe und der Gläubigen durch eine blinde und fromme Annahme einer Art des päpstlichen Absolutismus ausgeblendet.

 

Der Päpstliche Eid im Liber Diurnus Romanorum Pontificum betrachtete seine unerschütterliche Glaubenstreue zur Tradition, wie sie bis zu ihm von all seinen Vorgängern überliefert wurde als die Hauptverpflichtung und die hervorragendste Eigenschaft eines neuen Papstes: “Nihil de traditione, quod a probatissimis praedecessoribus meis servatum reperi, diminuere vel mutare, aut aliquam novitatem admittere; sed ferventer, ut vere eorum discipulus et sequipeda, totis viribus meis conatibusque tradita conservare ac venerari.” (Nichts von der empfangenen Überlieferung verändern, und nichts davon, was ich vor mir vorgefunden habe, das von meinen Gott wohlgefälligen Vorgängern beschützt wurde, zu vermindern, zu verändern oder irgendeine Neuerung zu erlauben; mit glühender Hingabe als deren wahrer Schüler und Nachfolger, mit allen meinen Kräften und Bemühungen das anvertraute Gut zu bewahren und zu verehren.“).


Derselbe päpstliche Eid benannte konkret die Treue zur lex credendi (Gesetz des Glaubens) und zur lex orandi (Gesetz des Gebets). Im Hinblick auf die lex credendi (Gesetz des Glaubens) sagt der Eidestext:

Verae fidei rectitudinem, quam Christo autore tradente, per successores tuos atque discipulos, usque ad exiguitatem meam perlatam, in tua sancta Ecclesia reperi, totis conatibus meis, usque ad animam et sanguinem custodire, temporumque difficultates, cum tuo adjutorio, toleranter sufferre.” (Ich verspreche, dass ich mit all meiner Kraft, selbst bis in den Tod und bis zum Vergießen meines Blutes, die Integrität des wahren Glaubens, dessen Urheber Christus ist und der durch deine Nachfolger und Schüler bis hin zu meinem geringen Selbst überliefert wurde, und den ich in deiner Kirche vorfand, zu bewahren. Ich verspreche ebenfalls die Schwierigkeiten der Zeit mit Geduld zu ertragen.“).


In Bezug auf die lex orandi besagt der päpstliche Eid:

Disciplinam et ritum Ecclesiae, sicut inveni, et a sanctis praecessoribus meis traditum reperi, illibatum custodire.” („Ich verspreche, die Disziplin und die Liturgie der Kirche so wie ich sie vorgefunden habe und von meinen heiligen Vorgängern überliefert wurden, unberührt zu bewahren.“).


In den letzten hundert Jahren gab es einige Beispiele einer Art päpstlichen Absolutismus im Bezug auf Veränderungen in der liturgischen Tradition der Kirche. Wenn wir die lex orandi betrachten, können wir drastische Veränderungen feststellen, die durch Papst Pius X., Pius XII. und Paul VI., und - bezüglich der lex credendi - durch Papst Franziskus, vorgenommen wurden.


Pius X wurde der erste Papst in der Geschichte der lateinischen Kirche, der so radikal die Psalmenordnung (cursus psalmorum) reformierte, dass er was die Verteilung der Psalmen betrifft, ein neues Offizium schuf. Der nächste Fall war Papst Pius XII., der für den liturgischen Gebrauch eine radikal veränderte lateinische Version des tausend Jahre alten und wohlklingenden Textes des Vulgatapsalters approbierte. Die neue lateinische Übersetzung, der sogenannte „Pius-Psalter“ war ein von Akademikern künstlich erstellter Text und in seiner Künstlichkeit schwer auszusprechen. Diese neue lateinische Version, zu recht mit dem Sprichwort „accessit latinitas, recessit pietas“ kritisiert, wurde de facto von der ganzen Kirche unter dem Pontifikat Papst Johannes XXIII. abgelehnt. Papst Pius XII. veränderte ebenfalls die Liturgie der Karwoche, ein Jahrtausend alter liturgischer Schatz der Kirche, um stattdessen teilweise ex novo erfundene Riten einzuführen. Beispiellose liturgische Veränderungen wurden dahingegen durch Papst Paul VI mit seiner revolutionären Reform der Messriten und der Riten aller anderen Sakramente durchgeführt, eine liturgische Reform, wie sie in einer derartigen Radikalität kein früherer Papst durchzuführen gewagt hatte.


Papst Franziskus brachte eine revolutionäre theologische Veränderung, als er die Praxis einiger Ortskirchen guthieß, sexuell aktive Ehebrecher (die in sogenannten „irregulären Verbindungen“ zusammenleben) in Einzelfällen zur heiligen Kommunion zuzulassen. Auch wenn diese lokalen Normen nicht die universelle Norm der Kirche widerspiegeln, so stellen sie dennoch eine in der Praxis stattfindende Leugnung der göttlichen Wahrheit der absoluten Unauflösbarkeit einer gültigen und vollzogenen sakramentalen Ehe dar. Seine andere Änderung in lehramtlichen Fragen besteht in der Veränderung der biblischen und beständigen zweitausendjährigen Lehre bezüglich des Grundsatzes der Legitimität der Todesstrafe. Eine weitere lehramtliche Veränderung besteht in seiner Billigung eines Satz im interreligiösen Dokument von Abu Dhabi am 4. Februar 2019, in dem behauptet wird, dass die Verschiedenheit der Geschlechter zusammen mit der Verschiedenheit der Rassen und der Verschiedenheit der Religionen Ausdruck des weisen Willens Gottes sind. Diese Formulierung bedarf einer offiziellen päpstlichen Korrektur, andererseits würde sie offensichtlich dem ersten Gebot des Dekalogs und der unmissverständlichen und ausdrücklichen Lehre unseres Herrn Jesus Christus und damit der göttlichen Offenbarung wiedersprechen.


Auf diesem Hintergrund nimmt sich eine aus dem Leben des Papstes Pius IX. umso eindrücklicher und denkwürdiger aus, der, als eine Gruppe von Bischöfen den Antrag auf eine geringfügige Änderung im Kanon der Messe (die Einführung des Namens des Heiligen Josef) stellte, antwortete: „Ich kann das nicht tun, ich bin ja nur der Papst!“


Folgendes Gebet von Dom Prosper Gueranger, in dem er den heiligen Papst Leo II für seine unermüdliche Verteidigung der Reinheit des Glaubens in den Nachwehen der Krise, die von Papst Honorius I verursacht wurde, preist, sollte jeder Papst und alle Gläubigen besonders in unserer Zeit beharrlich beten:


„Heiliger Leo, erhalte zu jeder Zeit den Hirten, der Christi Kirche leitet, damit er sich selbst fern hält vom verdunkelnden Nebel, den die Welt ausatmet; erhalte im Herzen der gläubigen Herde das machvolle Gebet, das beständig ohne Unterbrechung für ihn durch die Kirche vollzogen werden soll (vgl. Apg. 12,5), damit Petrus, auch wenn er in den Tiefen des dunkelsten Gefängnisses in Ketten liegt, durch die Sonne der Gerechtigkeit erreicht werde und in diesem reinen Strahl deutlich seinen Weg erkenne; dann wird der ganze Leib der Kirche im Licht sein (Mt. 6,22). Wir erkennen mehr und mehr die Kraft des Felsens auf dem die Kirche steht; wir wissen, dass die Pforten der Hölle sie niemals überwältigen werden (Mt. 16,18). Denn die Bemühungen der Geister der Finsternis kamen niemals zu einem solchen Ausmaß wie in dieser traurigen Krise von Papst Honorius, welcher Du ein Ende gesetzt hast. Auch stand ihr Erfolg, so groß er auch zu sein schien, nicht im Gegensatz zur göttlichen Verheißung: denn für die Lehre Petri, nicht für sein Papst Honorius´ Schweigen und seiner Unterstützung der Häresie, wurde der Beistand des Heiligen Geistes garantiert.“ (The Liturgical Year, London 1900, Vol. 12, SS 377-378).


Der extrem seltene Fall eines häretischen oder teilweise häretischen Papstes muss letztlich im Licht des Glaubens an den göttlichen Charakter und an die Unzerstörbarkeit der Kirche und des Petrusamtes ertragen und erlitten werden. Der heilige Papst Leo der Große formulierte diese Wahrheit mit den Worten, dass die Würde des Heiligen Petrus nicht in seinen Nachfolgern verringert wurde, wie unwürdig sie auch sein können: „Cuius dignitas etiam in indigno haerede non deficit“ (Serm. 3,4).


Man könnte sich eine wahrhaft außerordentliche Situation vorstellen, dass ein Papst sexuellen Missbrauch Minderjähriger oder Untergebener im Vatikan praktizieren würde. Was sollte die Kirche in so einer Situation tun? Sollte die Kirche einen päpstlichen sexuellen Gewalttäter von Minderjährigen oder von Untergebenen tolerieren? Wie lange sollte die Kirche einen solchen Papst ertragen? Sollte er aufgrund des sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen oder Untergebenen sein Papsttum ipso facto verlieren? In einer derartigen Situation könnte eine neue kanonistische oder theologische Theorie oder Meinung entstehen, die eine Absetzung eines Papstes und des Verlustes seines Amtes aufgrund ungeheuerlicher sittlicher Verbrechen erlauben würde (z.B. sexueller Missbrauch von Minderjährigen oder Untergebenen). So eine Meinung wäre ein analoges Gegenstück der Theorie, die eine Absetzung eines Papstes und den Verlust seines Amtes aufgrund einer Häresie erlauben würde. Trotzdem würde so eine neue Theorie oder Meinung (die Absetzung eines Papstes und der Verlust seines Amtes aufgrund sexueller Verbrechen) gewiss nicht mit der beständigen Denkweise und Praxis der Kirche übereinstimmen.


Die Duldung eines häretischen Papstes als ein Kreuz bedeutet nicht Passivität oder Bejahung seines falschen Handelns. Man sollte alles was möglich ist tun, um die Situation eines häretischen Papstes zu heilen. Das Kreuz eines häretischen Papstes zu tragen meint unter keinen Umständen, dass man seinen Häresien zustimme oder sich passiv verhalte. In ähnlicher Weise müssen Menschen z.B. auch ein ungerechtes oder atheistisches Regime als ein Kreuz ertragen (wie viele Katholiken lebten unter einem solchen Regime in der Sowjetunion und ertrugen diese Situation als ein Kreuz im Geist der Sühne), oder Eltern, die das Kreuz eines erwachsenen Kindes tragen, das ungläubig oder unsittlich geworden ist, oder Familienmitglieder z.B. das Kreuz eines Vaters tragen, der Alkoholiker ist. Die Eltern können ihr irrendes Kind nicht von seiner Zugehörigkeit zu ihrer Familie „absetzen“, ebenso wie die Kinder ihren Vater nicht von seiner Zugehörigkeit zu seiner Familie oder vom Titel „Vater“ „absetzen“ können.


Der sicherere Weg, nämlich einen häretischen Papst nicht abzusetzen, steht für eine übernatürlichere Sicht der Kirche. Ein solcher Weg mit seinen praktischen und konkreten Gegenmaßnahmen und Gegenhandlungen, bedeutet unter keinen Umständen Passivität oder Kollaboration mit den päpstlichen Irrtümern, sondern ein sehr aktives Engagement und ein wahres Mitleiden mit der Kirche, die in der Zeit eines häretischen oder teilweise häretischen Papstes ihre Golgothastunde erlebt. Je mehr ein Papst doktrinelle Unklarheiten, Irrtümer oder auch Häresien verbreitet, desto leuchtender wird der reine katholische Glaube der Kleinen in der Kirche leuchten: Der Glaube der unschuldigen Kinder, der Ordensschwestern, der Glaube besonders der verborgenen Edelsteine der Kirche, der klausurierten Schwestern, der Glaube von heroischen und tugendhaften gläubigen Laien aus allen sozialen Schichten, der Glaube einzelner Priester und Bischöfe. Diese reine Flamme des katholischen Glaubens, häufig genährt durch Opfer und Sühneakte, wird heller brennen als die Feigheit, die Treulosigkeit, die geistige Unbeweglichkeit (Rigidität) und Blindheit eines häretischen Papstes.


Die Kirche besitzt einen derart göttlichen Charakter, dass sie für eine beschränkte Zeitdauer existieren und leben kann, ungeachtet eines regierenden häretischen Papstes, genau wegen der Wahrheit, dass der Papst nicht synonym oder identisch mit der Kirche ist. Die Kirche besitzt einen derart göttlichen Charakter, dass auch ein häretischer Papst nicht in der Lage ist die Kirche zu zerstören. Auch wenn er dem Leben der Kirche einen schweren Schaden zufügt, so hat doch seine Wirkung nur eine begrenzte Dauer. Der Glaube der ganzen Kirche ist größer und stärker als die Irrtümer eines häretischen Papstes und dieser Glaube kann auch nicht von einem häretischen Papst besiegt werden. Die Beständigkeit der ganzen Kirche ist größer und dauerhafter als das relativ kurzlebige Desaster eines häretischen Papstes. Der wahre Felsen, auf dem die Unzerstörbarkeit des Glaubens und der Heiligkeit der Kirche steht, ist Christus selbst, während der Papst nur sein Werkzeug ist, wie auch jeder Priester oder Bischof nur ein Werkzeug Christi des Hohepriesters ist.


Die lehrmäßige und sittliche Gesundheit der Kirche hängt nicht exklusiv vom Papst ab, weil durch göttliches Gesetz die lehrmäßige und sittliche Gesundheit der Kirche in der außerordentlichen Situation eines häretischen Papstes durch die Treue der Lehre der Bischöfe und letztlich auch durch die Treue durch die Gesamtheit der gläubigen Laien garantiert ist, wie der selige John Henry Newman und die Geschichte ausreichend gezeigt haben. Die lehrmäßige und sittliche Gesundheit der Kirche hängt nicht wesentlich in einem solchen Ausmaß von den relativ kurzlebigen lehramtlichen Irrtümern eines einzelnen Papstes ab, dass dadurch der päpstliche Stuhl vakant würde. Wie die Kirche eine papstlose Zeit überstehen kann, was in der Geschichte sogar in einer Zeitspanne von einigen Jahren geschehen ist, so ist die göttliche Verfassung der Kirche so fest, dass sie auch die kurze Dauer eines häretischen Papstes überstehen kann.


Der Akt der Absetzung eines Papstes aufgrund von Häresie oder die Erklärung einer Sedisvakanz aufgrund des ipso facto Verlusts des Papsttums aufgrund der Häresie, würde eine revolutionäre Neuerung im Leben der Kirche darstellen und das im Hinblick auf eine überaus wichtige Frage der Verfassung und des Lebens der Kirche. In einer derart heiklen Angelegenheit – auch wenn sie praktischer und nicht streng lehrmäßiger Natur ist - muss man dem sichereren Weg (via tutior) des beständigen Sinnes der Kirche (perennis sensus ecclesiae) folgen. Ungeachtet der Tatsache, dass drei aufeinanderfolgende Ökumenische Konzilien (das dritte Konzil von Konstantinopel 681, das zweite Konzil von Nicäa 787 und das vierte Konzil von Konstantinopel 870) und der heilige Papst Leo II 682 Papst Honorius I aufgrund von Häresie exkommunizierten, erklärten sie nicht einmal implizit, dass Honorius I sein Papsttum ipso facto aufgrund von Häresie verloren hätte. Tatsächlich wurde das Pontifikat von Papst Honorius I auch nachdem er in seinen Briefen an Patriarch Sergius im Jahre 634 eine Irrlehre unterstützt hatte, für gültig angesehen, weil er danach noch für weitere vier Jahre bis 638 regierte.


Folgender Grundsatz, der vom heiligen Papst Stephan I (+257), wenn auch in einem anderen Kontext, formuliert wurde, sollte eine Leitlinie in der Behandlung des überaus heiklen und seltenen Falles eines häretischen Papstes sein: „Nihil innovetur, nisi quod traditum est“, d.h. „Es soll nichts neu eingeführt werden, außer was überliefert ist.“


21. März 2019

Athanasius Scheider, Weihbischof der Erzdiözese Heilige Maria in Astana


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Alina Wäschle

Hallo Andy,

einer Loge kann man nicht "beitreten".
Man wird dort "aufgenommen".
Die Kriterien für eine Aufnahme sind sehr hoch.
.
Alles besserwissende Typen wie den Athanasius Schneider will man im Kreis von Maurer-Brüdern bestimmt nicht.

Gravatar: Andy

Hai Kaatz!

Ich verstehe Dich nicht.
>> Niemand wird doch gezwungen, einer christlichen Kirche, einer Loge, einer Partei oder dem FKK beizutreten. <<

Wir haben doch schon längst die Freiheit, die Du forderst!
Noch nicht bemerkt?
Aufwachen vom Schlaf!

Gravatar: F. Kaatz

Können wir die Pedophil verseuchte Sekte nicht abschaffen, und die Leute frei Ihren Glauben an welches Spaghettimonster auch immer ausleben lassen?

Wird langsam Zeit diesen Verein von Sozialschmarotzern zu schliessen.

Selbst Jesus hat die Priester und Paläste fertig gemacht und dagegen aufgebahrt. Und das sag ich jetzt als überzeugter Atheist. :D

Gravatar: Andy

@ francomacorisano

Ich glaube nicht, daß Brüder Maurer
die Katholische Kirche zerstören wollen.

Auf die "Lichtenauer Erklärung" von 1970 möchte ich dazu verweisen.

Die Katholische Kirche zerstört sich selbst durch die große Zahl von Mißbrauchs-Priestern und Gehässigen in den eigenen Reihen.

Gravatar: Thomas Rießler

Calixt oder Franziskus? „Nachdem er sich solcher Dinge erkühnt, gründete er mit dieser Lehre eine Schule im Gegensatz zur Kirche und wagte es als erster, den Leuten Dinge, die zur Befriedigung der Lüste dienen, zu erlauben, und erklärte, allen würden von ihm die Sünden nachgelassen. […] Er war der Ansicht, daß ein Bischof nicht abgesetzt werden müsse, wenn er sündige und sei es auch zum Tod. Von dieser Zeit an begann man zwei- und dreimal verheiratete Bischöfe, Priester und Diakonen zu den Weihen zuzulassen, und wenn einer geweiht eine Ehe eingehe, so bleibe ein solcher im Klerus, als ob er nicht gesündigt hätte; hierüber handle, wie er behauptet, der Ausspruch des Apostels: „Wer bist du, der du über den fremden Knecht Urteil sprichst?“ Ja auch die Parabel vom Unkraut , sagt er, beziehe sich hierauf: „Laßt das Unkraut wachsen mit dem Weizen“, das ist die Sünder in der Kirche. Ja er sagte, auch die Arche Noah sei ein Gleichnis für die Kirche, in der sich Hunde und Wölfe und Raben, alles Reine und Unreine fand, und so soll es in der Kirche sein; was er noch in diesem Betreff herbeibringen konnte, hat er so ausgelegt, und seine Hörer, denen diese Ansichten gefallen, fahren fort, sich selbst und viele (andere) zum Besten zu haben, die scharenweise zu dieser Schule strömen. Gerade wegen der Lüste, die Christus nicht erlaubt hat, nahmen sie immer zu, auf ihren Massenanhang stolz. Christum verachten sie und hindern keine Sünde, indem sie aufstellen, er verzeihe denen, die guten Willens sind.“ ( https://www.unifr.ch/bkv/kapitel1770-7.htm )

Hartwig, anscheinend zieren Sie sich, aus der Bibel zu zitieren.

Bei meinem vorherigen Kommentar hat der Hyperlink nicht funktioniert:
http://kataiwannhn.de/notes/kallistianer.html

Gravatar: francomacorisano

Papst Franziskus irritiert uns Katholiken an vielen Stellen, womit ich mich noch sehr diplomatisch ausdrücke. Nicht nur ich trauere dem klugen Philosophen und großen Kirchenlehrer Papst Benedikt XVI. nach. Angebliche „Humanisten“, Progressive, Sozialisten und Freimaurer arbeiten seit langem an der Zerstörung der Katholischen Kirche. Von außen ist es ihnen bisher nicht gelungen…!

Gravatar: Paul

@ Hartwig

"Jeder echte Christ lehnt ihn ab".
.
*Ich* lehne den Papst Franziskus nicht ab.
Bin ich daher kein "echter Christ"?
.

Am Rande gesagt:
Wer mir auf den Hammer geht, ist der besserwisserische Athanasius Schneider.

Gravatar: Karl Biehler

Er ist nicht Stellvertreter Gottes auf Erden, sondern der leibhaftige Falsche Prophet. Und mit Angela Merkel -. ihres Zeichens Antichrist - bildet er das Duo infernale!

Gravatar: Hartwig

@ Thomas Waibel 27.03.2019 - 18:58

Ich bin ein echter Katholik und gehorche diesem falschen Papst NICHT. Weil ich so bin, habe ich die Lunte längst gerochen. Jeder echte Christ lehnt ihn ab. Und echte Christen wurden natürlich rechtzeitig vom lebendigen Gott (dem Geist der absoluten Wahrheit) vor solchen Armleuchtern und Betrügern gewarnt. Wer weiss heute noch, dass eine wahre Aussage absoluten Charakter haben muss? Den Kindern ist so etwas in den atheistischen Schulen mit Absicht nicht gelehrt worden, um diese auf dieses falschen Zeiten "vorzubereiten" und sie besser manipulieren zu können.

Meines Wissens, wer kennt schon das gesamte Recht, gibt es sehr wohl einige Klauseln. Und selbst wenn Sie im Recht wären, ist es mir egal. Es gilt was vor dem 2. Vatikanischen Konzil galt. Seitdem ist eh alles Betrug.

Man findet nur noch perverse (atheistische) Theologen, die einem nur erzählen, nix im Kopf haben, dass es Gott nicht geben kann. Der Betrug hat also nicht erst mit dem falschen Franziskus begonnen.


@ Thomas Rießler 27.03.2019 - 20:46

In der Bibel stünde die passende Antwort auf Ihren Einwand. Der passt wie die Faust aufs Auge. Rhetorisch natürlich.

Über diesen Franziskus kann ich eigentlich nur noch lachen. Er wird seine Strafe erhalten.

Der christliche Gott hat sehr, sehr viel Geduld.

Und die politische Aufklärung, damals, war keine. Sondern es war, wie heute, ein Trick, um die Menschen von der kirchlichen Heilslehre zu befreien. Schon vor Kant benutzte man seinen Kopf zum denken. Kant war ein hinterhältiger Freimaurer. Das ist zweifelsfrei erwiesen.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang