Verstoß gegen Neutralitätsgebot

›Kampf gegen Rechts‹ verstößt gegen Grundgesetz

Der von der Bundesregierung vollmundig verkündete ›Kampf gegen Rechts‹ verstößt gegen das Neutralitätsgebot und damit gegen das Grundgesetz. – Ein Kommentar

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Kanzlerin Merkel, ihre Familienministerin ohne Doktortitel und diverse links-faschistische Gruppen jubilieren: Die Bundesregierung füllt in Zeiten der finanziellen Not ein Maßnahmenpaket in Höhe von einer Milliarde Euro im ›Kampf gegen Rechts‹ verteilt auf vier Jahre. Das sind schlappe 250 Millionen Euro pro Jahr; Geld, das auch an Restaurantbetreiber und Künstler ausgezahlt werden könnte. Wir haben darüber berichtet.

Doch schlimmer ist: Dieses Paket und die freudigen Reaktionen links-radikaler Politiker dokumentieren, wessen Geistes Kind hier regiert. Sowohl Merkel als auch ihr Außenminister Maas, SPD, betonten, dass Rechtsextremismus »keinen Platz« habe in Deutschland – eine Floskel, wie sie gegenüber den inneren Feinden im National-Sozialismus zur täglichen Propaganda gehörte, bevor ausgebürgert wurde oder erschossen.

Zum links-faschistischen Geist, den das Alimentierungspaket für linke Aktivisten mit einem Hang zu Stasi-Methoden erfüllt, kommt indes noch ein weiterer Ungeist: Ein ›Kampf gegen Rechts‹, sei es nun Merkels Kampf oder der Kampf von Heiko Maas, verstößt gegen die Deutsche Verfassung.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zur Neutralität.

Es ist dem Staat verboten, in dem Wettbewerb der Parteien eine Seite, wie auch immer, zu unterstützen. Ausnahmen ergeben sich erst, falls eine Partei sich gegen die Verfassung ausspricht. Dann darf der Staat Position beziehen für die Verfassung und gegen diese Partei.

In jedem anderen Fall verstoßen die Regierenden gegen den Grundsatz der Gleichheit.

Dieses Neutralitätsgebot gilt jedoch nicht nur für Parteien. Es muss auch für politische Richtungen Gültigkeit haben. Dem Staat ist es also durchaus nicht erlaubt, für Rechts oder für Links, gegen Rechts oder gegen Links zu agieren.

Denn unter Rechts oder Links werden politische Richtungen ganz allgemein zusammengefasst. Links ist die SPD, links sind die Grünen und die Ex-PDS nennt sich jetzt Linke. Entsprechend sind zumindest Teile der CDU und der CSU durchaus rechts, die AfD ortet sich rechts und womöglich sogar Teile der FDP.

Wenn also der Staat zum »Kampf gegen Rechts« bläst – dann bläst er zugleich zum Kampf gegen Teile der Christdemokraten, der Alternative für Deutschland und der Freidemokraten. Da aber keiner der drei Teile der politischen Parteien die Verfassung bekämpft, ist es den staatlichen Stellen verboten, einen Kampf gegen diese Teile zu führen, indem er diesen Kampf finanziert.

Kanzlerin Merkel macht es trotzdem. Sie führt ihren »Kampf gegen Rechts«. Und verstößt damit gegen die Deutsche Verfassung. Es ist Zeit, dass eine der so bekämpften rechten politischen Gruppen vor dem Verfassungsgericht dagegen ankämpft.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Roland Brehm

Merkel geht es nur um ihren eigenen Machterhalt. Ihr angeblicher Kampf gegen rechts dient nur dazu die politische Konkurenz zu eliminieren. Und das kann man in zunehmendem Maße wörtlich nehmen.

Gravatar: Belli

Und wieder ein Verstoß gegen das Grundgesetz durch die StasiMerkel !!!

Wann wird dieses SED Ungeheuer IM Merkel endlich vom Volk gestürzt !!!

Diese geisteskranke notorisch ängstliche Alte gehört vor Gericht und von dort direkt in den Knast !!!

Gravatar: werner

Die Merkel verstößt ständig gegen die Verfassung und wird durch die Generalbundesanwaltschaft und das Bundesverfassungsgericht nicht daran gehindert.
Wir leben in einer schmutzigen, linken Diktatur, die von den Deutschen bekämpft werden muss.

Gravatar: Sigmund Westerwick

Die Politiker nerven

Natürlich sollten die Politiker wissen, dass sie nicht einseitig einen politischen Rand fördern oder bekämpfen müssen, die Politik und insebsondere die Regierung hat neutral zu sein.
Mein Bitte an die AFD: Klage beim Verfassungsgericht einreichen

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