Im Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) wird die Beweislast umgedreht

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) macht mit neuem Gesetz Polizisten zu Tätern

Ab dem 01. Januar 2020 soll in Berlin das neue Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) gelten. Justizsenator Dirk Behrendt (Grünen) gibt damit die Jagd auf Polizisten frei. Denn sie gelten laut dem Gesetz als eines Dienstvergehens schuldig, bis sie ihre Unschuld nachgewiesen haben.

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Der Berliner Senat und insbesondere der Jusitzsenator Dirk Behrendt (Grünen) setzt mit seinem neuen Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) per se alle Berliner Polizisten unter Generalverdacht. Sollte es zu Unklarheiten oder gar Streitigkeiten zwischen Bürger und Beamten kommen, so gilt ab dem 01. Januar 2020 laut § 7 LADG der Polizist eines Fehlverhaltens als schuldig, bis er seine Unschuld bewiesen hat. Das ist eine in Deutschland einmalige Entscheidung und verstößt elementar gegen die Unschuldsvermutung, der sogenannten Präsumtion der Unschuld.

Der Herr Justizsenator Behrendt von den Grünen sowie die anderen Mitglieder des rot-rot-grünen Senats, die dieses Gesetz durchgewunken haben, sollten sich unbedingt mit dieser Präsumtion der Unschuld befassen und nachlesen, was andere Institutionen darüber denken.

So heißt es in Art. 11 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948: »Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist solange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.«

In Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) heißt es: »Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.«

In Deutschland leitet sich diese generelle Unschuldsvermutung aus dem Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG ab: »Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muß den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.«

Eine Umkehrung der Unschuldsvermutung, wie sie vom Berliner Senat beschlossen wurde, steht im diametralen Widerspruch zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, zur Europäischen Menschrechtskonvention und zur Erklärung der Menschenrechte. Aber den rot-rot-grünen Senat in Berlin bedeuten deutsches und internationales Recht offensichtlich nichts.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

Zu diesem grünen Politik-Genie fällt mir nichts mehr ein. Der übersteigt meine Phantasie.

Gravatar: Rainer Kuehn

Also so was ist ja wohl alles nicht wahr. Sind die denn alle jetzt durchgeknallt. Sowas kann es nur in unserem Land geschehen

Gravatar: Thomas Waibel

Das wird dazu führen, daß Berliner Polizeibeamte nicht mehr schwarzafrikanische Drogendealer kontrollieren, sondern nur noch Parksünder aufschreiben werden, vorausgesetzt daß sie Deutsche sind.

Diese ist eine weitere Maßnahme, mit der die rot-dunkelnrot-grüne Volksfront die Ausländerkriminalität fördern wird.

Gravatar: M.B.H.

Alle hetzen gegen die AFD, doch die Grünen sind das eigentliche Übel unserer Gesellschaft. Seit diese Schädlinge am Werk sind gehen alle werte den Bach runter. Wann merkt eigentlich der Wähler, was hier läuft???
Die Polizisten riskieren ihr Leben und Gesundheit für unseren Staat und das Grüne Gemüse macht nebenbei alles kaputt und die dummen Wähler geben solchen Verderbern noch ihre wertvolle Stimme. Denkt doch mal eine Ecke weiter und lasst euch nicht von der Presse so manipulieren wie es DDR Vergangenheit war!!!

Gravatar: Ronald Schroeder

Berlin weist immer stärker alle Merkmale eines fallenden Staates auf. Würde es nicht jährlich mit sage und schreibe über 4 Milliarden Euro über den Länderfinanzausgleich von den Ländern ausgehalten, wo noch Leistung und nicht Gender ein größeres Gewicht haben, würde es völlig zusammenbrechen. Eine clanunterwanderte Polizeiakademie scheint den Verantwortlichen nicht auszureichen. Also drangsaliert man die eigene Polizei, wo man nur kann. Zudem: trotz der Milliardenzahlungen an das rot-rot-grüne Berlin gehören dort die Polizisten zu den am schlechtesten bezahlten der BRD. Um die Unschuldsvermutung kümmern sich Grüne bestenfalls bei ausländischen Vergewaltigern, aber nicht bei deutschen Polizeibeamten. Wer einen solchen Dienstherrn hat, ist leider verraten und verkauft. Was für eine politische Klasse!

Gravatar: Frank

Die allgemeinen Menschenrechte finden in Deutschland KEINE Anwendung. Sie werden schon allein durch die Ordnungswidrigskeitsgesetze umgangen. Man kann und wird in Deutschland auch unschuldig bestraft und zur Not ins Gefängnis gesperrt werden.

Wer es nicht glaubt der versuche einmal einen zu unrecht erhaltenen Strafzettel wegen angeblichen Falschparkens nicht zu bezahlen. Da kannst du Fotobeweise bringen und Parkausweise. Es spielt keine Rolle, am Ende drohen sie mit Knast und Führerscheinentzug.

Eine Ordnungswidrigkeit ist ja keine Straftat, kann und wird aber wie eine behandelt. Da man aber keiner Straftat beschuldigt wurde kann man sich auch NICHT dagegen verteidigen. Und trotzdem kann man im Gefängnis enden wenn man nicht zahlt.

Die Menschenrechte gelten in Deutschland nicht so wie für andere Völker. Es gibt hier keine Unschuldsvermutung.

Nun geht es also den Polizisten an den Kragen, haben sie doch treuen Glaubens gedient uns zu schützen die wir jetzt über sie herfallen.

Ich habe Respekt vor der Arbeit der Polizei und glaube das die meisten Polizisten gute Absichten verfolgen. Ich bin froh das ich nicht Nachts aufstehen und irgendwelche durchgeknallten kriminellen verhaften muß. Ich kann wenn ich will ruhig schlafen und das dank ihrer Arbeit.

Gravatar: kim

Einfach pervers ! Aber mit System ! Deutschgrün eben !

Gravatar: Rita Kubier

Immer neue Methoden, Erlasse und Vorschriften, um auch die Polizei hörig und gefügig zu machen im Sinne der linksgrünen, also kommunistischen, Politik, die in Deutschland immer mehr an Boden gewinnt, jegliche Gerechtigkeit beseitigt und eine kommunistische Diktatur mit jedem Tag mehr entstehen lässt. Nicht nur, dass sich gewisse Täter mit einem gewissen Migrationshintergrund durch alle Instanzen klagen und ihr "Recht" erzwingen können. Jetzt sollen und werden noch nicht mal diese "mutmaßlichen" Täter vor Gericht stehen, sondern der Polizist, der seine lediglich Arbeit tut und für Recht und Ordnung sorgt bzw. sorgen will, obwohl ihm sowieso schon alle Hände gebunden sind bzw. gebunden wurden. Der deutsche Rechtsstaat ist somit beseitigt!! Zwar vorerst in Berlin. Die anderen BL werden jedoch baldigst nachziehen. Und der Bund wird es ebenso aufgreifen. Demokratie adé! Es lebe ERNEUT die Diktatur in Deutschland - noch nicht mal 80 Jahre nach Hitler-Deutschland!!

Gravatar: Daniel H.-B.

Das Problem, welches sich hier ergibt, ist nicht nur die Beweislastumkehr, sondern in erster Linie die Pflicht des Beweises einer Nichtexistenz der Motivation. Und dieser Beweis ist nicht zu erbringen.

Es wird also dem „Beschuldigten“ aufgebürdet, einen Beweis zu führen, der unmöglich ist.

Ich bin heilfroh, dass mich der Dienst bei der Berliner Polizei schon vor etlichen Jahren gesundheitlich zu zugerichtet hat, dass ich als dienstunfähig in den vorzeitigen Ruhestand gehen musste. Unter diesem Umständen (und etlichen anderen, die in dem Bundesland inzwischen herrschen) wäre ich nicht mehr in der Lage, meinen Dienst zu verrichten.

Schwein gehabt! ;-) :-D

Gravatar: lupo

Mit welchen Recht stellt sich so ein inkompetenter P......über das Grundgesetz, aber die Berliner haben ja solche inkompetenten Tiefflieger gewählt, also haben sie auch nichts anders zu erwarten als das Berlin zum Großgettho der Welt verkommt.

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