Ukraine verhängt Einreiseverbot gegen russische Interpretin

Jetzt wird der "Eurovision Song Contest" richtig politisch

Der "Eurovision Song Contest" stand seit langer Zeit stets in dem Ruf, eine mit Musik untermalte politische Kundgebung zu sein. Doch jetzt werden diese Vorwürfe offensichtlich. Die russische Interpretin darf nicht anreisen.

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Julia Samoilowa ist die russische Interpretin für den diesjährigen "Eurovision Song Contest" (ESC), der im Mai in Kiew ausgetragen werden soll. Weil Samoilowa 2015 auf der Krim aufgetreten ist, hat der ukrainische Geheimdienst SBU gegen die 27-Jährige ein Einreiseverbot verhängt. 

Samoilowa war im Sommer 2015 in Kertsch aufgetreten; die Ukraine bezeichnet Reisen über Russland auf die Krim jedoch als Gesetzesbruch, die in der Regel mit einem Einreiseverbot für die Ukraine geahndet werden. Dieses Vorgehen der ukrainischen Behörden bezog sich bisher jedoch lediglich auf Privatreisen. Bei Reisen zu geschäftlichen oder diplomatischen Zwecken sahen die Autoritäten in Kiew von einer solchen Ahndung ab.

Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass man in Kiew befürchtet, ein russischer Sieg beim ESC in der Hauptstadt der Ukraine könnte von Moskau propagandistisch ausgeschlachtet werden. Und die Chancen für einen solchen Sieg stehen für Samoilowa mehr als nur gut. Seit ihrer Kindheit sitzt die Künstlerin zwar in einem Rollstuhl, ihr stimmliches Talent aber sorgte dafür, dass sie bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi auftrat und seitdem dem Publikum in aller Welt bekannt ist. Ihr aktueller Song "Flame is burning" gilt in den Wettbüros für den ESC als haushoher Favorit auf den Sieg.

Während die Empörung in Russland groß ist, versucht man beim Veranstalter EBU (European Broadcasting Union) zu beschwichtigen. Man wolle doch eine Lösung finden, damit Samoilowa an dem Wettbewerb teilnehmen könne, sagte der Sprecher der European Broadcasting Union, Dave Goodman, schreibt der "Spiegel" in seinem Bericht. Von der ARD, die für Deutschland verantwortlich für den ESC zeichnet, ist noch keine Stellungnahme ergangen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Dafranzl

Der Österreicher hat den ESC wunderbar vera... und jedem der sehen will gezeigt,was für ein Schmarrn das ist: conchita =Muschelchen, Wurst das mänml. Pendant ,oder "mir ists Wurst (wurscht)". Und jetzt verdient er Geld damit, Super!

Gravatar: Anton

Russlands Beiträge sind zumindest zweimal betrogen
worden!
Der "Sieg" der Ukraine war reines Politikum, Deutschland
sollte sich schämen dafür!
Karin Webers Kommentar, ganz besonders auf die zwei
erwähnte Katastrophen-Interpreten trifft den Nagel am Kopf!
CLASSICA IST EIN TÄGLICHER OHRENSCHMAUS!!!

Gravatar: Karin Weber

Seit Guildo Horn und erst recht nach Conchita Wurst ist doch diese Veranstaltung zu dem verkommen, was sie heute ist. Mal ehrlich: Wer sieht sich denn von euch diesen Schrott an? Also ich nicht.

Gravatar: Duffy

Wer tut sich dieses Geblöke überhaupt an? Das hat weder mit Kunst noch mit Kultur zu tun, einfach nur eine große Bühne für eine mittelmäßige Show und "politisch korrekte" Abstimmungen. Wetten, daß die Ergebnisse schon feststehen bevor irgendein Teilnehmer die Bühne betreten hat?

Gravatar: fred müller

Da sollten die Obrigkeit des ESC aber eigentlich die UKR sanktionieren, denn diese Art Politisierung verstösst ganz klar gegen die Regeln des ESC.
Verboten sind lediglich Politische Beiträge

Gravatar: Gerd Müller

Wer sich diesen dekadenten Mist anschaut, ist doch selber schuld !

Ich gehe da lieber auf You Tube und höre mir ein Konzert von einem alten Rockstar meiner Jugendtage an.
Da habe ich Freude und fühle mich wohl dabei, weil da die Welt noch nicht so verkommen war wie heute ...

Gravatar: HDM

'Festival des politischen Liedes' hieß das DDR-Pendant.
Obwohl politische Texte nicht gestattet sind, wurden in den letzten Jahren dennoch reichlich davon untergebracht. Das Siegerlied 2016 liest sich bei Wikipedia so: "Bei der EBU waren im Vorfeld zahlreiche Beschwerden, vor allem aus Russland, gegen das Lied eingegangen, da ESC-Beiträge laut Regelwerk keine politischen Statements enthalten dürfen. Die Gremien der EBU entschieden jedoch, dass '1944' die Regeln des Wettbewerbs nicht verletze. Das Lied sei geprüft worden und die Verantwortlichen zu dem Schluss gekommen, dass 'der Titel und der Text keine politische Botschaft enthalten und dass der Song nicht im Widerspruch zu den Regeln des Wettbewerbs steht'. Der Song beschreibt ausführlich die Ereignisse von vor etwa 70 Jahren; die Annexion der Krim durch Russland wird darin nicht direkt thematisiert."

Und auch die Entscheidungen hatten fortwährend einen politischen Hintergrund. So kam es in den letzten Jahren mehrfach vor, daß Russland (etwa bei der Hälfte der abgegebenen Voten) recht deutlich führte, um am Ende doch 'den Kürzeren' zu ziehen. Da gibt's dann wahrscheinlich zwischendurch 'ne Order an die verbleibenden Fernsehanstalten. Und da Deutschland (wie so oft) den größten finanziellen Anteil an den Kosten dieses "Wettbewerbs" trägt...

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