Wahl-Chaos Berlin und immer noch kein Ende

Jetzt will die Wahlleitung Einspruch gegen Berlin-Wahl einlegen

Das Wahl-Chaos in Berlin mit seiner schier unübersehbaren Ansammlung von Versagen, Pleiten, Pech und Pannen hat nun auch das erwartete juristische Nachspiel. Die Landeswahlleitung selbst legt Einspruch gegen die Berlin-Wahl ein.

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Bei der Wahl am 26. September in Berlin stellte der rot-rot-grüne Senat noch einmal in aller Deutlichkeit sein Versagen auf ganzer Linie unter Beweis. Selbst zur Durchführung einer Wahl ist man schlicht und ergreifend auf Ministerialebene (Innensenator Geisel) untauglich. Selbstredend suchte man die Verantwortung für die Blamage auf anderer Ebene, die Landeswahlleiterin musste - offensichtlich als Bauernopfer - gehen. Allerdings schlägt jetzt die Landeswahlleitung zurück: sie will Einspruch gegen die Berlin-Wahl einlegen.

Die geschasste Michaelis will ihren Einspruch aber zunächst ausschließlich auf die Wahl zum Abgeordnetenhaus und hier in dem Wahlbezirkn 1 in Marzahn-Hellersdorf und dem Wahlbezirk 6 in Charlottenburg-Wilmersdorf begrenzt wissen. Dort »könnten sich Unregelmäßigkeiten mandatsrelevant ausgewirkt haben«, so Michaelis in ihrer Argumentation.

Rechtlich gesehen sind Einsprüche generell erst nach Veröffentlichung des amtlichen Wahlendergebnis im Berliner Amtsblatt erstellbar. So lange müssen auch alle anderen Gruppen, Institutionen, Parteien und Einzelpersonen mit der Einlegung ihrer rechtlichen Mittel warten. Die Veröffentlichung dieses amtlichen Ergebnisses muss sechs Wochen nach der Wahl erfolgen. Vorher können zwar jede Menge Argumente zur Unterstützung des eigenen Antrags gesammelt werden, aber jener Termin ist einfach abzuwarten.

Argumente gibt es genug. Zur Erinnerung hier noch einmal eine kleine Sammlung des Totalversagens: zu wenig Stimmzettel, falsche Stimmzettel, zu wenig Wahlkabinen, Wartezeiten bis zu vier Stunden, verprellte Wähler (die unverrichteter Dinge wieder nach Hause gingen), Wahlbeteiligung bei 159 Prozent, geschätzte statt ausgezählte Stimmen, Beteiligung Minderjähriger an der Bundestagswahl, Veröffentlichung von Prognosen und Hochrechnungen vor Schließung der Wahllokale und, und, und....

Die politisch für dieses Chaos verantwortlichen Müller als Regierender Bürgermeister und Geisel als Innensenator (beide SPD) sind komplett in Deckung gegangen. Müller will sein angekratztes Renomme nicht noch weiter ramponieren lassen, bevor in Richtung Bundestag flüchtet. Und Geisel, dem mehrere Gerichte in der vergangenen Legislatur ein gestörtes Verhältnis zur Demokratie attestiert haben (er wollte angemeldete Demonstrationen verbieten lassen!), hofft wohl, dass er im neuen Senat wieder zum Innensenator gekürt wird.

Offensichtlich aber ist hinsichtlich jenes Chaos in Berlin das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Bertl

Wenn 16järige bei der Bundestagswahl mitwählen durften weil auch sie die entsprechenden Wahlzettel bekommen haben, wäre in einer echten Demokratie auch die Bundestagswahle zu wiederholen.

Gravatar: U. von Valais

Es muss Neuwahlen geben in den betroffenen Wahlbezirken.

Aber die SED-Linke Stasi Trickkiste wird dafür vermutlich zielgerichtet geöffnet.

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