Euthanasie auf dem Vormarsch

Italien: Mann unterzieht sich der ersten gesetzlich genehmigten Euthanasie

Ein 44-jähriger Mann, der vom Hals abwärts gelähmt war, wurde als erste Person zur Euthanasie zugelassen.

Bild: Pxhere
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Ein 44-jähriger Mann ist am Donnerstag in Italien durch ärztlich assistierte Euthanasie gestorben - der erste Fall dieser Art in Italien, berichtet die Deutsche Welle.

Obwohl es in Italien eigentlich gegen das Gesetz verstößt, jemandem dabei zu helfen, sich das Leben zu nehmen, hat das Verfassungsgericht des Landes 2019 entschieden, dass es bestimmte Ausnahmen geben kann - allerdings unter strengen Bedingungen.

Der Mann, der nach seinem Tod als Federico Carboni identifiziert wurde, verstarb am Donnerstag, nachdem er sich selbst einen tödlichen Drogencocktail durch eine spezielle Maschine verabreicht hatte. Seine Familie und Freunde waren bei ihm, als er starb.

Carbonis Tod wurde von der Luca Coscioni Association bekannt gegeben, einer Euthanasie-Kampagnengruppe, die ihn dabei unterstützte, seinen Fall bei den Gerichten und Gesundheitsbehörden durchzusetzen.

Der 44-jährige ehemalige Lkw-Fahrer war vor 10 Jahren nach einem Verkehrsunfall vom Hals abwärts gelähmt.

2019 hat der Oberste Gerichtshof Italiens den Weg für den assistierten Suizid in einigen Fällen frei gemacht. Das Thema stieß bei der römisch-katholischen Kirche und den konservativen Parteien auf erbitterten Widerstand.

Das Gericht legte bestimmte Voraussetzungen fest, die erfüllt sein müssen, um für einen assistierten Suizid in Frage zu kommen. So muss beispielsweise klar sein, dass ein Patient nicht geheilt werden kann, dass er auf lebenserhaltende Maßnahmen angewiesen ist und dass der Patient körperliche und seelische »unerträgliche« Schmerzen hat.

Außerdem muss der Patient in vollem Umfang in der Lage sein, seine eigenen Entscheidungen zu treffen und die Konsequenzen zu verstehen.

Carboni erhielt im November letzten Jahres die Genehmigung einer Ethikkommission, nachdem er die anfängliche Ablehnung der Gesundheitsbehörden überwunden und seinen Fall vor Gericht gebracht hatte. Er war die erste Person im Lande, die eine gesetzliche Genehmigung erhielt.

Der assistierte Suizid ist in der Schweiz bereits seit Jahrzehnten erlaubt. Auch in mehreren anderen Ländern, darunter die Niederlande, Luxemburg, Spanien und Belgien, ist die Praxis legal.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Nordmann

Die Erlösung von unheilbaren Leiden, auf eigenen Wunsch, sollte als Menschenrecht anerkannt werden.
Dabei muß Missbrauch, zum Vorteil Anderer, durch geeignete gesetzliche Maßnahmen, ausgeschlossen sein.

Gravatar: Werner Hill

"Euthanasie" auf dem Vormarsch: das klingt so abwertend.

Sollte man nicht eher sagen: Erlösung schwer Leidender auf eigenen Wunsch wird endlich legalisiert?

Ist es nicht höchste Zeit, solchen Menschen legal beim ersehnten Sterben helfen zu dürfen?

Wir sehen ja auch nicht mitleidlos zu, wenn unsere geliebten Haustiere hoffnungslos leiden ...

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