Grüner Pass, die neuen Maßnahmen

Italien: Impfpflicht ab 15. Oktober

Impfpflicht für den gesamten privaten und öffentlichen Sektor: 23 Millionen Arbeitnehmer betroffen; Abgeordnete und Senatoren, Hausangestellte, Babysitter und Pflegepersonal, all diejenigen, die für die Mehrwertsteuer arbeiten, und gelegentlich eine Dienstleistung erbringen, wie Elektriker oder Klempner miteingeschlossen.

Bild: pxfuel
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Ein neues Dekret in Italien weitet die Impfpflicht weiter aus. Ab dem 15. Oktober wird der grüne Pass für alle Arbeitnehmer im öffentlichen und privaten Sektor obligatorisch sein. Strafen, Bußgelder und Suspendierung für Personen ohne grünes Zertifikat, aber keine Entlassung sind als Sanktionen vorgesehen. Die Regierung erlässt dazu ein Dekret, wie Qui Finanza berichtet.

Das Dekret sei notwendig, postulierte Ministerpräsident Mario Draghi auf der Ministerratstagung, um die Öffnung des Landes fortzusetzen. Die Maßnahmen betreffen 23 Millionen Arbeitnehmer, darunter Abgeordnete und Senatoren, aber auch Hausangestellte, Babysitter und Pflegepersonal. Und dann gibt es noch diejenigen, die für die Mehrwertsteuer arbeiten, diejenigen, die gelegentlich eine Dienstleistung erbringen, wie Elektriker oder Klempner. In weniger als einem Monat werden sie nicht mehr nur an der Haustür eine Maske tragen müssen, sondern auch einen grünen Ausweis benötigen. Das Gleiche gilt für Abgeordnete und Senatoren.

Die Impfpflicht ist damit in Italien besiegelt.

Ein Arbeitnehmer, der nicht im Besitz der Bescheinigung des grünen Ausweises ist, »gilt zum Zeitpunkt des Zugangs zum Arbeitsplatz als ungerechtfertigt abwesend und ab dem fünften Tag der Abwesenheit wird das Arbeitsverhältnis bis zur Vorlage der genannten Bescheinigung, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2021, ausgesetzt, und zwar in jedem Fall ohne disziplinarische Folgen und mit dem Recht auf Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses.«

»Die Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Anforderungen« an die Verpflichtung zum Grünen Pass zu überprüfen und gemäß Artikel 1 des Dekrets »bis zum 15. Oktober 2021 die Arbeitsverfahren für die Organisation der Kontrollen, einschließlich Stichproben, festzulegen, wobei nach Möglichkeit vorrangig vorgesehen werden sollte, dass diese Kontrollen zum Zeitpunkt des Zugangs zu den Arbeitsplätzen durchgeführt werden, und durch einen förmlichen Akt die für die Untersuchung und die Anfechtung von Verstößen gegen die Verpflichtungen zuständigen Personen zu bestimmen.«

Der »Zugang von Personal zu Arbeitsplätzen« ohne grünen Pass wird mit einer »Verwaltungssanktion in Höhe von 600 bis 1.500 Euro« geahndet. Bußgelder werden nicht nur gegen Arbeitnehmer verhängt, die ohne grünen Pass am Arbeitsplatz erwischt werden, sondern auch gegen Arbeitgeber, die keine Kontrollen durchführen. Der Erlass sieht nämlich vor, dass sie die Kontrollen durchführen müssen, wobei die Geldstrafen für diejenigen, die dies nicht tun, zwischen 400 und 1.000 Euro liegen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: lupo

Dieser im Dienste der Finanz/-Pharmaoligarchie stehende Draghi stellt selbst Mussolini und den österreichischen Schnauz im den Schatten. Wann erheben sich endlich die geknechteten Völker dieser Welt gegen solch einer Diktatur??? Wieso haben wir überhaupt eine Opposition in den Parlamenten wenn die Massen des Volkes garn ncht mitgenommen werden können, dann stellt sich die Frage : Ist diese Opposition genauso korrupt wie die Regierenden Diktatoren in der westl. Welt.?????

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