Spenden seien durch Corona-Krise weggefallen

Islamrat will Steuergelder zur Moscheenrettung

Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland, will Steuergelder vom Bund, um damit die Moscheen zu retten. Die Spenden seien durch die Corona-Krise weggefallen, argumentiert er. Der Steuerzahler soll helfen.

Screenshot Youtube
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Kirchen, Moscheen und Synagogen sind derzeit wegen der diversen im Zuge der Corona-Krise getroffenen Maßnahmen geschlossen. Das bedeutet für die jeweiligen Gemeinden logischerweise ein Wegfall an den bei den Gottesdiensten obligatorischen Spenden.

Für die jüdischen Gemeinden im Land ist die Sperrung der Synagogen zur Ausübung ihres Glaubens von geringerer Bedeutung. Sobald das »Minjan« (zehn erwachsene Männer) erreicht ist, können die gemeinsamen Gebete auch zuhause stattfinden. Allerdings stellt die Sperrung einen massiven Einschnitt in das soziale Leben der Gemeinden dar. Die Synagoge ist mehr als auschließlich ein Ort des Gebets; sie ist das kulturelle, soziale und religiöse Zentrum der Gemeinde. Nach den Gebeten Schacharit, Mincha und Maariw wird in der Regel eine kleine Sammelbüchse, die Zedaka-Büchse, herumgereicht, in der Geld gesammelt wird. Diese Einnahmen fallen bei den jüdischen Gemeinden weg, Klagen oder Forderungen nach Unterstützung durch Steuergelder hört man vom Zentralrat der Juden oder anderen jüdischen Gemeinden aktuell nicht.

In Kirchen werden Spenden nach den Gottesdiensten in am Kirchentor aufgestellten Sammelbüchsen eingesammelt oder es wird der Klingelbeutel durch die Reihen der Gläubigen gereicht. Auch für diese Gemeinden fallen die Spenden weg, doch weder die Evangelische noch die Katholische Kirche in Deutschland hat bisher um Unterstützung aus dem vom Steuerzahler gefüllten Topf ersucht.

Das aber verlangt der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland. Dessen Vorsitzender Burhan Kesici will Geld aus dem Steuertopf des Bundes respektive der Länder, weil auch in den Moscheen die Spenden weggefallen sind. Gibt es kein Steuergeld, so könnten die Mieten und auch die Imame nicht mehr bezahlt werden, so die Argumentation. Das wäre vor allem im Hinblick auf den am 23. April beginnenden Ramadan ein echtes Problem, so Kesici weiter.

Ein Schelm, der eine Verbindung zwischen dem Beginn des Ramadans und die derzeitige Terminierung der Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung auf den 20. April sieht...

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Wolfram

Oh dafür ist doch Saudi Arabien zuständig - also dorthin die Bitten richten. Sonst halt die Moscheen schließen !!!

Gravatar: Rita Kubier

Typisch Islam!! Der kennt in seiner Dreistigkeit und Unverschämtheit keine Grenzen!!
Wenn der Islam bzw. seine Moslems für ihre Moscheen auf deutschem Boden kein Geld mehr haben, dann soll dieser Islam mit seinen Schäfchen dahin zurückkehren, woher er gekommen ist! Die Schlüssel einfach abgeben. Wir, die von den Moslems abgestempelten Ungläubigen, bauen gerne mit eigener Händearbeit diese uns nichts angehenden Moscheen in Kirchen oder sonstige von uns, dem Volk, in anderweitig gut zu nutzende Gebäude um. Es ist schließlich UNSER Land, in dem WIR bestimmen können, dürfen und SOLLTEN, was hier gebaut, erhalten und finanziert wird!
Denn in den islamischen Ländern lassen sich die Moslems von anderen, Fremden oder gar Andersgäubigen in keinster Weise vorschreiben, was dort geschieht. Eher würden Christen gelyncht, statt dass die eine Kirche mit Mitteln eines islamischen Landes finanzieren könnten oder dürften!

Gravatar: Erdö Rablok

Sonst noch was, wenns ihnen nicht passt sollen sie sich von dannen schleichen.

Gravatar: Frank.T

Sollen diese Ganoven doch mal bei ihrem Freund Erdogan nachfragen, vielleicht macht der ja Geld locker für eine Religion, die in Deutschland nichts zu suchen hat.

Gravatar: Zwickauer

Nun, die Klingelbeutel-Info der Kirchen ist nicht ganz vollständig.
Denn gerade die evangelische Schlepperorganistations-Kirche versendet (hier im Osten zumindest) gerne mal einem Steuerbescheid täuschend echt ähnelde "Kirchengeld-Bescheide". (Inklusive Berechnungstabellen, Überweisungsscheinen, etc)
Sollte darauf nicht reagiert werden, kommen in einigem zeitlichen Abstand dann noch dreiste "Zahlungserinnerungen"
Eine von uns bei der Staatsanwaltschaft eingereichte Klage wegen arglistiger Täuschung verlief natürlich im Sande.
Hier könnte die "Freie Welt" gerne mal recherschieren.

Gravatar: Andreas Schulz

Selbstverständlich wird dieser Ruf von der Göttin und ihren Engeln gehört und erfüllt. Wie auch sonst?

Gravatar: Thomas S

Was wäre denn in der islamischen Welt los, wenn ein muslimischer Staatschef christliche Kirchen und jüdische Synagogen finanzieren würde?

Gravatar: Thomas S

Es gibt jetzt wichtigeres als die Hassprediger zu finanzieren.
Sollen die Moslems doch eine Mosche-Steuer, ähnlich wie die Kirchensteuer einführen. Jeder muslimische Arbeitnehmer zahlt dann einen bestimmten Beitrag.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Burhan Kesici, Vorsitzender des Islamrates für die Bundesrepublik Deutschland, will Steuergelder vom Bund, um damit die Moscheen zu retten.“ ...

Wird dieser Wille schon deshalb auf ganz besonders weit
offen-göttliche Ohren stoßen, weil sonst die Pläne unserer(?) Allmächtigen(?) auf dem Spiel stehen könnten???
https://gloria.tv/post/SnRM3bniGqsg28i9wH2YsGN88

Gravatar: Armin

Frau Merkel und die Finazminister der des Bundes als auch der Länder, wenden sich doch hoffenlich, eindringlich, nicht erweichen lassen.

Warum auch; schließlich muß man feststellen daß Deutschland erhebliche Lasten trägt bei Flüchtlings- und Immigrationswellen aus den islamischen Ländern.
Den Euro kann man nicht beliebig verschulden und ausgeben.
Wenn es bei diesen tumorartigen Herrschaften an Spenden fehlt, gibt es immernoch Postbrief oder e-mail an ihre Anhänger, wenn es denn so sein solle Besuchslücken zu schließen.

Außer die Sozis oder Hitler, wie die gierigen Kaufmannsriegen und ökumäne Sekten, hat kaum jemand diese eingeladen und für Moscheen geworben oder diese befürwortet; auch nicht diese als Staatseinrichtungen zu unterhalten.

In BW zB. heißt es in der Verfassung, Artikel 1 ... christliches Sittengesetz.
Und in Artikel 4(2) ...frei von saatlichen Eingriffen.
wie... Artikel 5 ... Verhältnis des Staates zu den Kirchen ...gilt Artikel 140 GG.

GG Artikel 140 ...
Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139, und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1939*) sind Bestandteil dieses Grundgesetz.

.... Artikel 137 GG... sei hervorgehoben !
...(1) Es besteht keine Staatskirche.
...(3) ... ordnet und verwaltet ihre Angelegenheit selbständig ...
.. (6) ... nach Maßgabe der landesrechtlichen Bestimmungen Steuern zu erheben.
(bei Ihren Anhängern)

Sofern sie Körperschaften des öffentlichen Rechtes sind.
dto.

Nun, wer es nicht ist, oder , nicht erhoben hat, kann dann auch nicht auf Staatsbetteltour gehen.

Dann einfach ausziehen und Schlüssel abgeben, oder geordnet abreißen und rückbauen.

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