Überfällige Gesetzesänderung angekündigt

IS-Kämpfern soll bald deutscher Doppelpass entzogen werden können

Schon länger wird darüber gerungen, Kämpfern der IS-Terrormiliz mit zwei Pässen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen. Ein Gesetzesvorschlag soll nun bald kommen, allerdings ist immer noch strittig, ob die Regelung auch rückwirkend oder nur für neue Fälle gilt.

Foto: Pixabay
Veröffentlicht:
von

Innerhalb der Großen Koalition in Berlin will die SPD nun doch den Weg frei machen für eine Gesetzesänderung zum Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit bei Angehörigen der Terrormiliz »Islamischer Staat«. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte ihrerseits einen baldigen Gesetzesvorschlag an.

Barley erklärte, dass sie sich mit Innenminister Horst Seehofer (CSU) weitgehend geeinigt habe. Der von Seehofer vorgelegte Entwurf enthalte allerdings Regelungen, die über den Koalitionsvertrag hinausgehen. »Klar ist, dass wir verfassungsfeste und rechtsstaatliche Lösungen brauchen. Darüber führen wir aktuell Gespräche innerhalb der Bundesregierung«, sagte sie.

Erst vor wenigen Tagen warf CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt dem Bundesjustizministerium vor, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Auch CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley auf, »endlich ihre Zustimmung« zu geben, damit IS-Kämpfern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.

Justizministerin Barley sagte: »Wenn Deutschen, die eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, die konkrete Beteiligung an einer Kampfhandlung einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen werden kann, müssen sie künftig die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können«.

Nach geltender Rechtslage verlieren Doppelstaatler den deutschen Pass, wenn sie ohne Genehmigung der deutschen Behörden in ausländischen Streitkräften Dienst tun. Allerdings gilt diese Regelung für Kämpfer in Milizen wie dem »Islamischen Staat« nach gängiger Rechtsauffassung nicht, weil diese trotz ihres Namens keine »Staatsqualität« hat.

Eine Neuregelung war bereits Thema beim Koalitionsvertrag. Es gibt aber rechtliche Hürden zu klären, etwa ob eine solche Regelung rückwirkend möglich wäre oder nur für künftige Fälle gilt. Innerhalb der SPD wird weiterhin vor allem die Ansicht vertreten, dass eine Rückwirkung bei bisherigen Fällen nicht möglich sei.

Doch mittlerweile verstärken sich innerhalb verschiedener Parteien - wie der CSU, FDP und der AfD - die Forderungen nach Aufhebung eines juristischen Rückwirkungsverbotes, da für Dschihadisten, die bereits in der Vergangenheit für den IS kämpften, nun inhaftiert sind und nach Deutschland zurückkehren, eine etwaige Neuregelung eingedenk des Passentzuges nicht greifen würde.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Robert Trako

Mich stört am Text der Petition, dass zwischen Pass und Staatsangehörigkeit nicht konsequent unterschieden wird. Es geht doch um die Staatsangehörigkeit und nicht um den „Pass entziehen“. Den Pass entziehen wäre nur Entzug der Reisefreiheit. Ähnlich dem Entzug der Führerscheins, aber nach ein paar Wochen, darf ich ohne erneute Prüfung wieder fahren. Diese sprachliche Ungenauigkeit ist zwar gang und gebe, (siehe auch EU und Europa) in der Petition ist das jedoch nicht zielführend – auch im juristischen Sinne.

Gravatar: W.E. Mai

Berlin "punktet" wieder - wie gewöhnlich - mit Zuspätkommen:
Diese Maßnahme - Entzug des deutschen Passes, der m.M.n. ohnehin viel zu leichtfertig vergeben wurde - kommt sechs Jahre zu spät.

Und nun noch so eine völlig überflüssige öffentl. "Bemerkung", dass "man" sich bis 2030 einen muslimischen Kanzler in DEU vorstellen könnte ...
Die so gar nicht in die Zeit passt und in diesen unruhigen Zeiten von Wanderern und Parallelgesellschaften, die sehr viel wesentlichere Fragen zu beantworten, Probleme zu lösen hätte ...
NUR meine MEINUNG

Gravatar: Hajo

Die Staatsbürgerschaft kann sogar einem deutschen Bürger entzogen werden, wenn er ohne Einwilligung bei fremden Armeen dient, wozu also diese Aufregung, wer dagegen verstößt hat die Konsequenzen selbst zu tragen, mal ganz von dem abgesehen, das es ja fast abartig ist mit einem deutschen Paß für andere Länder in den Krieg zu ziehen, das muß doch niemand hinnehmen und dieser Tatbestand ist wirklich die einzige Ausnahme, ansonsten bleibt man deutscher Staatsbürger, es sei denn man meldet sich ab, aber das ist ja was anderes und durchaus nachvollziehbar.

Gravatar: Lothar Wölfel

Da der Kern des Gesetzes in diesem Artikel nicht mitgeteilt wird "Gilt nur für zukünftige Terroristen" entsteht ein falscher Eindruck Oh, die Regierung unternimmt etwas!" Löscht den Artikel und schreibt einen neuen.

Gravatar: Thomas Waibel

Die rechtliche Möglichkeit, einem Deutschen die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn möglich rückwirkend, zu entziehen, sollte nicht nur für Terroristen, sondern auch für alle anderen Straftäter, die wegen schweren Delikten rechtskräftig verurteilt sind, gelten.
Dabei denke ich z.B. an die Araberbanden in Berlin.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Erst vor wenigen Tagen warf CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt
dem Bundesjustizministerium vor, das Gesetzesvorhaben zu verschleppen. Auch
CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer forderte Barley auf, »endlich ihre Zustimmung« zu geben, damit IS-Kämpfern mit Doppelpass die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann.“ ...

Warum so einseitig? Sollte nicht ´allen` eingedeutschten Kriminellen die Staatsbürgerschaft unseres Landes aberkannt werden, wonach nicht nur diese sofort in ihren Heimatstaat zurück zu führen wären???

... “Macht den Laden dicht, ihr Deppen”, twitterte Patrick Bahners, als Redakteur der konservativen “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” zumindest unverdächtig, ein radikaler Linker zu sein“!!! ...
https://www.huffingtonpost.de/entry/wie-die-spd-an-einem-grossen-teil-ihrer-wahler-vorbeiredet_de_5b18fdc3e4b0599bc6e09957

Gilt Gleiches nicht auch für alle anderen Altparteien – besonders aber die CDU???

Gravatar: karlheinz gampe

Wer dem Islamischen Terrorstaat angehört, kann eigentlich kein deutscher Staatsbürger sein, sondern ist Staatsbüger des Islamischen Staates. So etwas Einfaches passt nicht in die geistig zurück geliebenen roten Politikerköppe von CDU + SPD. Wir werden von geistesschwachen roten Idioten regiert !

Gravatar: Zyniker

Es ist sooooo lächerlich...

Es gilt ja auch nur für die, die dann künftig an kampfhandlungen teilnehmen...
ich dachte der irrgläubige IS-Scheißhaufen sei besiegt (zumindest fast) und die Gefangenen sind schon eingesperrt...

Und die Barley bringt zwar StasiSSüberwachungsgesetze gegen die Meinungsfreiheit und gegen eine freie Presse auf den Weg aber hat es bis heute nicht geschafft etwas aus dem koalitionsvertrag umzusetzen... und wenn’s dann umgesetzt wird soll’s nur in weiter ferner Zukunft gelten...

Wer es da noch nicht kapiert hat, dem ist nicht mehr zu helfen!

Gravatar: Schnully

Mit den Gesetzesänderungen ist es wie mit der Sommerzeit . Nichts passiert . War der Doppelpass eigentlich Gesetzestreu oder wie Merkels Zuwanderung ?

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang