Rot-rot-grüner Gesetzes-Unsinn in Berlin

Irrsinnige Mietendeckel-Regeln in Berlin bringen Mieter in Schwierigkeiten

Weil der Berliner Mietendeckel durch das Verfassungsgericht gekippt werden kann, müssen viele Berliner Mieter die Differenzen zwischen der vereinbarten und der vom Vermieter noch maximal einzunehmenden Miete zurücklegen. Wo liegt da die Erleichterung für die Mieter?

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Der rot-rot-grüne Senat in Berlin hatte den Mietendeckel beschlossen. Es handelt sich um das bekannte Berliner »Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin« (MietenWoG Bln).

Damit wurde ein Gesetz verabschiedet, mit dem ein gesetzliches Verbot, nämlich das Fordern oder Entgegennehmen einer Miete oberhalb bestimmter Grenzen, ausgesprochen wird. Dieses Verbot wirkt auch auf das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, und zwar punktuell auf die Miethöhe.

Viele Mietverträge oder Staffelmietverträge sind damit zwar praktisch und temporär außer Kraft gesetzt, aber nicht ungültig geworden.

Denn die Regelungen des Berliner Senats sind von vorn bis hinten nicht richtig durchdacht. Weil die ganzen Mietendeckel-Gesetze juristisch auf wackeligem Grund stehen, droht ihre komplette oder teilweise Nichtigkeitserklärung durch das Verfassungsgericht des Landes Berlin oder durch das Bundesverfassungsgericht.

Was müssen hunderttausende Betroffene Mieter also tun? Sie brauchen zwar temporär weniger Miete zahlen, aber die Mietrückstände laut Mietvertrag werden weiterhin ins Soll gestellt. Wenn das Gesetz zurückgenommen wird, müssen die Mieter die Differenzen auf einem Schlag nachzahlen. Hier können sich innerhalb kürzester Zeit große Summen auftürmen.

Man kann sich schon jetzt ausmalen, wie sich das entwickeln wird: Viele werden sich zunächst über niedrigere Mieten freuen, dann aber am Ende womöglich alles auf einem Schlag nachzahlen müssen. Das wird viele Mieter in Bedrängnis bringen.

Viele Vermieter und Mieterverbände, ja sogar der Berliner Senat selbst, weisen die Mieter darauf hin, die Differenzen zwischen der vereinbarten und der vom Vermieter noch maximal einzunehmenden Miete zurückzulegen oder auf ein separates Konto oder Sparbuch zu legen.

Damit stellt sich natürlich die Frage: Wem wurde mit dem Mietendeckel eigentlich geholfen? Ob man das Geld direkt dem Vermieter gibt oder auf ein extra Konto für die spätere Nachzahlung zurücklegen muss, dient beides nicht der Besserung der Lage der Mieter. Hätte man nicht eine geschicktere Lösung finden können? Das muss man die rot-rot-grüne Senatsmehrheit fragen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: erdö Rablok

Der Kardinalfehler der Kohl-Regierung war, dass die SED-Funktionäre nicht artgerecht, respektive Kommunistengerecht verurteilt, also erschossen wurden!

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