Corona-Maßnahmen oder Ermächtigungsgesetz?

Infektionsschutzgesetz: Grundrechte werden weiter beschnitten

Nach einer Kette von Niederlagen vor deutschen Gerichten, ändert die Merkel-Regierung die Gesetze. Und wieder werden Grundrechte weiter eingeschränkt.

PantheraLeo1359531, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons
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Nach einer Kette von Niederlagen vor deutschen Gerichten, ändert die Merkel-Regierung erneut die Gesetze. In einem Entwurf eines Dritten »Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite«, der heute im Bundestag debattiert wird, wird alles vorbereitet, um demnächst praktisch ohne Parlamente regieren und verhängen zu können.

Die Fachleute aus dem Kanzleramt und den anderen Ministerien haben tief in die Trickkiste autoritärer Regime gegriffen - und sich zugleich auch einiges Neues einfallen lassen.

Zunächst wird »ermächtigt«. Mal heißt es: »Die Bundesregierung wird ermächtigt...«, mal »Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt...«, mal wird mit Zustimmung des Bundesrates, mal ohne Zustimmung »ermächtigt«.

Nach dieser Ermächtigung müssen Personen, folgt man dem § 36, »der zuständigen Behörde ihre personenbezogenen Angaben, ihre Aufenthaltsorte bis zu zehn Tage vor und nach der Einreise und das für die Einreise genutzte Reisemittel« mitteilen. Dabei müsse man ein vom Robert Koch-Institut angebotenes elektronisches Melde- und Informationssystem benutzen.

Auch die Touristikunternehmen werden verpflichtet »im Rahmen ihrer betrieblichen und technischen Möglichkeiten« bei der Durchführung der Rechtsverordnung mitzuwirken; Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze sind gezwungen, ihre Kunden über die Bestimmungen und Maßnahmen zu informieren – barrierefrei versteht sich.

Bemerkenswert ist ferner, wie die Regierung englische Begriffe in den Gesetzestext einfließen lässt. So wird mehrfach das Wort »Surveillance« verwendet, was soviel heißt wie Überwachung. Allerdings kann es Monitoring bedeuten oder Beaufsichtigung und Bewachung. Was genau die Regierung meint, steht nicht im Gesetz. Das ist dann wohl Auslegungssache. Andere würden sagen: Eine Sache der Willkür.

Diese Willkür wird deutlich, wenn es darum geht, die Risikogebiete zu definieren. So wie schon aktuell wird kein wissenschaftliches Kriterium angegeben. Und so heißt es lapidar: »Der Begriff des Risikogebiets wird legaldefiniert.« Was ein anderes Wort ist für: Der Gesetzgeber legt selber fest, was ein unbestimmter Rechtsbegriff von nun an bedeutet.

Wenn es nun von der Bundesregierung ausdrücklich heißt: »Durch die Absätze 4 bis 7 und 10 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.«, dann kann sich wohl jeder denken, wie hier was demnächst ausgelegt wird.

Dass die beiden Regierungsparteien in ihrem Entwurf zu dem Gesetz sogar schrieben: »Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person … , der Versammlungsfreiheit ..., der Freizügigkeit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung ... eingeschränkt«, also praktisch alle, dürfte da nur ein schwacher Trost sein.

Komme hinterher keiner, die Regierenden und die Regierungsparteien hätten nicht gewusste, was sie tun.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Uwe Fessler

www.grundrechte-netzwerk.de
Bei Anwendung wird es jedoch gefährlich. Ein Richter verortete mich in die Reichsbürgerschaft, schriftlich. Ich hatte Artikel 1 Absatz 3 GG in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 1 und 2 GG, Artikel 20 Absatz 3 GG, Artikel 79 Absatz 3 GG und Artikel 2 Absatz 1 der Landesverfassung Baden Württembergs vom 11.11.1953. Die Staatsanwaltschaft hat keine Ermittlungen aufgenommen, als ich Strafanzeige erstattet hatte. Die Begründung war, ich bilde mir das nur ein. Noch Fragen?

Gravatar: Zaun Gast

Warum wird Frau Merkel, das Toilettenpapier nicht ausgehen ?
Sir hat den Keller voll, mit Grundgesetze

Gravatar: B3

Ich weiß nicht, aber wäre es nicht so langsam mal an der Zeit, dass die nur Ihrem Gewissen verpflichteten Abgeordneten des Bundestages in einer außerordentliche Sitzung in geheimer Wahl zusammentreten und Mehrheitlich feststellen, dass eine "epidemische Notlage von nationaler Tragweite" nicht vorliegt? - Punkt.

Und damit die Pharma-Diktatur vorzeitig für beendet erklären?!

Komme hinterher keiner, sie hätten nicht gewusst, was sie unterlassen.

Gravatar: Roland Brehm

Das größte Virus im ganzen Land,
sitzt im Bundeskanzleramt !

Gravatar: karlheinz gampe

Parteien, welche Grundrechte und Freiheiten einschränken sind kriminelle Parteien ! Stellt die rote CDU Kriminelle und ihre Helfer vor Gericht. Lebenslänglich für diese Kriminellen ! Für Politiker, die Feinde der Demokratie sind, sollte wie in alter Zeit auch die Todesstrafe verhängt werden können.

Gravatar: Jüppchen

Honecker würde im Grabe vor Freude routieren!
Seine von der GRÖKAZ verkörperte Rache schlägt zu!

Gravatar: Opa Hans

Nach Art. 79 Abs. 2 ist eine 2/3-tel Mehrheit im Parlament erforderlich? Da wäre NOCH Hoffnung.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Nach einer Kette von Niederlagen vor deutschen Gerichten, ändert die Merkel-Regierung die Gesetze. Und wieder werden Grundrechte weiter eingeschränkt.“ ... „Dass die beiden Regierungsparteien in ihrem Entwurf zu dem Gesetz sogar schrieben: »Durch Artikel 1 Nummer 16 und 17 werden die Grundrechte der Freiheit der Person … , der Versammlungsfreiheit ..., der Freizügigkeit ... und der Unverletzlichkeit der Wohnung ... eingeschränkt«, also praktisch alle, dürfte da nur ein schwacher Trost sein.“ ...

Da es sich hierbei offensichtlich schon jetzt um die von unsere(?) heißgeliebten(?) Allmächtigen(?) angekündigte „Ultima Ratio“ handelt https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-regierungsbefragung-646306:

Darf man nun darauf vertrauen, dass es sich hierbei um die letzten göttlichen(?) Zuckungen handelt, oder war das etwa eine weitere Warnung an ihr Volk mit dem Hintergrund, dass die Meinungsfreiheit bzw. Kritik an ihr und ihren Speichelleckern Grenzen kennt
https://meta.tagesschau.de/id/144181/merkel-im-bundestag-meinungsfreiheit-kennt-grenzen,
sie bei Überschreitung dieser „Grenzen“ aber auch ´noch ganz anders kann`???
https://www.anti-spiegel.ru/2020/manoever-steadfast-noon-die-bundeswehr-trainiert-gerade-den-atomkrieg/

Gravatar: Reinhard Kleinewördemann

Wo sind unsere Abgeordneten verstehen die die Abwesenheit bei wichtigen Abstimmungen als ihren Wahlauftrag

Gravatar: D.Eppendorfer

Solange 87% der angeblich mündigen Bürgen das durch ihr Wahlkreuz legitimieren, hat das Merkelregime keinen Grund, an seinem Kurs etwas zu ändern.

Die Michelmasse will es doch genau so!!!
Soll sie sehen, wie sie zukünftig damit klarkommt.

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