Regierung gönnt sich Maskenfreiheit auf ihren Reisen

Infektionsschutz-Gesetz: Im Flugzeug fällt die Maskenpflicht!

Die Maskenpflicht in Flugzeugen wird aufgehoben. Aber in Bussen und Bahnen bleibt sie bestehen.

Foto: Pixabay
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Vor etwas mehr als zwei Wochen schlugen die Wellen hoch, als Fotos im Internet zeigten, dass Vertreter der Bundesregierung in einem Flugzeug wie selbstverständlich keine Masken trugen. Das wäre verständlich – wenn eben exakt diese Herrschaften die anderen Bürger nicht zwingen würden, eine Masken zu tragen.

Nun hat die Regierung einen Weg aus dem Dilemma gefunden: Sie hebt die Maskenpflicht in Flugzeugen auf. Bei Inlandflügen und Flügen, die in Deutschland starten oder enden, sind keine Masken mehr nötig. Was zu den Regeln in den meisten anderen Ländern passt, die überhaupt keine Maskenpflicht mehr kennen.

Wenn die FDP sich diese Verbesserung nun stolz an die Brust heftet – FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai prahlte: »In der Sache ist ein gutes Ergebnis erzielt worden, an dem die FDP einen entscheidenden Anteil hat«, seine Partei habe in der Corona-Pandemie »Maß, Mitte und Vernunft« walten lassen –, dann fragt sich der Bürger allerdings: Und wo, Bitte schön, ist die Streichung der Maskenpflicht in Bussen und Bahnen?

Aber die Herrschaften aus der Politik fahren, wenn überhaupt, selten Bahn. Sonst wüsten sie, dass die Reisenden in Flugzeugen sehr viel enger zusammen sitzen als in einem Waggon der hiesigen Bahnen, selbst wenn man die Verhältnisse zu Zeiten des 9-Euro-Tickt berücksichtigt.

Die Aufhebung der Maskenpflicht nur in Flugzeugen dient daher nur einem einzigen Zweck: Den Vertretern der Politik das maskenlose Reisen in Flugzeugen möglich zu machen!

»Solange die Pandemielage es erlaubt«, kommentierte ein sichtlich zerknirschter Gesundheitsminister Lauterbach, »wird dagegen im Flieger die Maskenpflicht fallen.« Um sofort zu ergänzen: »Empfohlen bleibt die Maske aber auch dort. Das ist keine Frage von Vorschriften, sondern der Vernunft.«

Hoffen wir, dass die Gerichte wirklich Vernunft walten lassen, und diese Maskenpflicht in Bussen und Bahnen unter Hinweis auf die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes kassieren. Und falls die Deutsche Bahn meint, unter Hinweis auf ihr Hausrecht, Masken weiterhin einzufordern, sollte die Fahrgäste das Weitere klären. In Frankreich hat das geklappt.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Lutz

"Wenn die FDP sich diese Verbesserung nun stolz an die Brust heftet..."

Die "Freien" Demokraten sind also auch für die Weiterführung des entwürdigenden Fressenlappen-Terrors.

W I D E R S T A N D ! ! !

Bei einer Zugfahrt vor einigen Tagen erlebt: Maskendiskussion eines Fahrgastes mit dem Schaffner: "Wenn Sie das mit der Maskenpflicht nicht einsehen, gehören Sie in Untersuchungshaft."

Service auf deutsche Art - ein kleines Arschloch spielte sich auf!!!

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