Bundesregierung verlängert Grundlage für Corona-Maßnahmen

Im Schatten des Ukraine-Kriegs: Das neue Infektionsschutz-gesetz in Deutschland

Die Bundesregierung plant, die Reform des Infektionsschutzgesetzes in einem schnelles Prozess durchzusetzen.

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An sich arbeitet diese Bundesregierung ja eher langsam; doch in diesem Fall geht alles sehr schnell. Die Reform des Infektionsschutzgesetzes wird, geht es nach Rot-Geld-Grün, innerhalb von drei Tagen durch den Bundestag gepeitscht: Vorlage am 16. März, dann Erste und Zweite Lesung des Entwurfs und am 18. März eine Debatte mit Abstimmung in 70 Minuten. Zudem werden die eigentlich notwendigen Anhörungen vorgezogen.

Die Ampel hat es eilig. Denn ohne ein neues Gesetz schaltet alles um auf Normal. Kein 3G, kein 2G und kein 2G+, keine Beschränkung der Kontakte und vor allem keine Maskenpflicht mehr.

Das aber ist für Gesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD, nicht tragbar. Der seit dem Beginn des Ukraine-Krieg kaum noch in der Öffentlichkeit sichtbare ›Angstminister‹ hat durchgesetzt, dass »niedrigschwellige Basisschutz-Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens und zum Schutz von Risikogruppen« weiterhin möglich sind. Ohne dass allerdings klar würde, was das denn ist, eine niedrigschwellige Maßnahme und wo die höheren Schwellen beginnen: Bei der FFP2-Maske, beim harten Lockdown oder beim Impfzwang?

Auf Kritik reagiert die Regierung mit dem Hinweis: »Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben in der jüngeren Vergangenheit - insbesondere im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie - mehrfach unter Beweis gestellt, dass Gesetzgebungsverfahren auch in kurzer Zeit stattfinden können.« Das klingt, als würde ein Bankräuber seinen Raub damit begründet, er hätte die Bank doch schon einmal ausgeraubt. Eine Art Gewohnheitsrecht zur Beschränkung von Grundrechten also.

Das beste kommt aber noch.

Wie nebenbei soll der Bundestag am 17. März, dem zweiten Jahrestag des ersten Lockdown-Beginns, den Zwang zur Impfpflicht beraten. Damit das Verfahren reibungslos läuft, will der Bundesgesundheitsminister sämtlich Anträge, die eine Impfpflicht befürworten bündeln. Die, so der Minister, »kleinen Unterschiede« dürften nicht das gemeinsame Ziel, den Bürger zur Impfung zu zwingen, verstellen.

Derweil stellt sich der ›Angstminister‹ bei taub, wenn es darum geht, was mit dem Genesenenstatus passiert. Eine ganze Reihe von Gerichten haben Lauterbachs Vorgehen als verfassungswidrig eingeordnet und die Reglung kassiert. Eine Änderung in der Verordnung ergab sich allerdings nicht. Die ist weiterhin gültig, obgleich sie dem Grundgesetz in wesentlichen Punkten widerspricht. Vor einem Verstoß gegen das Grundgesetz hat Lauterbach scheints keine Angst.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Europa der V und V

Es kann doch nicht Wahr sein das die gesamte Bevölkerung die Geisel 1 Gesundheitsminister ist?!

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