Nach Wahlchaos am 26.September:

Im nächsten Sommer wählt Berlin wohl noch einmal

Aller Voraussicht nach werden in Berlin etliche Wahlgänge wiederholt werden müssen. Selbst der Rot-Rot-Grüne Senat legt Einspruch ein.

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Am Wahlsonntag Ende September fiel Berlin mal wieder aus dem Rahmen: Mit der Durchführung der vier parallelen Urnengänge war die von SPD, Grünen und Ex-SED regierte Stadt heillos überfordert. Trotz vieler Warnungen, zeitlich zur Wahl auch noch den Berlin-Marathon auszutragen, ging es gnadenlos hinein ins Desaster. Wähler, die nicht wählen konnten, weil die Wahllokale überfüllt waren, Wähler, die wählen konnten, obwohl sie nicht durften, hier fehlende Erst-, dort fehlende Zweit-Stimmzettel bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus, andernorts Stimmzettel aus andren Bezirken. In jedem Drittweltland hätte die UNO eine solche Wahl annulliert.

Die Folge: Nach und nach legten der Landeswahlleiter, der Bundeswahlleiter und nun auch der Senat selber Einspruch gegen die Wahlergebnisse ein; dazu kommen noch Experten, denen das skandalöse Vorgehen der Rot-Rot-Grünen Regierenden zu viel war, der Vertreter der Freien Wähler fühlte sich übertölpelt und in wenigen Tagen wird auch die Alternative für Deutschland Widerspruch einlegen gegen die Wahlen.

Wenn aber sogar der Bundeswahlleiter Einspruch gegen eine Wahl eingelegt hat, dann wird es wahrscheinlich, dass der Wahlvorgang wiederholt wird. Innensenator Geisel, SPD und damit selber Teil des Problems, erklärte zu seinem Widerspruch: »Insgesamt beziehen sich diese mandatsrelevanten Unregelmäßigkeiten auf die Frage der fehlenden Ausgabe von Stimmzetteln, der falschen Ausgabe von Stimmzetteln und auch lange Wartezeiten.« Das wichtigste Wort: Mandatsrelevanz.

Als Grundregel für Einsprüche gilt: Es müssen so viele dubiose Stimmen oder auch Nicht-Stimmen gefunden werden, dass sie ein Ergebnis wesentlich ändern. Das kann ein Kandidat sein, der sein Direktmandat womöglich verlöre oder ein Sitz im Abgeordnetenhaus. Und genau dieser Fall liegt laut Innensenator in drei Wahlbezirken vor.

Die Bundeswahlleitung legt gegen die Ergebnisse in sechs von zwölf Berliner Wahlkreise Widerspruch ein.

Die AfD ficht gleich die ganze Wahl zum Abgeordnetenhaus an. Mit guten Gründen. Nach Auswertung der Wahl-Statistiken zeigen sich flächendeckend in Wahlbezirken massive Fehler und Abweichungen von den Wahlergebnissen vorherigen Wahlen. Allein die Zahl von Wahllokalen, in denen die Wähler mehr Erststimmen als Zweitstimmen zur AGH-Wahl abgegeben haben, ist um ein vielfaches größer als bei den drei vorherigen Wahlen. Ein deutlicher Hinweis, dass Stimmzettel fehlten.

Und so wird wahrscheinlich im nächsten Frühjahr noch einmal gewählt. Teilweise oder ganz muss sich noch zeigen. In jedem Fall wird den Bürgern der Stadt deutlich gezeigt, wie schlecht Rote, Grüne und Ex-SED regieren.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Jüppchen

Damit müßte doch eigentlich der jetzige Bundestag illegal sein. Denn möglicherweise, sogar wahrscheinlicherweise,
sitzen dort Berliner Abgeordnete, die durch, nett gesagt, Unregelmäßigkeiten dort sitzen. Man könnte auch Wahlbetrug sagen.
Demzufolge müßten die Abstimmungen, auch die Wahl des Bundeskanzlers und der Regierung, illegal sein. Bis zum Frühling dürfte also im Bundestag nichts beschlossen werden.

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