Pädophile Straftaten immer noch ein Kavaliersdelikt

Härtere Strafen für sexuellen Mißbrauch gefordert

Sexueller Mißbrauch von Kindern gehört zu den abscheulichsten Verbrechen. Trotzdem kommen Täter immer wieder mit äußerst glimpflichen Strafen davon. Jetzt fordern mehrere Unionspolitiker die Erhöhung des Strafrahmens.

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Niedersachsen: Der Gymnasiallehrer Holger P. (37, verheiratet, zwei Kinder) gestand 2015, seinen damals zweijährigen Sohn sexuell mißbraucht zu haben und überdies massenhaft kinderpornografisches Material zu besitzen. Ein Hinweis des amerikanischen Geheimdiensts NSA ließ den Mann auffliegen. Nach einer Berufungsverhandlung wurde kürzlich das unfaßbare Urteil gefällt: Zwei Jahre Bewährung für den Kinderschänder. Der Pädophile spazierte quasi als freier Mann aus dem Gerichtssaal.

Eine ähnliche Vorgeschichte hatte auch Adrian V., der eine Hauptrolle in einem der schwersten Fälle von Kindesmißbrauch der letzten Jahrzehnte spielt. In seinem Haus in einer Münsteraner Gartenanlage sollen er und weitere Männer drei Jungen im Alter zwischen fünf und zwölf Jahren über Stunden vergewaltigt haben. Zudem hatte Adrian V. über Jahre direkten Zugriff auf den Sohn seiner Freundin. Der Junge soll sein Hauptopfer sein. Von seinen abscheulichen Taten fertigte der Kinderschänder Videomaterial an, das er im Darknet verkaufte. Die Gartenlaube, Schauplatz seiner Verbrechen, hatte ihm die eigene Mutter zur Verfügung gestellt. Die Ermittler gehen davon aus, daß sie wußte, was in der Laube vor sich ging. Es ist nicht ausgeschlossen, daß sie als Erzieherin in der städtischen Kita, ihrem pädophilen Sohn Kontakte zu weiteren Kindern ermöglichte. Das Schlimme an dem Fall ist die Tatsache, daß Adrian V. mit einem schärferen Strafmaß hätte gestoppt werden können: Im Mai 2019 war er bereits für den Besitz von Kinderpornografie verurteilt worden – auf Bewährung. Danach verlor sich offenbar seine Spur für die Behörden. So konnte sich Adrian V. ohne Hindernisse wieder Zugriff auf Kinder verschaffen.

Gerade bei pädophilen Straftätern ist die Rückfallquote besonders hoch, nach Schätzungen liegt sie bei 50 Prozent. Die Hälfte aller Kinderschänder macht nach dem Absitzen ihrer Strafe also weiter wie zuvor. Ihre Opfer leiden oft ein Leben lang an schweren traumatischen Störungen. Trotzdem können ausgerechnet Pädophile in der Regel mit besonders milden Strafen rechnen. Das liegt daran, daß sexueller Mißbrauch von Kindern laut Strafgesetzbuch lediglich als Vergehen gewertet wird, nicht als Verbrechen. Das höchste Strafmaß dafür liegt bei 15 Jahren Haft. Nur in sehr seltenen Fällen wird es ausgeschöpft, in der Regel machen die Richter nachgerade das Gegenteil in der Strafzumessung. Wie Bild vermeldet, gab es im Jahr 2018 464 Verurteilungen nach § 176 StGB (»schwerer sexueller Mißbrauch«). Von den 464 Verurteilungen wurden knapp 98 Prozent zur Bewährung ausgesetzt, nur in zwei Prozent der Fälle gab es Haftstrafen.

Kinder sind diesen Tätern zumeist völlig schutzlos ausgeliefert. Oft müssen sie in den eigenen vier Wänden ein jahrelanges Martyrium erleiden, bis ihr Peiniger endlich entdeckt wird. Das Kind ist ihnen völlig ausgeliefert. Mit ihren perversen Taten und dem mitleidslosen Ausnutzen der totalen Abhängigkeit des Kindes verursachen Kinderschänder ungeheures Leid. Ein normales Erwachsenenleben ist vielen Opfern niemals mehr möglich, sie leiden unter Depressionen und Suizidgedanken.

Äußerungen wie die von Christine Lambrecht (SPD) lassen deshalb jeden Menschen mit normalem Unrechtsempfinden fassungslos zurück. Die Bundesjustizministerin hat sich gegen eine Verschärfung des Strafrahmens bei sexuellem Mißbrauch gegen Kinder ausgesprochen. Begründung: In minder schweren Fällen, zum Beispiel ein Zungenkuß zwischen zwei Halbwüchsigen, hätten Richter angeblich keine Grundlage, um ein angemessen mildes Urteil zu fällen. Das ist natürlich grober Unfug, denn Richter verfügen bei jeder Straftat über einen relativ großen Spielraum in der Strafzumessung. Die Justizministerin ist schlicht und einfach unwillig, die Empfehlungen der Innenministerkonferenz umzusetzen.

Durch ihre Sprecherin ließ die Ministerin zudem nachschieben, daß mit 15 Jahren Gefängnisstrafe bereits eine der höchsten Strafen im deutschen Strafrecht verhängt werde. Angesichts der oben genannten Urteilsstatistik – verhängt wurden 2018 höchstens zwei Jahre für sexuellen Mißbrauch – kann man diesen Hinweis getrost als ministerialen Versuch zur Bürgertäuschung verbuchen. In Antwort auf die dreiste Ablenkungstaktik des Justizministeriums forderte der erboste Chef des Deutschen Kinderschutzbunds bereits den Rücktritt der Behördenchefin.

Auch die Regierungspartei CDU stellt sich in dieser Frage gegen ihren Koalitionspartner. Mehrere CDU-Politiker, unter ihnen der NRW-Innenminister Herbert Reul, sprechen sich deutlich für eine Erhöhung der Strafzumessung bei sexuellem Mißbrauch aus. Ihm zur Seite springt CDU-General Paul Ziemiak. Familienministerin Franziska Giffey (SPD), die zunächst härtere Strafen für Kindesmißbrauch gefordert hatte, ist gegenüber ihrer SPD-Kollegin eingeknickt und hält nun das »Ausschöpfen des oberen Strafrahmens« für ausreichend. Über dem Kanzleramt bahnen sich in dieser Fragen dunkle Wolken an.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

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