Experten debattieren dazu im Bundestag

Grüne, FDP und Linke wollen Werbung für Abtreibung zulassen

Nach dem Willen der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, sollen Ärzte und Kliniken für Abtreibung legal werben dürfen. Kommerzielles Bewerben der medizinischen „Dienstleistung“ Abtreibung ist nach §219a StGB verboten. Dieses Gesetz wollen die Parteien zu Fall bringen und haben dafür jeweils einen entsprechenden Gesetzesantrag vorgelegt. Zur Expertenrunde im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz traten insgesamt neun Vertreter aus Medizin, Recht, Kirche und Gesellschaft im Bundestag zusammen, um sich den Fragen der Abgeordneten zu stellen.

Foto: Pixabay
Veröffentlicht:
von

Die Berliner Fachärztin für Gynäkologie, Christine Tennhardt, befürwortete das Vorhaben, das Werbeverbot aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen. Sie sah ein generelles Informationsdefizit für Schwangere in Notlagen, das einen adäquaten Umgang mit der schwierigen Situation der Frauen verhindere. Frauen, die eine Abtreibung wünschen, bätten Anspruch auf niedrigschwellige Information“, um den Eingriff bei einem Arzt oder in einer Klinik ihrer Wahl schnell und unkompliziert in der rechtlich geforderten Dreimonatsfrist vornehmen zu lassen. Zudem sah Frau Tennhardt die Gefahr, daß die „Stigmatisierung“ von Abtreibung als „rechtswidrig“ Ärzte in eine „Bedrohungssituation“ manövriert, weshalb sich immer mehr Ärzte aus der Versorgung abtreibungswilliger Frauen zurückzögen. Prof. Dr. em. Reinhard Merkel von der Universität Hamburg, eine Vertreterin des Deutschen Juristinnenbundes sowie deren Kollege Prof. Dr. Weigend von der Universität Köln unterstützten Tennhardts Stellungnahme aus juristischer Perspektive. So sieht Merkel eine Reform des §291a als überfällig und empfahl, rechtlich zwischen grob anstößiger Werbung und reiner Information zu trennen. Das Gesetz, das kommerzielle Werbung für Abtreibung unter Strafe stellt, sieht Merkel nicht als vitalen Teil des Schutzkonzepts für das ungeborene Leben, weshalb man es ebenso gut aus dem Regelungskomplex zu Abtreibung und Beratungsverpflichtung herauslösen kann.

Insgesamt vier Sachverständige argumentierten von der Gegenseite. So sah der Jurist Prof. Dr. Michael Kubiciel von der Universität Augsburg keinerlei Handlungsbedarf beim Gesetzgeber, §219a zu ändern. Der Paragraf verfolge rationale und legitime Zwecke, weil er dem Lebensschutz diene und die Frauen vor Kommerzialisierung ihrer Notlage schütze., Die Legalisierung von Abtreibungswerbung führe gerade nicht zu mehr Information, wie von den Befürwortern gewünscht, sondern geradezu zum Gegenteil: Das öffentliche Anbieten von Schwangerschaftsabbrüchen ohne werbenden Impetus könne für eine Vorgenommenheit bei den Schwangeren sorgen oder diese gar in ihrer Haltung gegen das Kind festigen. Dies würde dem Ziel der Schwangerenberatung jedoch geradezu zuwiderlaufen. Ähnlich wie Kubiciel argumentierten der Gynäkologe Dr. med. Michael Kiworr und die Vertreter vom Kommisariat der Deutschen Bischöfe und des Bundesverbandes Donum Vitae. Das gesetzliche Werbeverbot für Abtreibung stellt einen unveränderlichen Teil des Schutzkonzeptes für das ungeborene Leben dar. Seine Abschaffung würde die Gesamtstatik der grundgesetzlichen und vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Verpflichtung für das Lebensrecht der Ungeborenen gefährden. Deshalb müsse es in dieser Form bestehen bleiben.

Insgesamt zeigte sich das Verhältnis – für beziehungsweise gegen die Reform des §219a – als sehr ausgewogen zwischen den Experten. Gleichwohl sorgte das mehrstündige, der dramatischen Thematik entsprechend leidenschaftlich geführte Streitgespräch für erhebliche Unruhe auf der Besuchertribüne. Mehrmals störten Personen aus einer Gruppe von Abtreibungsaktivisten mit Zwischenrufen die Beratungsrunde. Um ihr Anliegen zu unterstreichen trugen die Aktivisten, zumeist Frauen, demonstrativ T-Shirts mit Motti wie „Abtreibung schützt Leben“, „Ich mache Schwangerschaftsabbrüche“, „Ich habe abgetrieben – weg mit §219a“. Angesichts der Unruhe sah sich der Ausschussvorsitzende Stephan Brandner (AfD) gezwungen, für Ordnung zu sorgen und drohte zwischenzeitlich sogar, die Besuchertribune räumen zu lassen, um das Gespräch störungsfrei fortsetzen zu können.

Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Brendle

Das Ziel ist noch nicht reicht: Werbung und Ausführung von Pädophilie muss noch durchgeboxt werden.
Ach ja, noch etwas: Verbot aller Parteien, bis auf die Grünen. Und dazu eine neue Kanzlerin: Claudia Fatima Roth.

Gravatar: Thomas Waibel

Die Liberalen, Grünen und Neo Kommunisten machen sich stark für das "Recht" auf Abtreibung, weil sie für die totale Befreiung von allen moralischen Normen auf dem Gebiet der Sexualität und gegen Ehe und Familie sind.

Satanisten, die für die Abtreibung sind, weil damit dem Kind die Möglichkeit, getauft zu werden und in den Himmel zu kommen, genommen wird.

Gravatar: M.B.H.

Einfach widerlich, diese Parteien mit ihren Gutmenschen,
die weder im Bundestag Benehmen zeigen, noch
in wichtigen Lebenfragen keinen natürlichen Verstand haben. Widerlich und verkommen alle miteinander, außer der alternativen Partei.

Gravatar: Alfred

Aus der Werbung:

Deutschland macht den Kühlschrank frei für Stinkerkäse!

Den Rest überlasse ich Ihrer Fantasie.

Gravatar: Herbert Exner

Ich verstehe nicht weswegen Rotgrünliberale die Abtötung von unschuldigen Ungeboreren erzwingen wollen, während gleichzeitig u.a. Frösche zum Laichen mit oft millionenschweren Investitionen (Straßentunnel) unterstützt werden. Da durch Rotgrünliberale in unserer Zeit jegliche Form von Sexualität und damit aller Praktiken propagiert worden sind, kann nicht behauptet werden, die geschwängerten Frauen hätten keine Ahnung was sie mit ihrem Körper getan haben. Natürlich gibt es Sonderfälle wie Vergewaltigungen, Mißbildungen, deren Frauen nicht zugemutet werden kann ein Leben lang dafür zu sorgen. Die Gemeinschaft "der hier Lebenden" kann aber erwarten dass eine demokratische Regierung dafür sorgt, dass die Zahl ihrer Mitglieder aus wirtschaftlichen Gründen nicht absinkt. Wenn nun die Zahl der Gesundgeburten steigt, weil allen Schwangeren aufgegeben ist die 9 Monate durchzuhalten, dann kann durch Adoption jeder so geborene Mensch sein Potential für die Gemeinschaft später voll entfalten. Es bedarf deshalb nicht des Importes von kulturfremden Orientalen mit einer gewaltbereiten Religion.

Gravatar: Thomas Waibel

Am Anfang hat man die Abtreibung "nur" entkriminalisiert in gewissen Fällen. Der Vorwand war, daß man verhindern wollte, daß Frauen die Abtreibung nicht von irgendwelchen Quacksalbern, mit schweren Folgen für die Frauen, vornehmen lassen "mußten".

Mittlerweile hat sich diese bedingte Duldung zu einem "Recht" entwickelt und demzufolge gibt es keinen Grund (mehr), um die Werbung für Tötung von ungeborenen Kindern zu verbieten.

Warum sollte man nicht Werbung für die Ausübung eines "Rechtes" machen dürfen?

Gravatar: Das Licht

Ihr sucht Hinweise auf den Teufel?
Ihr wollt ihn sehen, den gehörnten mit Dreizack?

Den Drachen seht ihr nicht und Gott seht ihr auch nicht. Aber das da, das ist eurer Satan im Bild und es gibt viele kleine davon.
Sucht nicht nach dem Bösen, denn es ist mitten unter euch. Nennt sich Politiker, Reiche, Parteien, Ideologien, Götter, Zeitungen, Unterhaltung und Soldaten.

Gravatar: Werner

Wenn die legale Abtreibung nur für Muselmanen, die Kinder wie die Karnickel in die Wellt setzen gilt, bin ich für das Gesetz. Aber es treiben ja nur Deutsche ab, die Türken folgen der Aufforderung von Erdogan, jeder Türke soll drei oder mehr Kinder in Deutschland gebären, um Deutschland in naher Zukunft zu übernehmen.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang