Gericht fordert zusätzliche Brexit-Entscheidung im Parlament

Großbritannien drohen neue Hürden beim EU-Austritt

Londons High Court sprach der Regierung unter Premier Theresa May das Recht ab, ohne Parlament über Großbritanniens EU-Austritt zu entscheiden. Da in diesem Brexit-Gegner dominieren, drohen weitere Verzögerungen, das Referendum umzusetzen.

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Ein Gerichtsurteil bremst die britische Premierministerin Theresa May in den Brexit-Verhandlungen mit Brüssel. Sie muss nach einer Entscheidung des Londoner High Court  die Zustimmung des Parlaments für die geplanten EU-Austrittsverhandlungen mit Brüssel einholen.

Am 23. Juni stimmten die Briten in in einem Referendum mehrheitlich für einen Austritt aus der Europäischen Union. Bisher war festgelegt, dass die Verhandlungen mit der EU darüber spätestens Ende März nächsten Jahres beginnen sollten. Dieses wollte die Regierung mit dem Votum der Bürger im Alleingang durchführen.

May schloss bisher - eine jetzt gerichtlich geforderte - Abstimmung im Parlament über den Beginn der Austrittsverhandlungen gemäß Artikel 50 des Lissabon-Vertrags aus und wertete die weiteren Schritte als »ausschließlich Sache der Regierung«, kündigte nur knapp an, das Parlament werde »zu Wort kommen«.

Die Regierung berief sich auf ein jahrhundertealtes königliches Hoheitsrecht, nach dem Regierungen internationale Abkommen ohne Zustimmung des Parlaments unterzeichnen oder aufkündigen können.

Die Richter sagen hingegen, dass dies in diesem Fall nicht möglich sei, da das Parlament  in Großbritannien der Souverän sei. So wäre die Regierung nicht befugt, die Gesetzgebung des Parlaments außer Kraft zu setzen.

Falls sich das Urteil bestätigt, gegen das May Berufung einlegen will, erhält das britische Parlament einen mächtigen Einfluss, mit dem es die Verhandlungsstrategie der Regierung über den EU-Austritt beeinflussen kann.

Brexit-Befürworter befürchten jetzt, dass der Ausstieg des Landes nicht nur erheblich verzögert, sondern auch vereitelt werden könnte, da die Mehrheit der Abgeordneten in beiden Kammern gegen den Brexit sind.

Geklagt hatte unter anderem die Investmentmanagerin Gina Miller, die damit argumentierte, das Parlament dürfe bei einer weitreichenden Entscheidung wie dem Austritt aus der EU nicht umgangen werden. Die Gegner sehen die Entscheidung des britischen Volkes beim EU-Referendum als gewichtiger als das Parlament.

Unterdessen fordern viele Abgeordnete in den Reihen der regierenden Konservativen eine Mitsprache über die Verhandlungsstrategie der Regierung, was May bislang ablehnt, da eine öffentliche Debatte im Parlament über die Brexit-Strategie der Regierung der Verhandlungsposition schaden könnte.

Nigel Farage von der EU-kritischen Ukip-Partei warnt jetzt vor einem »halben Brexit«. Er sagt: »Wir könnten mit diesem Urteil am Beginn eines Prozesses stehen, bei dem unsere politische Klasse versucht, 17,4 Millionen Wähler zu betrügen.«

Die Bewerberin um den Ukip-Vorsitz Suzanne Evans äußerte zu dem Urteil: »Was fällt es diesen Aktivisten-Richtern ein, zu versuchen, unseren Willen aufzuheben?«

Mehr dazu unter zeit.de

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: B.Liebig

Die Vertreterin einer NGO (namentlich die Investmentbankerin Gina Miller) klagt vor Gericht die Rechte des Parlaments ein. Begründet wird das mit unautorisiertem Verhalten der britischen Regierung, die Rechte des Parlaments würden nicht beachtet.
Wo bleibt die Klage solcher zwielichtigen Investmentbanker gegen die deutsche Regierung? Bei der von Merkel zu verantwortenden Flutung der BRD mit Flüchtlingen hintergeht diese bewusst das deutsche Parlament. Eben gerade so wie es den NGO´s ins Programm passt.

Gravatar: kassandro

Gutmensschen tun sich schwer mit demokratischen Entscheidungen, wenn diese zu ihren Ungunsten ausfallen. Da will man dann solange abstimmen, bis das Ergebnis passt. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das britische Parlament sich offen gegen ein so klares Volksvotum ausspricht. Denkbar wäre allerdings, dass das Parlament eine zweite Volksabstimmung einfordert, weil bei der ersten das "dumme" Volk durch falsche Wahlkampfaussagen getäuscht worden wäre.

Gravatar: siggi

In Paris wurde das Referendum aufgehoben frei dem Motto: Bilaterale Verträge zwischen Staaten geht das Volk nichts an. In BRD gleiches. In London will neue Regierung nun Volkes Willen umsetzen, darf nicht, weil Parlament nicht gefragt wird. Ist Parlament nicht Volk? Hat Parlament durch Neuwahl eine Premiers nicht zum Ausdruck gebracht, wir haben das Volk nicht verstanden - jetzt. aber - wählen neuen Chef. Warum soll Parlamentarier nun anders mitwirken sollen, wie er bei Vertragsabschluss nicht durfte. Es stinkt nach Lobby,
nach Beugung Volkes Meinung.

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