Trotz Mordanklage auf freiem Fuß

"Goldjungen" zünden Obdachlosen an - Haftbefehle aufgehoben

Die deutsche Justiz tritt einmal mehr im Umgang mit den von Merkel und Konsorten herbeigerufenen respektive nicht zurück gesendeten Kulturbereicherern im höchsten Maße die Gerechtigkeit mit Füßen. Trotz Mordanklage wurden fünf der sechs Migranten auf freien Fuß gesetzt.

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Der deutschen Justiz wird in der jüngeren Vergangenheit oftmals von den Bürgern des Landes vorgeworfen, dass sie gegen die Migranten, "Flüchtlinge" und Asylanten zu lasch vorginge. Das Wort Kuscheljustiz hat sich bereits in weiten kreisen Bahn gebrochen. Aktuell sorgt ein Vorkommnis in Berlin einmal mehr dafür, dass diese Sichtweise deutlich unterfüttert wird.

An Heiligabend des Vorjahres, wenige Tage nach dem islamisch motivierten Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt, zündeten sechs junge Männer, von denen Schulz einmal behauptet hatte, dass das, was diese Menschen uns brächten, wertvoller als Gold sein solle, in einer Berliner U-Bahn-Station einen schlafenden Obdachlosen an. Nur Dank des beherzten Eingreifens anderer Fahrgäste und dem Fahrer einer ankommenden Bahn konnte verhindert werden, dass das Opfer in Flammen aufging. Die potenziellen Mörder wurden entsprechend unter Mordanklage gestellt, ein Haftbefehl gegen jeden einzelnen von ihnen wurde erlassen.

Doch ganz aktuell hat das Berliner Landgericht exakt diesen Haftbefehl gegen fünf von ihnen aufgehoben. Die potenziellen Mörder dürfen völlig ungeniert durch Berlin marschieren, die frische Luft genießen - oder wieder einen Obdachlosen anzünden. Männer, die unter Mordanklage stehen, laufen in der Stadt herum.

Zum Vergleich: im Februar wurden mehrere junge Deutsche in Nauen zu jahrelangen Freiheitsstrafen wegen schwerer Brandstiftung verurteilt. Sie hatten einen Brandanschlag auf eine leerstehende Sporthalle verübt, die irgendwann einmal als Unterkunft für "Flüchtlinge" geplant war. Wohlbemerkt: die Halle stand zum Tatzeitpunkt leer und sollte, so der Stand der Dinge, später einmal als Unterkunft dienen. Möglicherweise.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Franz Horste

Was hätten wir in unserer Kindheit an Strafen erlebt, wenn wir dermaßen empathielos gehandelt hätten? Aber früher gab es ja auch noch Erziehung und Anstalten für solche, die von ihren Eltern keine Erziehung erhielten. Araber erziehen ihre Kinder nicht, (pardon-- die Töchter schon,mit Prügel), Söhne dürfen machen, was sie wollen, solange sie den Vater nicht ärgern. Auch wenn alle herzensguten Helferlein dies nicht wahrhaben wollen, aber genauso ist es!
http://wort-woche.blogspot.de/2017/02/deutschland-wird-rauer-und-rabiater.html

Gravatar: Karin Weber

Offenbar ist das in Deutschland mittlerweile Normalität, angemessen sanktioniert wirds ja nicht. Gut bewachte Poltiker in gepanzerten Limousinen wird es nicht erwischen, wohl aber den sie finanzierenden Pöbel hier draußen. Die politische Klasse der Altlastenparteien ekelt mich nur noch an. Deren Vasallen in den Ämtern auch.

Gravatar: die Vernunft

In dem Unrechtsstaat DDR wären diese Urteile undenkbar! Die Reisewarnung für Deutschland (Von China und der USA) besteht zu Recht!

Gravatar: Herbert

Der Islam und die Scharia lassen grüßen in diesem
" Rechtsstaat ??? "

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