Am 10. und 11. Dezember dieses Jahres wird es soweit sein: Dann wird in Marokko der »Globale Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration« von den Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (UN) endgültig verabschiedet.
Mit diesem Abkommen werden dann die UN-Mitgliedstaaten sich verpflichten, Flüchtlinge und Migranten unabhängig von ihrem legalen Status gleichzustellen. In der Praxis kann dies bedeuten, dass selbst illegale Migranten nicht in ihre Herkunftsländer ausgewiesen werden. Denn dies könnte nach den neuen UN-Richtlinien gegen die »Menschenrechte« verstoßen. Je nach rechtlicher Auslegung könnten dann sogar illegale Grenzübertritte nicht mehr kriminalisiert werden.
Der sogenannte Globale Pakt der UN und der EU verlangt dann von den EU-Staaten, das diese Menschenrecht in Bezug auf Migration respektiert werden. Die gesamte Migrationspolitik der UN wird nach der Ratifizierung auf den Menschenrechten aufgebaut.
Das bedeutet: Wann immer Menschen sich in einer »schwierigen« Lage befinden, könnten sie nach Europa kommen. Dies wäre nach der UN ihr Menschenrecht. Das können Schwierigkeiten wie Ernährungsunsicherheit, Armut oder Opfer der »Folgen des Klimawandels« sein. Das heißt: Wirtschaftsmigranten werden dann wie Flüchtlinge behandelt.
Diese Migranten-Gruppen waren schon die Kern-Gruppe in der New Yorker Erklärung zum Globalen Pakt vom September 2016. Bereits am 18. April hatten die Mitglieder des EU-Parlaments vielen dieser Ideen auf EU-Ebene zugestimmt. Auch im Dublin-IV-Vorschlag war dieses vorgesehen.
Im Grunde handelt es sich um ein riesiges Umsiedlungs-Programm, weil eine eventuelle Rückführung von Flüchtlingen und Migranten nach der Verabschiedung des Globalen Paktes enorm erschwert wird. Denn die Nichtzurückweisung wird zu einem Grundpfeiler, zum einem Prinzip der Menschenrechtspolitik werden. Es bliebe demnach im Regelfall nur die »freiwillige Rückkehr«.
Kommentare zum Artikel
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Einfach Irre.
Soooo viel Irrsinn gab es nicht einmal im
untergegangenen Ostblock.
Einem 'Menschenrecht' auf beliebige Niederlassung in Staaten eigener Wahl steht das Menschenrecht auf freie Vertragspartnerwahl derjenigen, die die Zuwanderung zu gestatten hätten, vollständig entgegen. Es sind weltweit die Linksverdummten mit ihrem totalitär-relativistischen Rechtsbegriff, die uns, obwohl sie historisch in ihren Sozial-Paradiesen nichts als fürchterliches Massenelend angerichtet haben, dennoch immer wieder ihre Irrlehren nicht bloß vortragen, sondern aufzwingen wollen. Kommunisten sind die größten Diebe und Verbrecher der Menschheitsgeschichte. Sie richten alles zugrunde.
Ist das nicht der gleiche Pakt, der auch hier https://www.freiewelt.net/nachricht/globaler-pakt-uno-will-weltweite-massenmigration-rechtlich-beschliessen-10075057/ beschrieben wird? Der ist völkerrechtlich nicht bindend, ein Stück Papier, das man sich auch klemmen könnte. Habe ich diesen Punkt im Artikel überlesen?
Völkerechtlich unverbindliche Grüße,
Dirk S
Deutschland wird das Abkommen auf Punkt und Komma umsetzen, sofern das Land nicht von der AfD regiert wird.
Die Verabschideung bedeutet keine Verpflichtung, sondern eine Empfehlung. "Soft law" wird das im Angloamerikanischen genannt. Siehe:
https://fassadenkratzer.wordpress.com/2018/05/24/der-un-migrationspakt-und-die-unverbindliche-verbindlichkeit/
Aber gleichwohl werden des die deutschen Vasallen und andere genau ausführen.