Libanesischer Häftling droht in Berlin mit Attacken und Anschläge gegen »Ungläubige«

Gewalttätiger Islamist soll trotz Terrordrohungen freigelassen werden

Unverständlich: Ein 27-jähriger Libanese kündigt in Berlin nach dem Ende seiner Haftstrafe islamistische Anschläge gegen »Ungläubige« an. Trotzdem sehen Richter keine Handhabe, ihn weiter festzuhalten. Dessen Abschiebung soll wiederum am »verlorenen« Pass scheitern.

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In Berlin verbüßte der 27-jährige Libanese Mohamed A. eine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen schweren Raubes und Körperverletzung. In der Haft radikalisierte sich dieser zum Islamisten und drohte mit Attacken  und Terroranschlägen gegen »Ungläubige«, so bald er freigelassen werde. Trotzdem soll der mittlerweile vom Staatsschutz als islamistischer Gefährder eingestufte Kriminelle freigelassen werden, da Richter keine Handhabe sehen ihn weiter festzuhalten.

Lediglich eine Verlängerung um einige Monate wird für möglich gehalten, nachdem der Intensivtäter seit kurzem zusätzlich in Untersuchungshaft wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sitzt. Als die Justizbeamten seine Haftzelle kontrollierten, fanden sie ein illegal eingeschleustes Mobiltelefon. Bei der Beschlagnahmung ging Mohamed A. unter allerlei islamistischen Beschimpfungen auf die Wächter los und biss ihnen in den Arm.

Auf dem Telefon wurden allerlei islamistische Propagadavideos mit blutigen Kampfszenen und Hinrichtungen gefunden. In Textnachrichten an andere Islamisten kündigte er an, im Namen des IS in Deutschland Anschläge verüben zu wollen. Das Gefängnis und sein Glaube hätten ihn so stark gemacht, dass er auf die großen Aufgaben nach seiner Freilassung vorbereitet sei, möglichst viele »Kuffar« ('Ungläubigen') zu bestrafen, heißt es darin.

Das Amtsgericht verurteilte den Libanesen nicht deswegen, sondern lediglich wegen der Wächterattacke mit Beschimpfungen wie »ungläubige Hurensöhne« und »ich ficke bald eure Kinder« zu weiteren sechs Monaten Haft, jedoch ging dessen Anwalt dagegen in Berufung. Die letzte Entscheidung ist noch offen. Aber auch angesichts der verstreichenden Zeit droht eine Freilassung aus der seit 2006 wegen Gewalt- und Raubdelikten bereits dritten Haftstrafe in Deutschland näher zu rücken.

Die Bundesanwaltschaft prüfte, ob ein weiteres Verfahren wegen Verabredung zu einem Verbrechen sowie wegen geplanten Mordes eingeleitet werde, doch hieß es unverständlicherweise, dass derzeit die Beweise nicht dafür auszureichen würden, den Islamisten unter Terrorverdacht länger festzusetzen. Lediglich zur Anordnung von Sicherheitsmaßnahmen reichte es.

Im Falle der Freilassung ist für Mohamed A. folglich eine Rund-um-die-Uhr-Überwachung angeordnet. Dafür werden im Schichtbetrieb ganze 25 Beamte eingesetzt. Er muss eine Fußfessel tragen, darf ein bestimmtes Gebiet im Ost-Berliner Stadtteil Marzahn nicht verlassen, hat sich täglich bei der Polizei zu melden und darf als Auflagen sich mit keinen anderen Islamisten treffen, kein Telefon und keinen Computer nutzen.

Eine sinnvollere Abschiebung von Mohamed A. in sein Heimatland wird seitens der Behörden als sehr schwierig eingestuft. Er habe bei seiner Einreise nach Deutschland seinen Pass als verloren angegeben. Nachdem sich ein Ende der Haftstrafe abzeichnete, fuhren kürzlich sogar schon Bundesbeamte in den Libanon, dabei unter anderem in den Heimatort des 27-jährigen, um den Fall voranzubringen.

Ohne Erfolg: Die libanesischen Behörden stellten sich stur und verwiesen auf ihre Gesetzeslage. Demnach stelle der Libanon grundsätzlich keine Passersatzpapiere für Staatsbürger aus, die als Islamisten auffällig wurden. Ohne entsprechendem Pass sei für Mohamed A. keine Rückreise in den Libanon möglich.

Der Fall erinnert an den des islamistischen Attentäters vom Berliner Weihnachtsmarkt, Anis Amri, denn auch dieser hatte mutmaßlich keine Papiere mehr, und um die Ausstellung der für eine Abschiebung nötigen Ersatzdokumente gab es ein langes Gerangel, da auch Tunesien sich gegen die Rücknahme von Islamisten sträubt.

Ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist und unbedingt mit Gegenmaßnahmen der Bundesregierung auf diplomatischer und wirtschaftlicher Ebene gegen solche Staaten beantwortet werden muss. Es kann nicht sein, dass an den bundesdeutschen Grenzen leichtfertig Migranten ohne Pass hineingelassen werden, die man dann nicht los wird, weil die Herkunftsstaaten ihren Landsleuten keinen Ersatzpass zur Rückreise ausstellen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Reiner

So dumm kann nur Deutschland sein mit seinen starren Gesetzen, dummen Politikern, eingeschüchterten Volk- welches sich selber abschafft.

Gravatar: josh

...selbst unser Knacki´s sind nicht mehr das was sie einmal waren - so manch einer der nicht "spurte" ist im Knast schon mal auf einer Seife ausgerutscht und ungünstigt gefallen.

Gravatar: DerHofnarr

Da sieht man doch nur wieder in was für einem Narrenland wir leben. Einfach nur noch widerlich.
Da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.
Warum man jemandem mit solchen Äußerungen nicht strafrechtlich belangen kann bleibt ein Rätsel der BRD-Justiz. "ich ficke eure Kinder": ist für mich die Ankündigung eines schweren sexuellen Mißbrauchs von Kindern.... mitunter ein Verbrechenstatbestand... meines Erachtens nach also eine schwere Straftat. Warum geht dieser illegal eingewanderte und unwillkommene Arsch nicht in den Knast.... z. Bsp. wegen "Bedrohung". Wäre doch erstmal Ruhe. Finden sich vermutlich keine hochbezahlten Richter und Staatsanwälte die das hinkriegen....
Anders wäre es möglicherweise wenn er genau gesagt hätte, wessen Kinder des Ministers, des Richters oder Staatsanwaltes er "ficken" wird.
Aber so ist das halt in Merkel-BRD.
Hier wird man nicht nur vom Terroristen gefickt sondern von der eigenen Legsilative/Exekutive und Judikative zum "gefickt werden" freigegeben...
Herzlichen Glückwunsch!

Gravatar: Ich

@ Kim
Seien Sie doch nicht so undankbar. Dafür schützt uns doch unsere Justiz vor den ganz gefährlichen Holocaustleugnern. Leute wie der Rechtsanwalt Horst Mahler, sitzen 12 Jahre im Gefängnis.

Gravatar: starkenburg

Gewaltverbrecher kann man durch Strafen nicht ändern. Es ist viel wichtiger GEZ-Verweigerer, Falschparker und ähnliche hart zu bestrafen ( aber nur Deutsche, versteht sich von selbst.) .Übrigens wenn ein Christ ein Ungläubiger ist, dann ist ein Mensch mit einem deutschen Personalausweis auch kein Deutscher.

Gravatar: Sigle

Schon alleine mit dieser Aussage sollte er weiter im Knast bleiben

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

Schon im Juni anno 2015 trafen sich die Innenminister der Bundesländer zu ihrer halbjährlichen Konferenz in Mainz. Ihr Topthema schon damals: „Die Aufrüstung der Polizei, um zukünftig mögliche Terrorangriffe in Deutschland vereiteln zu können.
Wir müssen mit den Terroristen auf Augenhöhe bleiben“, fordert Roger Lewentz (SPD), Innenminister in Rheinland-Pfalz und Vorsitzender der Konferenz.“ http://www.taz.de/!5206059/

Wird etwa nun deshalb entsprechendes Gefahrenpotenzial in Dienst bei der Polizei Deutschlands gestellt

(FW heute: »Ein muslimischer Polizist in Rheinland-Pfalz war im Mai befördert worden. Den obligatorischen Handschlag seiner Kollegen nahm er entgegen. Aber bei einer Kollegin verweigerte er diesen Handschlag und beruft sich im Nachhinein auf seine »religiöse Überzeugung«

um unseren Ordnungshütern auch den entsprechenden Background zu geben?

Wissen die Offizieren in der Bundeswehr auch deshalb längst schon nicht mehr, ob es sich bei ihren immer mehr werdenden muslimischen Soldaten um Kameraden oder Islamisten handelt? http://www.tagesspiegel.de/politik/muslime-in-der-bundeswehr-wie-lassen-sich-religion-und-soldatsein-im-dienstalltag-vereinbaren/14855780-2.html

Aber kein Problem: Alle Kameraden soll(t)en sicherheitsüberprüft werden!!!

Allerdings kann es auch völlig anders kommen!? http://www.focus.de/politik/deutschland/bundeswehroffizier-verhaftet-oberstleutnant-franco-a-gab-sich-als-syrer-aus_id_7047869.html

Gravatar: Gualdim Pais

Volksbewaffnung für Deutsche! Schließt euch zu so vielen Gleichgesinnten wie möglich zusammen und fordert gemeinsam bei den dafür zuständigen Behörden (Landratsämtern, Kreisverwaltungsbehörden, Polizeibehörden) den Waffenschein ein (den echten, für scharfe Waffen) , mit der Begründung, daß die zuständigen Sicherheitsorgane in der Vergangenheit mehrfach bewiesen haben, daß sie nicht mehr in der Lage sind, die Sicherheit für die deutsche Bevölkerung aufrechtzuerhalten, jeder Mensch aber das Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit hat. Sollten die Damen und Herren Behördenvertreter sich weigern, macht sie darauf aufmersam, dass seit 1982 die Staatshaftung aufgehoben durch den Bundesverfassungsbescheid vom 19.10.1982 und statt dessen die persönliche Haftung für sogenannte „Beamte“ wieder eingeführt § 823 und §839 BGB wurde.
Das heißt wenn euch was passiert, könnt ihr sie privat haftbar machen, und sie haben euch den Lappen nicht gegeben. Ansonsten noch GG 20 Absatz 4.

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