[Siehe Video mit Kommentar von Beatrix von Storch auf X/Twitter HIER]
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Beatrix von Storch darf von einer »dreckigen Correctiv-Lüge« sprechen. Das ist nun per Gerichtsurteil bestätigt.
Correctiv hatte Beatrix von Storch angezeigt, weil sie die Berichterstattung von Correctiv zur angeblichen Geheimkonferenz als »dreckige Correctiv-Lüge« bezeichnet hatte. Doch Correctiv ist vor Gericht gescheitert.
Beatrix von Storch kommentiert ihren Sieg gegen Correctiv:
»Das Landgericht Berlin hat heute bestätigt: Ich darf ›dreckige Correctiv-Lüge‹ sagen. Es ist eine Schande, dass Correctiv sich erdreistet, mich wegen dieses einen Wortes aus einer Wahlkampfrede vor das Gericht zu zerren. Aber Kosten muss Correctiv nicht scheuen: sie bekommen ja Steuermittel.«
Der Anwalt Dr. Christian Wirth, der Beatrix von Storch vertrat, erklärte als Begründung, dass Correctiv kein neutrales Medium sei, sondern habe sich auf die Ebene des politischen Meinungskampfes begeben und müsse daher auch ein bisschen härtere Äußerungen ertragen. Der Begriff »Correctiv-Lüge« sei von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Kommentare zum Artikel
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Darf man auch linke Drecksäcke sagen ?;-)
Ich traue meinen Augen nicht zu.....
"Dreckige Lüge" - und dann die Anzeige!
Ich kann nicht glauben das Herr Habeck Herrn Kubicki angezeigt habe - wie tief muss man fallen (!) die treffen sich wahrscheinlich 1x Woche Flur oder Diele oder Saal - wie kann er den Mann noch in die Augen schauen?!?!