Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben stünde im Widerspruch zum Grundgesetz

Gericht will Polizei Veröffentlichung von Demonstrationsbildern untersagen

Demonstrationen in Deutschland wurden und werden seit Jahrzehnten von Kamerateams begleitet, seien es Printmedien, TV-Sender oder auch der Polizei. Doch ausgerechnet der Polizei will jetzt ein Gericht die Verbreitung dieser Bilder untersagen.

Quelle: pixabay.com
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Ein Demonstrationszug zieht durch eine deutsche Stadt; ein ganz herkömmlicher Vorgang im Deutschland der Gegenwart. Begleitet wird diese Demonstration von etlichen Kamerateams, Berichterstattern der Medien und Privatleuten. Auch die Polizei macht Aufnahmen, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sowie den störungsfreien Ablauf der Demonstration großtmöglich garantieren zu können. Doch während die Medien ihre Bilder in ihren Sendungen, Zeitungen, Zeitschriften oder Internetportalen veröffentlichen (ohne sich dabei auch nur ein Stück um Datenschutz oder die Rechte auf das eigene Bild der abgelichteten und veröffentlichten Personen zu kümmern) oder Privatleute besonders scharf geschossene, detaillierte Bilder in den sozialen Medien publizieren (vor allem dann, wenn es sich um Teilnehmer sogenannter »rechter« Demonstrationen handelt) und dabei ebenfalls sämtliche Rechtsvorschriften brechen, soll nun nach dem Urteil eines Gerichts in Gelsenkirchen (Bericht der dpa) der Polizei untersagt werden, die von ihr gemachten Aufnahmen zu veröffentlichen.

Es dürfe, so die Argumentation des Gerichts, bei Kundgebungen nicht der Eindruck entstehen, dass diese staatlich überwacht würden. Die Aufnahme von Demonstranten durch die Polizei sei rechtswidrig, so das Gericht weiter. An der Aufnahmepraxis diverser Medien oder Privatleute sowie deren Verbreitungswege und dem dahinter stehenden Zweck stört sich das Gericht nicht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: gisela glatz

Und wieder werden Maulkörbe verpaßt. Was ist das nur für eine Diktatur, in die wir dank Merkel geraten sind? Politik und Justiz verbieten alle freien Meinungen, nun auch bei der Polizei. Bald wird auch unsere Verfassung entsprechend geändert sein, dass wir nicht mehr frei unsere Meinung äußern dürfen und ansonsten dafür abgestraft werden. Es war im Hitlerregime so, bei den Bonzen der DDR und nun soll alles wiederholt werden. Pfui Teufel ,Frau Merkel, da machen wir nicht mit!!!

Gravatar: Old Shatterhand

Hier unter diesem Link kann man die Aufklärung bezüglich des Trojaners der Verfassungsänderung ansehen und anhören. Damit habe ich meine Ankündigung halten können.

Volksabstimmung in Hessen - ganz einfach nur = VOLKSBETRUG -

https://www.youtube.com/watch?v=YQUW2kCQqi0

Gravatar: adlerauge

So kommt es, wenn man eine Ex-SED-Funktionärin sich zur Kanzlerin nimmt. Das kann einmal aus Versehen passieren. Aber sie ständig wieder zu wählen ohne dazugelernt zu haben ist unverzeihlich und unerträglich!

Gravatar: Frank Stone

Diese wi-der-lichen alt68er verbiegen die Justiz bis zur Unkenntlichkeit. Wenn man das tagtäglich mit ansehen muß, was die sich für absurde, linksmarxistische Kampftaktiken ausdenken, dann kann man allmählich diejenigen verstehen, die diesen Staat zerbomben möchten. Wirklich.

Gravatar: Karl Napp

@ Klaus Bartholomay

Der DDR-SED-Die Linke- Politgangster schrieb sich mit "ie": Mielke

Gravatar: Klaus Bartholomay

Wieder mal ein Beleg dafür wie eine politisch , statt rechtsstaatlich funktionierende Justiz agiert. Diesmal ist der "Klassenfeind" die Polizei ,die die Staatssicherheit gefährdet. Milkes "Mutti" alias IM Erika liebt euch doch, Polizisten, sie liebt euch doch alle, Polizisten !

Gravatar: mah

Hier sind gleich mehrere Dinge seltsam.
1. Das Urteil selbst und die Übergriffigkeit der Justiz

Von Karl Napp bereits kommentiert. Stimme dem Gesagten voll zu.

2. Ein Teil des obigen Artikels: Auch die Polizei macht Aufnahmen, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sowie den störungsfreien Ablauf der Demonstration größtmöglich garantieren zu können.

Na, da können wir ja nur hoffen, dass nicht bei einer Demo die Fototechnik durch Regen ausfällt oder gleich ganz und gar vergessen wird. Dann kann nämlich die Polizei die Versammlungsfreiheit nicht garantieren. Außerdem sollten wir froh sein, dass die Fotografie bereits erfunden ist. Sonst gäb's gleich gar keine Versammlungsfreiheit.

3. Die Argumentation des VG, es dürfe nicht der Eindruck der staatlichen Überwachung einer Demo entstehen, ist wirklich drollig.
Ob überwacht wird, ist für die irrelevant, aber wehe der Demo-Teilnehmer bekommt nun auch noch den entsprechenden Eindruck.

4. Eine Demo ist eine öffentliche Veranstaltung. Die Presse darf dort filmen. Nicht jedoch vor oder nach der Demo. Ein ZDF-Team in Dresden hatte das übrigens kürzlich nicht beachtet. Der Fall ist dann bekannt geworden.
Die Polizei soll dies nun nicht dürfen, obwohl die in bestimmten Situationen ein berechtigtes Interesse haben dürfte. Z.B. um bestimmte Handlungen später zu rechtfertigen. Für mich völlig unverständlich.

5. Mit der o.g. Begründung hat das VG der Polizei nicht nur das Veröffentlichen der Bilder sondern auch bereits das Anfertigen derselben untersagt.

Ist dieser Juristenhaufen überhaupt irgendwie reformierbar?

Gravatar: Karl Napp

Wer schützt uns Bürger vor den Anmaßungen und Übergriffen der "Dritten Gewalt", der Richterschaft? Sie ist im Gegensatz zu den Parlamenten und Regierungen nicht demokratisch legitimiert, sondern wird von Alt-Parteipolitikern zusammengesetzt. Deshalb auch nach ideologischen Gesichtspunkten. Ganz schlimm war das im Dritten Reich mit den Nazi-Richtern. Aber inzwischen machen sich solche Tendenzen auch in unserer jungen Republik immer stärker bemerkbar. Das merkt man von Jahr zu Jahr mehr. Vor allem in der gewerkschaftsorientierten (d.h. sozialistischen)Arbeitsgerichtsbarkeit und in der immer Grüner (d.h. selbstherrlich-moralistischer - ganz übel z.Zt. OVG Münster!-) urteilenden Verwaltungsgerichtsbarkeit. "Vom Rechtsstaat zum Richterstaat (Prof. Dr. Rüthers)". Diese undemokratische Ideologisierungstendenz der Dritten Gewalt müssen wir bremsen! Wir brauchen ein demokratisches Berufungsverfahren für die Richter. Wir brauchen, wie bei den Angelsachsen, endlich eine demokratische Legitimation auch für die Richterschaft als der Dritten Gewalt in unserer Demokratie.

Gravatar: Ricco

Bitte bei Berichten über Urteile immer das Gericht und das Aktenzeichen angeben, damit des Urteil ggf. gefunden und im Orginal gelesen werden kann. Vielen Dank.

Gravatar: Alfred

Richter sind zu Handlangern des politischen Establishment geworden.
Recht + Demokratie sieht anders aus.
Unser Staat ist zu einem kommunistischen Sumpf verkommen.

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