Klage vor Hamburger Gericht gegen Halbierung des Genesenenstatus erfolgreich

Gericht: Lauterbachs Regelung verstößt gegen Verfassung, Rechtsstaat und Demokratie

Das Hamburger Verwaltungsgericht hat die von Karl Lauterbach initiierte Halbierung des Genesenenstatus für unrechtmäßig erklärt.

Bild: pxhere
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Dass der Sozialdemokrat und Gesundheitsminister Karl Lauterbach mit Wissenschaft nicht viel, dafür mit Talk-Shows bei Maischberger, Will und Co um so mehr am Hut hat, wissen wir schon. Doch dem Minister fehlt auch, was eigentlich Grundlage seiner Arbeit sein sollte: Das Verständnis für Grundrechte und Demokratie.

In einem klaren Urteil haben Richter am Hamburger Verwaltungsgericht der Klage eines Bürgers gegen die Halbierung des Genesenenstatus statt gegeben. Die Regelung wurde für den Kläger mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Sie sei »in der Fassung vom 14. Januar 2022 voraussichtlich verfassungswidrig und somit nichtig ist.« Und noch einmal deutlicher und konkreter: »§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV in der Fassung vom 14. Januar 2022 ist voraussichtlich verfassungswidrig und somit unwirksam, weil die Vorschrift weder mit dem Rechtsstaats- noch mit dem Demokratieprinzip zu vereinbaren sein dürfte«.

Bei »§ 2 Nr. 5 SchAusnahmV« handelt es sich um den mittlerweile berüchtigten Passus, in dem das Robert-Koch-Institut ermächtigt wird, Bürgern die Grundrechte zu entziehen und diese Entscheidung auf einer Internetseite bekannt zu geben – ein wohl einmaliger Fall in der Rechtsgeschichte, dass Entscheidungen, die verfassungsmäßige Rechte betreffen, im Internet verbreitet werden. Lauterbach machts möglich.

Die Entscheidung des Gerichts hat lediglich gilt, wie die beiden Urteile aus Ansbach und Osnabrück, nur für den Kläger. Bürger, die ebenfalls ihre Rechte als genesene erhalten wollen, sind daher gezwungen, jeweils einzeln vor Gericht zu ziehen. Das werden sie auch tun müssen, denn es ist kaum anzunehmen, dass Karl Lauterbach sich freiwillig wieder auf den Boden des Grundgesetzes und seiner rechtlichen Rahmens begibt. Er verstößt weiter gegen Recht und Gesetz, nur um weiter Impfungen kaufen und verteilen zu lassen. Und mit dieser Haltung tingelt er mehr oder weniger ungestört durch die Talk-Shows der Zwangsgeldmedien.

Indes sind Richter an Verwaltungsgerichten etwas anderes als in die Jahre gekommene Talk-Damen. Ihnen muss man schon juristisch handfestes bieten – und das ist Karl Lauterbach nicht gelungen. Es wird also Zeit, dass die genesenen Bürger zum Gericht spazieren und der kranken Politik einen juristischen Riegel vorschieben.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Europa der+V+und+V

@werner hill,

"....Und der Irrsinn treibt noch weitere Blüten: das RKI hat heute die Frist für Genesene wieder auf 6 Monate verlängert - alledings nur, wenn sie vor oder nach der Erkrankung geimpft wurden. Geht's noch??.... "

Nur noch Klagen, wenn dies Wahr ist.
Katastrophe.
Die respektieren keinen Rechtsstaat !!
Schlimm!

Gravatar: Werner Hill

Nicht kleckern sondern klotzen!

Es ist ja schön, daß sich jemand mit einer Klage gegen die Halbierung des Genesenenstatus durchgesetzt hat - aber was wir brauchen, sind viele Einzel- und Sammelklagen gegen die Diskriminierung aller nicht unter 2/3 G Fallenden.

Da absolut jeder krank werden oder jemanden anstecken kann, sind die G-Regeln weder medizinisch noch logisch noch grundrechtlich nachvollziehbar und dienen ausschließlich als Ersatz für eine sinnlose Impfpflicht.

Und der Irrsinn treibt noch weitere Blüten: das RKI hat heute die Frist für Genesene wieder auf 6 Monate verlängert - alledings nur, wenn sie vor oder nach der Erkrankung geimpft wurden. Geht's noch??

Gravatar: HrBrauser

"Die Entscheidung des Gerichts hat lediglich gilt, wie die beiden Urteile aus Ansbach und Osnabrück, nur für den Kläger. Bürger, die ebenfalls ihre Rechte als genesene erhalten wollen, sind daher gezwungen, jeweils einzeln vor Gericht zu ziehen."

Die Justiz macht daraus gleich noch eine Dauer-Arbeitsbeschaffungs-Maßnahme.
Allein das schon ist der Beweis, dass dieses Land die Bezeichnung ABSURDISTAN absolut verdient hat.
Warum einfach, wenn es auch auch ein verkompliziertestes Angehen von Problemstellungen gibt. Auch das ist irre!

Gravatar: Karl Jaspers

Verfassung, Grundgesetz, Rechtsstaat, Gewaltenteilung, Grundrechte, wissenschaftliche Freiheit.....So etwas interessiert Lauterdamus und seine KumpanInnen nicht. Das ist Hochmut und Halbwissen gepaart mit großen persönlichen Defiziten...kommt mir irgendwie bekannt vor! 1933 grüßt als Antifaschismus und Sorge um die Volksgesundheit getarnt.

Gravatar: Werner Hill

Nicht kleckern sondern klotzen!

Es ist zwar schön, daß da jemand hinsichtlich Halbierung des Genesenenstatus Recht bekommen hat - aber es muß doch endlich mal aus allen Rohren gegen diese schikanösen und gegen Corona völlig unwirksamen
G-Regeln geschossen werden!

Selbst in einer heutigen Civey-Umfrage waren knapp 45% für eine sofortige Aufhebung der G-Regeln.

Medizinisch, rechtlich und logisch spricht jedenfalls absolut nichts gegen eine Gleichstellung von Geimpften, Ungeimpften und Genesenen.

Aber: welche Mafia gibt schon gerne betrügerisch ergaunerte Werte (hier unsere Grundrechte) zurück?

Gravatar: Lutz

Stümper Lauterbach, wie wär's mit einem Rücktritt???

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