Strenge Ausgangsbeschränkungen im Saarland

Gericht kippt strenge Corona-Beschränkungen im Saarland mit sofortiger Wirkung

Das Saarländische Verfassungsgericht hat die im Saarland geltenden strengen Corona-Beschränkungen mit ihren Ausgangsbeschränkungen für verfassungswidrig erklärt. Der Entscheid hat sofortige Wirkung.

Bundesarchiv, B 145 Bild-F083310-0001 / Schaack, Lothar / CC-BY-SA 3.0 / CC BY-SA 3.0 DE
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Mit sofortiger Wirkung hat das Saarländische Verfassungsgericht die im Saarland geltenden Corona-Beschränkungen, die als besonders streng gelten, für verfassungswidrig erklärt. Der Entscheid geht auf den Eilantrag eines saarländischen Bürgers zurück. Das Gericht verfügte eine einstweilige Anordnung gegen die Beschränkung; es sieht die Grundrechte der Freiheit der Person verletzt.

Erst Anfang der Woche hatte das höchste Bayerische Verwaltungsgericht Teile der Corona-Beschränkungen in Bayern für verfassungswidrig erklärt. Allerdings hatte der Entscheid keine sofortige Wirkung und ist damit de facto wirkungslos. Der Verfassungsgerichtshof im Saarland erklärte, er wisse sich »in Übereinstimmung mit dem Vorhaben der Landesregierung« die Ausgangsbeschränkungen zu lockern.

Allerdings betonten die Richter, die Regierung habe die verhängten Beschränkungen Tag für Tag zu überprüfen. Aktuell gebe es keine belastbaren Gründe, die für die Fortdauer der strengen saarländischen sprächen. Außerdem ließe ein Vergleich der Infektions- und Sterberaten in den Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkung zu.

Im Saarland sind damit Treffen in Familien sowie das Verweilen im Freien, sofern die nötigen Abstände eingehalten werden, sofort wieder möglich.

Der Entscheid des Gerichts ist der erste Fall, dass Corona-Beschränkungen umgehend außer Kraft gesetzt wurden und markiert damit das Ende einer Entwicklung, in der die Politik nach Gutdünken eine ganze Reihe von verfassungsmäßigen Rechten wie selbstverständlich außer Kraft gesetzt hatte.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: fishman

Das wäre doch eine elegante Art und Weise wie sich Politik aus diesen übertriebenen und unangemessenen Reaktionen wieder zurückziehen kann

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Das Saarländische Verfassungsgericht hat die im Saarland geltenden Corona-Beschränkungen für verfassungswidrig erklärt. Der Entscheid hat sofortige Wirkung.“ ... „Außerdem ließe ein Vergleich der Infektions- und Sterberaten in den Bundesländern mit und ohne Ausgangsbeschränkung keine Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkung zu.“ ...

Weil die Verfassungsrichter des Saarlandes die Situation der „Bundesländer“ auch schon deshalb als ähnlich erkannte, da das höchste Bayrische Verwaltungsgericht erst Anfang der Woche zumindest ´Teile` der Corona-Beschränkungen in Bayern für verfassungswidrig erklärte?

Ist es für das ´Bundesverfassungsgericht` nun nicht allerhöchste Zeit, dass auch aus meiner Sicht dies bzgl. göttlich(?) vermerkelte Diktat zu kippen???

Gravatar: Zaun Gast

Nach den Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichts, wird Fr. Dr. Angela Dorothea Merkel die Anweisung herausgeben, des Gericht aufzulösen und mit Ihren " eigenen " Untertanen neu besetzen. Diese rechte Urteil, belegt mit xenophoben Ressentiments, ist in der Amtsperiode der Zarin von Deutschland nicht würdig. Nun wird Alles verboten werden, ausser Arbeiten.

Das Urteil hat für die Gesellschaft keinen Wert mehr, ausser das bei den Wahlen 2021 99,99% das Merkel wieder im Amt bestättigen.

Gravatar: asisi1

Die Verfassungsgerichte sollten sich mal mit den richtigen Volksverrätern beschäftigen. Mit der Volksfeindlichen Regierung in Berlin anfangen und sich durch die Länderparlamente arbeiten. Anschließend die ganze Justiz-und Polizeiapparate durch forsten. Sind sie damit fertig kommen die GEZ Medien, nebst Sippen dran! Wird hier nicht richtig aufgeräumt, wird sich absolut nichts ändern!

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