Sensationelles Urteil in Weimar:

Gericht kippt kinderfeindliche Maskenpflicht in Schulen

Das Amtsgericht Weimar hat die Masken- und Abstandpflicht für zwei Thüringer Schulen aufgehoben.

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Gerade in dem Moment, in dem Angela Merkel ihre Macht auf ganz Deutschland ausdehnen und den Bundesländern ihre Willkürmaßnahmen aufzwingen will, beendet das Amtsgericht Weimar die behördliche Willkür der Kanzlerin ohne Kinder.

Das Urteil geisterte bereits gestern in Auszügen durchs Netz. Und wahrscheinlich haben die Faktenchecker vom Wahrheitsministerium noch gehofft, dieser Richterspruch möge an ihnen vorbeigehen. Schließlich würde es über ein Jahr Propagandaarbeit zunichte machen. Aber es ist echt, wie mittlerweile sogar ein Vertreter der Regierung in Erfurt bestätigte und den ganzen Text der Öffentlichkeit präsentierte.

In dem Urteil haben die Richter der Regierung ein Armutszeugnis ausgestellt, indem sie in in wenigen klaren Richterworten feststellen:

Dem Tragen einer Maske fehlt der Nutzen.

Dem Einhalten von Abstandsvorschriften fehlt der Nutzen.

PCR-Tests und Schnelltests sind ungeeignet zur Messung des Infektionsgeschehens.

Durch Schnelltests in den Schulen wird das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.

Das Recht der Kinder auf Bildung und Schulunterricht wird missachtet.

 

Insgesamt haben sie deutlich gemacht, was die Maßnahmen der Merkel-Regierung sind: »Eine objektive Gefährdung des ›Kindeswohls‹«. Folglich haben sie den Schulen, an denen die Kinder der klagenden Eltern gemeldet sind, das Recht entzogen, eine Maskenpficht und ähnliches zu verhängen.

Natürlich zeigen sich die regierungsamtlichen Medien empört. Der focus titelt: »Fragwürdiges Urteil« – als würden Richter in Mitteldeutschland nicht Recht sprechen können, sondern nur die Journalisten des Blattes. Der Vertreter der Linken bekommt Schnappatmung wie zu Ulbrichts Zeiten, wenn schon wieder ein Bürger die Republik verlassen hat: »Erkenntnisse zu Infektionen insbesondere bei den Mutanten wurden verantwortungslos ignoriert, höchst umstrittene Auffassungen einer Gutachterin zur Grundlage der Entscheidung gemacht«, die Schüler und Lehrer gefährdet, twitter er.

So kennt man sie. Akzeptiert wird nur, was einem gefällt.

Nun, noch leben wir in einem Rechtsstaat, auch wenn das einigen mittlerweile wohl nicht mehr gefällt und die Kanzlerin ohne Kinder auch dieses Urteil wohl so schnell wie möglich rückgängig gemacht haben möchte. Wie in der SBZ, der Ostzone, der DDR – oder wie auch immer das Paradies der Linken genannt worden ist.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: adrian

Das ist ,endlich , eine gute Nachricht , jetzt fehlt nur noch ein Verbot der "Corona " Kinder Impfung sowie der Experimentierung auf Säuglingen und auf Kinder zwecks Herstellung eines " Corona " Impfstoffs für Kinder !
Mindestens die Kinder sollen von Spikes-Proteine geschüzt werden .
Knapp 2000 severe Nebenwirkungen bei Experimenten zwecks Herstellung eines Corona-Impfstoff !
Nota bene : Bei Säuglingen und Kindern unter 17 Jahren ! P.S. Ein totaler Verzieht auf pcrTest wäre auch ein grosser Schritt nach Vorne ! Es tut sich was !

Gravatar: egon samu

Ich warte auf den Anruf aus dem Führerinbunker, wie bei der Landtagswahl 2020.
Dann wird der Richter heimgeschickt und sein Urteil vernichtet.
Denn so will es die Große Führerin und ihre kriminellen Auftraggebr.

Gravatar: Werner Hill

Das ganze verlogene Heuchlersystem wird immer löchriger.
Dem "gemeinen" Volk wird vorgegaukelt, wie brav doch alle die Maske tragen. Kürzlich im TV wurde ein Lehrer gezeigt, der mit Maske durchs leere Schulhaus ging. Sportler wurden beim Open-Air-Interview gezwungen, die Maske aufzulassen, so daß man kaum verstand, was sie sagten.
Und wenn ich die ganzen Kriecher von Politikern sehe, die im TV natürlich nur mit Maske gezeigt werden, packt mich das Grauen.
Wie wohltuend ist da so ein Urteil!

Aber wenn auch noch die Schnelltests abgeschafft werden, gibt es wieder zuwenig positiv PCR-Getestete und die fehlen dann bei den Inzidenzwerten und dann glauben am Ende nicht mehr alle, daß wir eine 3. Welle haben. Da muß eingeschritten werden!

Gravatar: Lutz

Alle, die wegen des Södolf-Windel-Terrors und Abstands-Terrors mit Geldbußen belegt wurden, sollten unter Berufung auf dieses Urteil die Wiederaufnahme des Ordnungswidrigkeiten-Verfahrens beantragen, da das Maulkorb-Theater usw. nicht durch wissenschaftliche Erkenntnisse begründet werden kann.

.erkel und Konsorten auf den Müllhaufen der Geschichte!!!
Freuen wir uns auf Nürnberg 2.0!!!

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