Der Rechtsstaat funktioniert:

Gericht in Weimar: Lockdown-Regeln »verfassungswidrig und damit nichtig«

Ein Gericht in Weimar hat der Willkür des Merkel-Regimes Grenzen gesetzt und Bußgelder für nichtig erklärt.

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Merkel, Söder und Laschet überbieten sich in immer neuen Drohungen gegen die Bürger, was mit ihnen geschähe, falls sie die verhängten Maßnahmen nicht befolgen – und nun das: Das Amtsgericht Weimar hat einen Bußgeldbescheid der örtlichen Behörden aufgehoben. Ein Bußgeld, das verhängt worden war, weil Bürger im April 2020 gegen die Lockdown-Maßnahmen verstießen.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass »§ 2 Abs. 1 und §Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind.« Zu deutsch: Zwei Abschnitte der vom Land verhängten »Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2« verstoßen gegen das Grundgesetz.

Dass der angeklagte Bürger gegen die Verordnung verstoßen hatte, stand nicht in Frage. Er hielt sich am Abend des 24.April zusammen mit mindestens sieben weiteren Bürgern in einem Hinterhof auf, um einen Geburtstag zu feiern. Die zusammen acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte.

Dieser Verstoß gegen die Verordnung brachte dem Beklagten ein Bußgeld ein, das er offenbar nicht gezahlt hat. Er ging vor Gericht. Das nun für ihn entschied.

Doch entschied das Gericht nicht nur für ihn. Es entschied im Grund für alle Bürger und gegen einen zunehmend totalitären Staat unter der Oberführung von Kanzlerin Angela Merkel und ihrem Gefolge. Dabei stellte es ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit der Verordnung fest.

Ein Amtsgericht in Weimar stellt klar: Nicht die Kritiker der Regierungsmaßnahmen verstoßen gegen geltendes Recht. Es ist die Regierung, die sich anschickt, die Opposition mundtot zu machen, die sich jenseits der Verfassung bewegt.

Dieses Urteil, gefällt in Weimar gegen einen von Berlin eingesetzten links-faschistischen Ministerpräsidenten ist von zentraler Bedeutung und tiefer Symbolik. Zumindest der Rechtsstaat funktioniert also noch. Der Beklagte ist freigesprochen. – Noch! 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Moritz

Ein doppelter Pyrrhussieg.
Erstens ist das Grundgesetz mittlerweile geändert (Was macht die Grundgesetz/Verfassungsfeindlichkeit von Parteien eigentlich aus?)
Zweitens gibt es weder eine Strafe, weshalb es vom Regime immer wieder getan wird, noch wirkt es auf Millionen Bürger. 99% befolgen die widrigen Gesetze, weil diese nun mal mit empfindlichen Strafen vollstreckt werden.

Gravatar: E. Ludwig

Nachtrag zu meinem vorigen Kommentar:

Es sollte unersucht werden, ob die Besetzung des Gerichtes zum Prüffall durch den VS geignet ist!

Gravatar: E. Ludwig

Gretchen 22.01.2021 - 09:48
Zitat: <...Na, da werden die TÄTER doch gegen vorgehen , wetten? ...>

Höchste Zeit, das Merkel fordert:"Dieses Urteil muß rückgängig gemacht werden...>!

Gravatar: Torsten

Es handelt sich um das Urteil eines Amtsgerichtes in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren mit keinerlei rechtlicher Relevanz über diese Einzelfallentscheidung hinaus.

Gravatar: asisi1

Die ganze etablierte politische Saubande, samt Sippen, verhaften und vor Gericht stellen. Sie müssen Schadenersatz leisten oder Workuta!

Gravatar: Jüppchen

Sagen wir mal,"Teile des Rechtsstaats" funktionieren. Viele Gerichte sind schon nur noch willige Vollstrecker der Regierungspolitik.

Gravatar: Gretchen

Na, da werden die TÄTER doch gegen vorgehen , wetten?

Gravatar: Ingo

Die Richter sollen nicht so viel erzählen,
sie sollen HAFTBEFEHLE ausstellen
gegen all die verbrecherischen Elemente !!!

Gravatar: Wolfgang Schlichting

So lange die Richter am AG Weimar nicht zu Bundesrichtern befördert und das AG Weimar nicht zum Bundesgerichtshof ernannt wird, ist das Urteil das Papier nicht wert, auf das es gedruckt wurde.

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