Der Rechtsstaat funktioniert:

Gericht in Weimar: Lockdown-Regeln »verfassungswidrig und damit nichtig«

Ein Gericht in Weimar hat der Willkür des Merkel-Regimes Grenzen gesetzt und Bußgelder für nichtig erklärt.

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Merkel, Söder und Laschet überbieten sich in immer neuen Drohungen gegen die Bürger, was mit ihnen geschähe, falls sie die verhängten Maßnahmen nicht befolgen – und nun das: Das Amtsgericht Weimar hat einen Bußgeldbescheid der örtlichen Behörden aufgehoben. Ein Bußgeld, das verhängt worden war, weil Bürger im April 2020 gegen die Lockdown-Maßnahmen verstießen.

Die Richter sehen es als erwiesen an, dass »§ 2 Abs. 1 und §Abs. 1 3. ThürSARS-CoV-2-EindmaßnVO verfassungswidrig und damit nichtig sind.« Zu deutsch: Zwei Abschnitte der vom Land verhängten »Dritten Thüringer Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2« verstoßen gegen das Grundgesetz.

Dass der angeklagte Bürger gegen die Verordnung verstoßen hatte, stand nicht in Frage. Er hielt sich am Abend des 24.April zusammen mit mindestens sieben weiteren Bürgern in einem Hinterhof auf, um einen Geburtstag zu feiern. Die zusammen acht Beteiligten verteilten sich auf sieben verschiedene Haushalte.

Dieser Verstoß gegen die Verordnung brachte dem Beklagten ein Bußgeld ein, das er offenbar nicht gezahlt hat. Er ging vor Gericht. Das nun für ihn entschied.

Doch entschied das Gericht nicht nur für ihn. Es entschied im Grund für alle Bürger und gegen einen zunehmend totalitären Staat unter der Oberführung von Kanzlerin Angela Merkel und ihrem Gefolge. Dabei stellte es ausdrücklich die Verfassungswidrigkeit der Verordnung fest.

Ein Amtsgericht in Weimar stellt klar: Nicht die Kritiker der Regierungsmaßnahmen verstoßen gegen geltendes Recht. Es ist die Regierung, die sich anschickt, die Opposition mundtot zu machen, die sich jenseits der Verfassung bewegt.

Dieses Urteil, gefällt in Weimar gegen einen von Berlin eingesetzten links-faschistischen Ministerpräsidenten ist von zentraler Bedeutung und tiefer Symbolik. Zumindest der Rechtsstaat funktioniert also noch. Der Beklagte ist freigesprochen. – Noch! 

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Berit Benndorf

Hallo Frau Staatsanwältin, wann ungefähr kam denn der telefonische Befehl aus Berlin, das Urteil rückgängig zu machen ? Mir können Sie es ruhig verraten, es kommt doch sowieso raus. Oder wollen Sie mir weismachen, daß Sie sich aus rein persönlichen Gründen so ins Zeug legen ?

Gravatar: Manfred Hessel

Die Frau Oberstaatsanwältin Bettina Keil-Rüther hätte nun folgendes zu tun: Urteil in nächsthöherer Instanz anfechten, , das wäre dann wohl das Landgericht . Die Anfechtung sehr gut begründen und das wäre dann wohl das Schwierigste.

Wenn sich bei einer Bußgeldaffäre eine Oberstaatsanwältin einmischt, dann muß die Merkelsche Coronadiktatur schon sehr auf kippligen Füßen stehen. Ein derart juristischer Aufwand wäre übrigens im Sinne der Verhältnismäßigkeit und dem öffentlichen Interesse sehr zu prüfen, denn es ist zu vermuten, daß hier wieder mal mit Kanonen auf Spatzen geschossen und Steuergelder verschwendet werden.

Ich vermute mal, da gab es einen Anruf von Merkel.

*** *** *** *** *** *** ***

Gravatar: Stefan Harland

Wer kann mir Helfen, dieser Kommentar wurde vom Focus abgelehnt, bin ich zu frech oder wird irgendwer beleidigt. wer kann mir hier weiterhelfen.
oder vielleicht zu wenig Mainstream Meinung


Hallo Stefan Harland,

Ihr Beitrag: Positives

Das einzig Positive was ich der Sache och abgewinnen kann ist das in dieser Pandemie das Politische Versagen der letzten Jahre zum Vorschein kommt Kita`s, Pflege, Digitaler Ausbau das alles wurde sträflich vernachlässigt oder auch mal gar nichts gemacht. Frau Merkel und Ihr Konsortium haben dieses Land in ein Tiefschlaf versetzt niemand interessiert sich hier für Alters oder Kinderarmut völlig überlastete Pflegekräfte und dass die bekannte Schere immer weiter auseinander geht, uns wird ja schließlich vorgegeben über was wir uns aufregen sollen.

wurde von uns nach Prüfung durch einen Administrator nicht veröffentlicht.

Es gibt mehrere mögliche Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben.

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Sollten Sie das nicht tun, müssen wir Ihren Account leider stilllegen.

Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf weitere Kommentare von Ihnen!

Eine Erläuterung der Ablehnung ist aus personellen und zeitlichen Gründen nicht möglich.

Gravatar: Walter Gerhartz

Dipl.-Chem. Dr. rer. nat. Hans Penner, 76351 Linkenheim-Hochstetten

Frau Oberstaatsanwältin Bettina Keil-Rüther, Staatsanwaltschaft Erfurt

Kopien an Multiplikatoren

Sehr geehrte Frau Keil-Rüther,

wie verlautet wollen Sie gegen das vom Amtsgericht Weimar erlassene Urteil zur Kontaktbeschränkungen wegen der Covid-Grippe vorgehen (https://www.mdr.de/thueringen/mitte-west-thueringen/weimar/corona-urteil-kontaktbeschraenkung-weimar-100.html). Dieses Urteil wurde offensichtlich mit sehr großer Sorgfalt und beachtlicher Sachkenntnis erstellt.

Dieser Sachverhalt ist von erheblichem öffentlichen Interesse. Es ist zu befürchten, daß Ihnen die erforderliche virologische Sachkenntnis fehlt, um dieses Urteil bewerten zu können. Deshalb muß unbedingt auf folgende Fakten hingewiesen werden:

Die Sperrmaßnahmen (Lockdown) der Bundesregierung dürften ausschließlich auf den Ergebnissen der PCR-Tests beruhen. Bekanntlich weist der PCR-Test keine Viren nach, die in Körperzellen eingedrungen sind, sondern nur sehr kurze RNA-Abschnitte, die sich auf der Körperoberfläche befinden. Eine Infektion liegt jedoch nur dann vor, wenn vermehrbare Viren in Körperzellen eingedrungen sind.

Ich hoffe sehr, daß durch Ihr Verhalten nicht das Ansehen der Justiz in Thüringen beschädigt wird. Dieses Schreiben kann verbreitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hans Penner

Gravatar: Walter Gerhartz

EILMELDUNG von November 2020:
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Star-Anwalt Reiner Füllmich wird Prof. C. Drosten und RKI-Präsident Dr. L. Wieler nächste Woche in den USA auf Schadenersatz in Milliardenhöhe verklagen.
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Wir drücken ihm alle die Daumen !!!

Gravatar: Zicky

Ein guter Richter.
Leider wird er vermutlich bald, von Führerin Merkel höchstpersönlich angeordnet, seinen Ruhestand genießen dürfen. Möglicherweise kommt er sogar in eine „Absonderungsanstalt“ in der die Gegner des Merkelregimes eingesperrt werden sollen. Eine solche Anstalt gibt es offenbar schon in Schleswig Holstein, kann man WELT-online entnehmen.
Würde mich nicht wundern, wenn in solchen „Absonderungsanstalten“ auch Duschen installiert sind, die das Brennmaterial für die Heizung liefern. Schließlich gibt es mit Sicherheit mehr Vernünftige Menschen, die abgesondert werden sollen, als der „Heil Merkelclan“ in Berlin vermutet. Da werden diese Anstalten schnell zu klein und dann muß man da schnell Platz schaffen für neue „Abzusondernde“.
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https://www.welt.de/politik/deutschland/plus224864333/Absonderungseinrichtung-Hier-sollen-Quarantaene-Brecher-untergebracht-werden.html

Gravatar: Walter Gerhartz

Reiner Fuellmich: Amtsgericht Weimar nimmt Grundlagen für Corona-Maßnahmen auseinander
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https://politikstube.com/reiner-fuellmich-amtsgericht-weimar-nimmt-grundlagen-fuer-corona-massnahmen-auseinander/
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Wir halten diese Urteil für sensationell und fundamental bedeutend. Es ist übertragbar auf alle Verstöße gegen die Corona-Maßnahmen. Es ist auch übertragbar auf den erneuten aktuellen Lockdown und auf alle aktuellen Corona-Verordnungen. Denn die „Fallzahlen“ sinken, ebenso wie die Patienten auf den Intensivstationen! Der Richter bestätigt das mit ausgezeichneten Nachweisen.
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Amtsgericht Weimar, Aktenzeichen 6 OWi-523 Js 202518/20
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Gravatar: germanix

Liebe Redaktion, der Rechtsstaat funktioniert eben nicht!

Anwaltschaft will neue Entscheidung - mit einem anderen Richter - so die Staatsanwaltschaft

Wenn das Bundesverfassungsgericht als höchstes Organ eine Demonstration in Bremen verbietet, dann leben wir hier in einer Diktatur! China lässt grüßen.

Dennoch sollte man sich das Aktenzeichen 6 OWi – 523 Js 202518/20 gut merken - sollte wider Erwarten der Schuss für die Staatsmacht nach hinten los gehen, dann kann sich jeder Bußgeldempfänger bezüglich Maske, auf dieses Urteil mit dem Aktenz. berufen.

Gravatar: Hans S. II

Was bitte ist denn "linksfaschistisch"? Die Faschisten sind doch Gegner der Linken!

Gravatar: Max vom Burgwald

Chapeau der Richterin/dem Richter des Amtsgerichts Weimar!

Auszug aus dem dort ergangenen Urteil vom 11. Januar 2021, Az. 6 OWi - 523 Js 202518/20: „Nach dem Gesagten kann kein Zweifel daran bestehen, dass allein die Zahl der Todesfälle, die auf die Maßnahmen der Lockdown-Politik zurückzuführen sind, die Zahl der durch den Lockdown verhinderten Todesfälle um ein Vielfaches übersteigt. Schon aus diesem Grund genügen die hier zu beurteilenden Normen nicht dem Verhältnismäßigkeitsgebot. Hinzu kommen die unmittelbaren und mittelbaren Freiheitseinschränkungen, die gigantischen finanziellen Schäden, die immensen gesundheitlichen und die ideellen Schäden. Das Wort „unverhältnismäßig“ ist dabei zu farblos, um die Dimensionen des Geschehens auch nur anzudeuten. Bei der von der Landesregierung im Frühjahr (und jetzt erneut) verfolgten Politik des Lockdowns, deren wesentlicher Bestandteil das allgemeine Kontaktverbot war (und ist), handelt es sich um eine katastrophale politische Fehlentscheidung mit dramatischen Konsequenzen für nahezu alle Lebensbereiche der Menschen, für die Gesellschaft, für den Staat und für die Länder des Globalen Südens.“

Zur Lektüre empfohlen: https://politikstube.com/wp-content/uploads/2021/01/Freispruch_wg_Kontaktbeschraenkung_2021_01_11_AG_Weimar_Beschluss.pdf

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