Die seit dem 1. Januar in Koblenz geltende Badeordnung wurde, wie Die Welt berichtet, nach einem Eilantrag vorerst gekippt. Die Vorschrift erlaubte das Schwimmen nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts. Leistungsschwimmer und Triathleten durften Neoprenanzüge tragen. Burkinis waren damit indirekt verboten. Als Grund hatte die Verwaltung angeführt, Kontrollen auf Krankheiten, offene Wunden oder Hautausschläge würden verhindert. Im Schulunterricht blieben Burkinis dagegen erlaubt.
Gegen die Neuregelung war eine syrische Asylbewerberin vor Gericht gegangen. Sie machte geltend, sie sei gläubige Moslemin und ein Rückenleiden erfordere den Schwimmbadbesuch. Das Gericht gab ihrem Antrag gegen das Gesetz unter anderem statt, weil es unklar bliebe, warum der Burkini im Schwimmunterricht getragen werde dürfe.
Es liegt nun an der Stadt Koblenz, ob sie das Verbot schon jetzt ganz zurückzieht, oder bei der Hauptverhandlung deutlich macht, dass der Burkini, wie alle anderen islamischen Verschleierungen, nicht in eine freie Gesellschaft gehört. Die Gesetze und Verwaltungsvorschriften sind entsprechend zu ändern und das Recht, gegen die Änderungen zu klagen, bleibt in Zukunft auf Bürger dieses Landes beschränkt. Migranten sollten erkennen, dass Burkini und Kopftuch ihre Integration auf Dauer verhindern, denn verschlossene Gesichter und offene Gesellschaft vertragen sich nicht.



Kommentare zum Artikel
Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.
Welche "Deutschlandhasser" sind durch die 68er eigentlich bis nach oben gespült worden?! Man(n) kann eigentlich nur hoffen, dass diesen Privatrichtern (Selbstzensur hier)...
P.S. Seit 1945 gibt es laut "Bundesverfassungsgericht" ;-) keine Beamten mehr.
OK ! Dann könnte man auch Nacktbaden einklagen ,das ist zwar keine Religion aber Entfaltung von Freiheit und eine Lebenseinstellung
Es liegt in der Hand derjenigen Menschen, die dort normalerweise baden gehen. Wenn sie die Schwimmbäder boykottieren, solange Personen in Burkinis oder anderer Verschleierung darin herumlaufen, dann wird sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz überlegen müssen, ob Burkini-Baden erlaubt sein soll oder ob sie mit ihrer Rechtsprechung nicht falsch liegen. Denn wenn die Badegäste wegbleiben, bleiben auch die Einnahmen weg. Und dann müßten die Schwimmbäder geschlossen werden. Das dürfte aber nicht im Sinne der Stadt Koblenz und ihrer Bürger sein. Also muß die Stadt Koblenz weiter dagegen klagen.
Bürger wehrt Euch gegen die Islamisierung unseres Landes!
Erlaubt ein Gericht bald auch die Sharia ?