Weihnachstmärkte verbreiten im Allgemeinen eine besinnliche, freudige Stimmung. Zumindest war dies bis vor rund einem Jahr der Fall. Doch auch diese Zeiten sind im Merkel-Deutschland der Gegenwart längst vorbei. Jetzt gehören Grapsch- und Fummelattacken offensichtlich zum festen Bestandteil eines Weihnachtsmarktes wie Glühwein und Lebkuchen. Aktuell wurde das am vergangenen Samstag in Berlin einmal mehr unter Beweis gestellt.
Am Weihnachtsmarkt am Alexanderplatz wurde eine Jugendliche von zwei männlichen Jugendlichen am Po, Schultern und Rücken begrapscht und befummelt. Der Vater des Mädchens wurde auf die Tat aufmerksam und schnappte sich die beiden Täter, die sich in Begleitung zweier weiblicher Jugendlicher befanden. Diese beiden begannen sofort lautstark den Vater zu beschimpfen, worauf sich seine Tochter ebenfalls verbal entsprechend zur Wehr setzte.
Während dieser Auseinandersetzung kam es zu einer Rangelei, die darin gipfelte, dass der Vater einen der beiden Grapscher offensichtlich ohrfeigte. Die in der Zwischenzeit alarmierte Polizei nahm alle Beteiligten mit zur Dienststelle und ermittelt nun gegen die Grapscher wegen »Beleidigung auf sexueller Grundlage«. Gegen die weiblichen Beteiligten, also auch gegen das Opfer der Attacke, wird wegen Beleidigung ermittelt. Und der Vater, der womöglich einen schlimmeren Übergriff gegen seine Tochter verhindert hat, sieht sich nun Ermittlungen wegen Körperverletzung gegenüber.
Da stellt sich doch die Frage, wie man Zivilcourage einfordern kann, wenn man gegen den Vater, der seine Tochter vor sexuellen Angriffen schützt, wegen Körperverletzung ermittelt? Hätte er ruhig dabei stehen und zulassen sollen, dass diese Typen sich an seiner Tochter vergreifen?


Kommentare zum Artikel
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Es ist immer wieder erbauend mitzuerleben, wie Deutsche Bürger durch und durch überangepasste beamtete Ansichten wiederkäuen. Der Vater hätte also erst mal die Polizei rufen sollen, dann die Täter (2 Burschen, zwei Mädels) als Einzelperson irgendwie festhalten müssen (notfalls die umstehenden um Hilfe bitten, die auch erst überlegen mussten, ob sie sich damit vielleicht der Freiheitsberaubung strafbar machen) und die Polizei die Drecksarbeit überlassen wie das Feststellen der Personalien, während unterdessen das Opfer vielleicht heimlich weinte.
Oder, andere Ansicht: Da der Vater erst mit den vermutlichen (es wurde ja gerichtlich noch gar nicht sichergestellt, ob sie den Po des Mädels angefasst oder aus Versehen im Gewühl berührt haben...) Tätern sprach und dann die Ohrfeige gab, machte er sich juristisch gesehen eines Aktes schwerer Körperverletzung aus persönlicher Aggression heraus, die natürlich ihn zum Schuldigen machte, zumal er vorher nicht versuchte die Jugendlichen pädagogisch wertvoll zu beeinflussen.
Und das Opfer hätte die Klappe halten müssen, wie es sich für anständige Opfer gehört, und nicht auch noch die seelisch unreifen Eventuell-Täter beschimpfen dürfen, sowas geht in Deutschland gar nicht, merkts euch!
Herrgottsakrament, was seid ihr nur für besserwisserische, heuchlerische und durch und durch feige Menschen geworden? Wer meine Tochter anfasst kriegt eine gescheuert dass ihm die Ohren klingeln.
Egal ob Eindringling oder Deutscher.
Ein Lob dem Vater der noch echte Vatergefühle, nämlich auch Beschützergefühle in der Brust fühlt.
Zitat:"Da stellt sich doch die Frage, wie man Zivilcourage einfordern kann"
Um es mal hart zu sagen: Zivilcourage ist so ein nulpiges Schlagwort ohne wirklichen Inhalt. Kann man aber immer wieder gerne fordern, kostet schließlich nichts. Und zur Not sucht man sich irgendeine der schwammigen Definitionen aus. Wie's gerade past.
Zitat:"wenn man gegen den Vater, der seine Tochter vor sexuellen Angriffen schützt, wegen Körperverletzung ermittelt?"
Erst einmal ist eine Ermittlung wegen Körperverletzung auch bei Notwehr / Nothilfe normal. Die Frage ist da nur, ob ein Verfahren stattfindet.
Zitat:"Hätte er ruhig dabei stehen und zulassen sollen, dass diese Typen sich an seiner Tochter vergreifen?"
So wie es im Text beschrieben ist, hat er erst nachdem die nothilfefähigte Tat beendet war, die Typen gesucht und denen dann während einer Streiterei eine gewatscht. Und damit liegt nicht mehr der Rechtfertigungsgrund der Nothilfe während der Belästigung vor. Juristisch eine klare Sache. Hätte er während der Belästigung zugelangt, hätte er Nothilfe geltend machen können.
Weiterhin fragt sich, wer mit der Rangelei angefangen hat. Waren das die (mutmaßlichen) Belästiger, so könnte ein Fall von Notwehr vorliegen. Hat der Vater angefangen, liegt Körperverletzung vor. Wobei das wohl noch zu klären ist, jedenfalls geht das nicht aus dem Artikel hervor.
So sehr ich den Vater verstehen kann, wenn man es auseinanderfieselt, dann stellt sich die Sache doch etwas anders dar.
Fieselungsfreie Grüße,
Dirk S
Na ist denn das
kein langer Prozess, Todesstrafe für den Vater.
Wäre es meine Tochter gewesen ,hätte ich ihm sein Ding abgeschnitten.
Die Berliner haben erst gewählt....
Ganz sicher wird die AfD - donnerwetter! - bundesweit und 2017 - nur zwischen 11,5% und 14,3% erreichen und es kommt ein Koalitionsmix aus - na - egal...
Zwangskonform, verblödet, wegschauend und Fun, Fun, Fun!
Geschichtslos, kulturlos, unbedarft und egoistisch.
Allmählich ist es mir egal, was aus diesem Land wird.
Bald ist es eh wurscht...
Das ist wieder eins von den Beispielen, bei denen NICHTS über einen Migrationshintergrund erwähnt wird, auch nicht ausschliessend. Ich finde es aber wichtig, zu wissen, ob das deutschstämmige Täter waren, oder nicht.
...und letztlich, ich als Vater, würde wahrscheinlich ähnlich handeln. Vom Gesetzgeber ist keine Hilfe zu erwarten. Eine "Belästigung" auf sexueller Grundlage ist strafrechtlich belanglos.
Sowohl von Politik als auch von den Staatsgewalten Polizei und Gericht ist keinerlei Hilfe zu erwarten.
Richtig gehandelt, hätte sofort die Polizei gerufen werden sollen, die Täter hätten bis zu deren Eintreffen am Weggehen gehindert werden sollen, und optimalerweise wären vorbildliche Bürger mit Zivilcourage eingesprungen und hätten geholfen.
Ebenda wäre es zum Verständnis wichtig, ob der Täter deutschstämmig ist, und einfach belästigt hat, oder aus einem islamischen Hintergrund stammt, und quasi "seine Schwester verschleiert" und unverschleierte missachtet.
Wenn es so war, was hätte der Familienclan gemacht, wenn der Vater im Gegenzug die Schwester des Täters befingert hätte?
Um diese Spekulationen zu vermeiden, die sowieso jeder anstellt, nenne man doch bitte das Kind beim Namen.
Ein Held dieser Vater. Er macht das, wozu dieser Staat den Wählerauftrag hat und nicht in der Lage ist. Diese Ohrfeige ist auch eine schallende Ohrfeige für alle Richter in diesem Land, die dieses Verbrecher straffrei halten.
Respekt für diesen Vater. Wenn wir Merkel überwunden haben, werden wir diesen Helden sicher auszeichnen.
Dazu hat doch Putin ganz richtig gesagt:ein Land das seine Kinder nicht schützen kann hat keine Zukunft! So schauts aus! Wir wollen die offenbar gar nicht schützen!
Denk ich an Deutschland...