Er unterband Grapschattacke an seiner Tochter mit einer Ohrfeige

Gegen Berliner Vater wird wegen Körperverletzung ermittelt

Ein Vater unterband eine Grapsch- und Fummelattacke, der seine Tochter am vergangenen Samstag auf dem Weihnachtsmarkt am Berliner Alexanderplatz zum Opfer fiel, offensichtlich mit einer Ohrfeige. Nun wird gegen ihn wegen Körperverletzung ermittelt.

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Weihnachstmärkte verbreiten im Allgemeinen eine besinnliche, freudige Stimmung. Zumindest war dies bis vor rund einem Jahr der Fall. Doch auch diese Zeiten sind im Merkel-Deutschland der Gegenwart längst vorbei. Jetzt gehören Grapsch- und Fummelattacken offensichtlich zum festen Bestandteil eines Weihnachtsmarktes wie Glühwein und Lebkuchen. Aktuell wurde das am vergangenen Samstag in Berlin einmal mehr unter Beweis gestellt. 

Am Weihnachtsmarkt am Alexanderplatz wurde eine Jugendliche von zwei männlichen Jugendlichen am Po, Schultern und Rücken begrapscht und befummelt. Der Vater des Mädchens wurde auf die Tat aufmerksam und schnappte sich die beiden Täter, die sich in Begleitung zweier weiblicher Jugendlicher befanden. Diese beiden begannen sofort lautstark den Vater zu beschimpfen, worauf sich seine Tochter ebenfalls verbal entsprechend zur Wehr setzte.

Während dieser Auseinandersetzung kam es zu einer Rangelei, die darin gipfelte, dass der Vater einen der beiden Grapscher offensichtlich ohrfeigte. Die in der Zwischenzeit alarmierte Polizei nahm alle Beteiligten mit zur Dienststelle und ermittelt nun gegen die Grapscher wegen »Beleidigung auf sexueller Grundlage«. Gegen die weiblichen Beteiligten, also auch gegen das Opfer der Attacke, wird wegen Beleidigung ermittelt. Und der Vater, der womöglich einen schlimmeren Übergriff gegen seine Tochter verhindert hat, sieht sich nun Ermittlungen wegen Körperverletzung gegenüber.

Da stellt sich doch die Frage, wie man Zivilcourage einfordern kann, wenn man gegen den Vater, der seine Tochter vor sexuellen Angriffen schützt, wegen Körperverletzung ermittelt? Hätte er ruhig dabei stehen und zulassen sollen, dass diese Typen sich an seiner Tochter vergreifen?

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Wolfgang Köhler

Ein Paradebeispiel für die deutsche Täterschutzjustiz !!

Gravatar: Dirk S

@ Adorján Kovács

Zitat:"Das ist leicht gesagt, das mit der Verhältnismäßigkeit und der Nothilfe."

Der Witz ist, dass in §32 StGB das Wort "Verhältnismäßigkeit" nicht vorkommt. Das haben uns Richter eingebrockt.

Zitat:"Ein Gericht müsste erkennen, dass in einer aufgehitzten Situation der Angegriffene, ich betone: der Angegriffene vielleicht nicht immer gut dosieren kann."

Das stimmt zwar, hat aber nichts mit dem oben beschriebenen Fall so erst einmal zu tun.

Zitat:"Wenn Sie sagen: juristisch klare Sache, dann muss ich sagen: Da stimmt was mit dem Gesetz und den Richtern nicht."

Ich würde durchaus zustimmen, dass mit Richtern (und Gesetzen) öfters mal was nicht stimmt, aber das hat mit diesem Fall nichts zu tun. Denn das Begrapschen war ja schon vorbei, als der Vater mit seiner Tochter zu den (mutmaßlichen) Grapschern hinging und es dort zu einer Ragelei und den Watschen kam. Also liegt eine neue Situation vor. Und damit ist es juristisch eine klare Sache, dass es sich nicht um Nothilfe betreffend des Begrapschen handeln kann.

Zitat:"Es wird eben doch der Angreifer, also Täter geschützt,"

Ähm, nein. Denn aus dem Text geht nicht hervor, wer zu dem Zeitpunkt der Rangelei und der Watschen nun der Angreifer war.

Zitat:"und der Verteidiger muss sich fragen: O, bin ich jetzt gegenüber dem armen Angreifer doch zu weit gegangen?"

Also, auf den Fall bezogen: Es steht anscheinend nicht fest, wer denn nun die Rangelei angefangen hat. War's der Vater, liegt eine strafbare Körperverletzung vor, waren es die (mutmaßlichen) Grapscher, dann sieht es nach Notwehr aus.

Im Allgemeinen: Gerichte haben den Hang dazu, den Gewinner einer Auseinanderstetzung zu bestrafen. Auch wenn es sich dabei um das sich erfolgreich verteidigende Opfer handelt. Ausnahmen sind bei weiblichen Personen mit erkennbaren Migrationshintergrund (Opfer) und haararmen männlichen Personen einer speziellen gewalttätigen politischen Minderheit (Täter) möglich.

Notfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: H.von Bugenhagen

Na iss denn dass
Findet sich hier denn kein Verwandter der den Täter kurzfristig Integriert ,wert euch sonst wird es Rechtliche Legalität.(Richter müssen auf Befehl von Oben Migranten schützen)

Gravatar: Max Latino

Hierzu gibt es keine zwei Meinungen.
Wer das eigene Fleisch und Blut besudelt, der wird zur Rechenschaft gezogen, wenn man ein" Mann" ist, dem man in diesem ganzen Genderwahnsinn noch nicht die "Eier" abgeschnitten hat.
Und dabei ist es unerheblich, ob es Kinder, Jugendliche
( meistens Merkels Schutzsuchende, so auch in diesem Fall???) oder Erwachsene sind.
Ein rechtlicher Tipp in so einem Fall. Sie sind als Beschuldigter eines Verfahrens nicht zu einer Aussage bei der Polizei verpflichtet. Daher bitte keine weiteren Angaben vor Ort zum Sachverhalt machen. Einen Rechtsbeistand aufsuchen und sich auf Notwehr berufen.
Die kann man in in diesem Fall nämlich wunderbar begründen, wenn der rechtswidrige Angriff gegenwärtig oder wiederholt gegen sich oder eine andere Person ausgeführt wird.
Man sagt einfach wahrheitsgemäß, dass die Person erneut zugegrapscht hätte.
Vielleicht gibt es ja dann auch noch einen weiteren Zeugen, der sich hinterher bei Ihnen gemeldet hat oder ein Bekannter, der zufällig am Glühweinstand war und die Szenerie beobachten konnte.
Wir müssen wieder dafür Sorge tragen, dass Recht und Ordnung nach dem gesunden Menschenverstand in dieser ganzen linksversumpften Justiz Einzug erhalten.

Gravatar: thwellert

@ Hans Georg

Zitat: " Herrgottsakrament, was seid ihr nur für besserwisserische, heuchlerische und durch und durch feige Menschen geworden? Wer meine Tochter anfasst kriegt eine gescheuert dass ihm die Ohren klingeln. " ENDE.

...dann brauche ich das ja nicht mehr zu schreiben.

10 Daumen hoch!!!

Gravatar: Adorján Kovács

@Dirk S
Das ist leicht gesagt, das mit der Verhältnismäßigkeit und der Nothilfe. Ein Gericht müsste erkennen, dass in einer aufgehitzten Situation der Angegriffene, ich betone: der Angegriffene vielleicht nicht immer gut dosieren kann. Wenn Sie sagen: juristisch klare Sache, dann muss ich sagen: Da stimmt was mit dem Gesetz und den Richtern nicht. Es wird eben doch der Angreifer, also Täter geschützt, und der Verteidiger muss sich fragen: O, bin ich jetzt gegenüber dem armen Angreifer doch zu weit gegangen?

Gravatar: Gisela Glatz

Ich rate allen, die sich belästigt fühlen, ob sexuell oder anderweitig, einfach richtig zuzuschlagen !!! Wenn es nicht anders möglich ist, sich zur Wehr zu setzen, dann eben auch mit Gewalt. Anders kann man sich ja nicht mehr sicher fühlen. Als Frau sollte man vielleicht doch Pfefferspray mit sich tragen, ich würde keinen Moment zögern. Warum muß es in Deutschland so weit kommen, daß sich kein Mensch mehr sicher fühlen kann. Unsere Polizei und die Justiz richten nichts mehr gegen diese Kriminellen und Flüchtlinge aus.Es wird ja nicht einmal mehr darüber berichtet, siehe ARD- eine wirkliche Schweinerei !!!

Gravatar: Erbschuldiger

@ Hans Georg
Den von Ihnen genannten Selbstverständlichkeiten kann ich nur zustimmen. Wer als Vater seine Tochter vor handgreiflicher Anmache schützt, ist kein Held, sondern keine feige und " tolerante " Pfeife. Zudem soll sich als deutschstämmig oder biodeutsch bezeichnen wer will. Als Deutscher in Merkels irrem Herrschaftsbereich lehne ich diese grün/rote Umdeutungsakrobatik strikt ab, wenn auch für Merkel und Konsorten die ganze 3. Welt voll potenzieller Neudeutscher ist, die nur auf die Ausschüttung deutscher Pässe hoffen..

Gravatar: Dirk S

@ Van Kipferl

Zitat:"Leider sind junge Mädchen oft zu schüchtern um gleich zu quieken, wenn sie angefaßt werden. Sie wollen um keinen Preis Aufsehen erregen. Wenn es dem Papa anschließend geklagt wird, wird er zwar wütend, kann aber nichts mehr tun. Ich rate dringend zu Selbstverteidigungskursen, weil das unter anderem auch das Selbstbewußtsein stärkt."

Deshalb habe ich meinen beiden Töchtern ja auch das Auskeilen anerzogen. Sind eben wie der "Alte" auf Krawall gebürstet...

Krawallfreie Grüße,

Dirk S

Gravatar: Van Kipferl

Was lernen wir daraus (wer ist in diesem Land überhaupt noch lernfähig)?
Veranstaltungen dieser Art von vornherein meiden (= boykottieren, private Gegenveranstaltungen organisieren) oder die Straregie ändern. Die "andere Seite" tritt nur in Gruppen auf? Dann gehen wir eben nicht mehr einzeln, sondern zu mehreren. Habt ihr einen Hund? Mitnehmen! (Vorsicht, Giftköder). Entweder, die "anderen" mit den eigenen Waffen schlagen oder einen Tick schlauer sein. Laßt Euch erwas einfallen!
@Dirk S.: Leider sind junge Mädchen oft zu schüchtern um gleich zu quieken, wenn sie angefaßt werden. Sie wollen um keinen Preis Aufsehen erregen. Wenn es dem Papa anschließend geklagt wird, wird er zwar wütend, kann aber nichts mehr tun. Ich rate dringend zu Selbstverteidigungskursen, weil das unter anderem auch das Selbstbewußtsein stärkt.

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