Neues Adoptionsgesetz

Für unverheiratete Paare mit Kindern wird es leichter

Im Bundestag wird heute über ein neues Adoptionsgesetz abgestimmt. Damit soll es unverheirateten Paaren leichter gemacht werden, das gemeinsame Sorgerecht für ein Stiefkind zu erlangen. Generell gilt: Alle Adoptionen werden von den Behörden überprüft.

Foto: Pixabay
Veröffentlicht:
von

Der Bundestag wird heute über ein neues Adoptionsgesetz entscheiden. Damit will die Bundesregierung unverheirateten Paaren die sogenannte Stiefkindadoption erleichtern. Bislang war es nur im Rahmen einer Ehe gestattet, das Sorgerecht für das leibliche Kind des einen Partners auf den anderen Ehepartner auszuweiten. Das soll sich jetzt ändern: Das neue Adoptionsgesetz soll auch unverheirateten Paaren das gemeinsame Sorgerecht für die in ihrem Haushalt lebenden Kinder ermöglichen. Als Voraussetzung gilt, daß das Paar mehr als vier Jahr zusammengelebt haben muss, um von den Behörden als stabile und damit adoptionsfähige Partnerschaft eingestuft zu werden. Für verheiratete Paaren gilt dagegen weiterhin: Beide Eltern erhalten automatisch das gemeinsame Sorgerecht für das in der Ehe geborene Kind, auch dann, wenn der Ehemann nicht der leibliche Vater des Kindes ist.


Wollen Paare Kinder aus dem Ausland adoptieren, können sie dies nur unter Aufsicht der Adoptionsbehörde bewerkstelligen. Damit sind unbegleitete Auslandsadoptionen generell verboten.


Für Empörung sorgt das neue Adoptionsgesetz freilich bei homosexuellen Paaren. Obwohl dies Homosexuellenverbände, Grüne und FDP seit Jahren fordern, wird es bei lesbischen Müttern auch künftig keine automatische Mitmutterschaft bei der Geburt eines in der Ehe geborenen Kindes geben. Will eine Frau für das Kind ihrer Partnerin das gemeinsame Sorgerecht, muss sich das Paar eines Adoptionsverfahrens unterziehen. Die Behörden überprüfen in diesem Fall wie bei allen anderen Adoptionen die Eignung des Paares, ein Kind gemeinsam aufzuziehen. Hinzu kommt eine Pflichtberatung des Paares bei der Adoptionsbehörde. Rechtlich wird das Kind in diesen Fällen wie bei einer Stiefkindadoption behandelt.


Auf die Kritik von Homosexuellenverbänden, lesbische Paare mit dem Gesetz zu bevormunden, antwortete der Bundestagsabgeordnete Alexander Krauß (CDU) gegenüber dem MDR: »Also jeder, der im Biologieunterricht aufgepasst hat, der weiß eben, dass zwei Frauen zusammen kein Kind bekommen können. Sondern, dass da irgendwo ein Mann mit im Spiel gewesen sein muss. Und da finde ich, da muss auch ein Amt klären können in welcher Beziehung stand dieser Mann. Es kann ja durchaus sein, dass er ein legitimes Interesse hat, sein Kind erziehen zu wollen denn er ist ja auch der leibliche Vater.«


Ein Gastbeitrag der Initiative Familien-Schutz

 

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Thomas Waibel

Der nächste Schritt wird sein, zuzulassen daß homosexuelle ""Ehe"-Paare Kinder adoptieren, wenn es bis heute noch nicht geschehen sein sollte.

Gravatar: Thomas Waibel

Schritt für Schritt wird die Familien demontiert.

Dieser Staat schützt nur noch die Familie, wenn es um den Familien-Nachzug von Ausländern geht.

In Brüssel soll es Überlegungen geben, den Begriff "Familie" extensiv auszulegen, so daß nicht nur die Familie im engeren, europäischen Sinne, sondern die ganze Sippe des Ausländers zuziehen darf.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang