Erzwingungshaftsachen sollen wieder durchgesetzt werden

Für Berliner Justiz ist die akute Pandemie beendet

Der Begriff der Erzwingungshaft ist in Deutschland zwischenzeitlich berüchtigt. Vor allem GEZ-Zwangsabgabeverweigerer sollen mit der Erzwingungshaft gebrochen werden. Wegen der akuten Pandemie wurden viele Erzwingungshaftsachen aufgeschoben. In Berlin wurde die so begründete Aufschiebung jetzt aufgehoben.

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Die Merkel-Regierung hat im vergangenen August beschlossen, dass die »epidemische Lage von nationaler Tragweite« um weitere drei Monate verlängert wird. Mit dieser angeblichen epidemischen Lage begründen sowohl die Merkel-Regierung wie auch die einzelnen Landesregierungen weitere grundrechts- und freiheitsvernichtende Zwangsmaßnahmen. Auch der rot-rot-grüne Senat in Berlin macht da keine Ausnahme. Auch er argumentiert mit der epidemischen Lage, um die Menschen zu drangsalieren.

Ein Beispiel: Schulkinder müssen während der 90-Minuten Unterrichtsstunden permanent die Maske tragen. Selbt in den kurzen Pausen zum Klassenraum- oder Lehrerwechsel, denen sich der nächste Block von 90 Unterrichtsminuten anschließt, müssen sie die Masken aufbehalten. Nur in den großen Pausen, wenn die Kinder das Schulgebäude verlassen dürfen, oder im Sportunterricht, dürfen sie die Masken anlegen. Ansonsten werden sie vom Senat genötitgt, über drei Stunden am Stück die Maske aufzubehalten. Begründung: die epidemische Lage!

Wegen der epidemischen Lage wurden von der Justiz in Berlin die Erzwingungshaftsachen aufgeschoben. Den Begriff der Erzwingsungshaft kennt man hierzulande vor allem im Zusammenhang mit der Verweigerung der GEZ-Zwangsabgabe. Der bekannteste »Erzwingungshäftling« dürfte wohl Georg Thiel aus NRW sein, der sich standhaft weigerte, zu zahlen. Dafür wurde er eingeknastet, 180 Tage lang. Doch Thiel blieb standhaft und nach der Maximaldauer der Erzwingungshaft mussten ihn die GEZ-Schergen wieder auf freien Fuß setzen.

Die Berliner Justiz hat jetzt entschieden, dass die Erzwingungshaftsachen wieder vollstreckt werden sollen. Denn, so heißt es in Fettdruck wörtlich in der Begründung: »Die Anordnung der Aussetzung der Vollstreckung von Erzwingungshaftsachen aufgrund der akuten Pandemie wurde aufgehoben.« Soll heißen, für die Berliner Justiz existiert die epidemische Lage von nationaler Tragweite, mit der andere Ressorts ihre Zwangsmaßnahmen wider Freiheit und Grundgesetz begründen, nicht länger. Ob Merkel das weiß?

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Manni 1

Nach dem Motto:Lass dich impfen oder du sitzt ein basta.
Fehlt noch das du abgeholt wirst mitter Mina und schwupps nen Ding in den Ar......spritzen macht frei.

Gravatar: karlheinz gampe

Es wird Zeit, dass die Freiheitsberauber lebenslänglich hinter Gittern verschwinden.

Zwangsabgaben für Propaganda haben in einer Demokratie nix verloren!

Auch die Propagandisten, die ein Unrechtssystem unterstützen, gehören lebenslänglich weggesperrt.

Gravatar: Roland Brehm

Es geht doch nur darum den Bürgern Geld ab zu pressen welches man durch exzessive Strafzettelverteilung einnehmen will. Und da viele dieses mittelalterliche Wegelagerergehabe ablehnen, oder enfach nur völlig pleite sind will man die Leute mit dem Erzwingshaftverfahren erpressen. Das ist nichts anderes als Staatsterrorismus gegen die eigene Bevölkerung und gehört umgehend abgeschafft. Beamte die sich an dieser Erpressung beteiligt haben gehören fristlos entlassen und ihre Pesionsansprüche gestrichen.
So spricht das Volk !

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