Rund 70.000 Syrer und Iraker sollen sich derzeit nach einer Mitteilung des Auswärtigen Amts in Berlin um einen Familiennachzug zu Angehörigen in Deutschland bemühen. Diese Zahl liege bei den zuständigen deutschen Auslandsvertretungen in Beirut, Amman, Erbil, Ankara, Istanbul und Izmir an konkreten Anfragen durch Terminbuchungen vor.
Das Auswärtige Amt habe bereits von Anfang 2015 bis Mitte 2017 rund 102.000 Visa zum Familiennachzug für Syrer und Iraker erteilt. Auf Basis der Terminbuchungen und bisheriger Werte geht das Ministerium davon aus, dass bis 2018 etwa 100.000 bis 200.000 weitere hinzukommen könnten.
Einkalkuliert seien hierbei die Angehörigen der etwa 128.000 syrischen und irakischen subsidiär Schutzberechtigten, die ab März 2018 wieder den Familiennachzug beantragen könnten.
Nach bisheriger Regelung dürfen Asylsuchende, die in Deutschland Schutz erhielten, Ehepartner und minderjährige Kinder teilweise nachholen. Ebenso dürfen anerkannte minderjährige Flüchtlinge ihre Eltern hinterherholen.
Die große Koalition setzte für die Gruppe mit eingeschränktem, sprich subsidiärem Schutzstatus den Familiennachzug im März 2016 für zwei Jahre aus. Wie man nach dem März 2018 verfahren wird, soll auch Thema bei den Koalitionsgesprächen über eine mögliche Jamaika-Koalition sein.
Die Union erklärte zuletzt, dieser Gruppe auch über diesen Termin hinaus keinen Nachzug von Familienangehörigen nach Deutschland gewähren zu wollen, während die Grünen diese Einschränkung aufheben wollen. Auch der Kreis soll demnach seine Familie nachholen können.
Das Auswärtige Amt, welches für Visa zum Familiennachzug zuständig ist, bewilligte von Januar 2015 bis Ende Juni 2017 weltweit, also aus allen möglichen Staaten über die Gruppe der Syrer und Iraker hinaus, 230.000 solcher Anträge.
Kommentare zum Artikel
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Hängen wir noch eine Null dran, dann wird realistischer.