Menschengemachter Klimawahn

Fridays for Future zieht vors Verfassungsgericht

Nachdem sie politisch in die Flaute segelt, macht Fridays for Future jetzt Wind beim Bundesverfassungsgericht.

C.Suthorn / cc-by-sa-4.0 / commons.wikimedia.org [CC BY-SA]
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Die Aktivisten von Fridays for Future haben offenbar Sorge um ihre politische Wirkung. Nach Monaten der permanenten Medienpräsenz, flaut das Interesse an den minderjährigen Schuleschwänzern allmählich ab. Also ziehen die Herrschaften nun vor das Bundesverfassungsgericht. Dort wollen sie per Gerichtsbeschluss die Politik dazu zwingen, aus dem Klimapäckchen ein richtiges Paket für das Klima zu schnüren.

»Ab heute«, erklärt Luisa Neubauer, »steht auch die Frage im Raum, ob das Nichthandeln der Bundesregierung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.« Und Handeln könne Berlin. Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe, erklärte: »Ein Tempolimit - sehr schnell umsetzbar, wie das Beispiel Niederlande zeigt«. Und stiege Deutschland aus der Braunkohle aus, würden wir »über Nacht« 28 Millionen Tonnen CO2 vermeiden – ein unfreiwillig deutliches Bild.

»Es geht auch um unsere Heimat, die auf dem Spiel steht«, begründete eine Klimaaktivistin von der Nordsee-Insel Pellworm. »Wenn es lang anhaltend regnet, läuft unsere Insel voll wie eine Badewanne«, sagte die Studentin. Sie ist eine von zehn Jugendlichen, die eine der beiden Verfassungsbeschwerden angestrengt haben. Eine Schülerin aus Stuttgart ergänzte: Die Bundesregierung vernachlässige ihre Pflicht, »meine und unsere Zukunft sicherzustellen«. »Das macht mir nur Angst.«

Die Netzgemeinde um Luisa Neubauer ist begeistert. »Wer heute nicht kapiert hat wohin die Reise geht, muss mit jur. Konsequenzen rechnen müssen«, twittert bandee, offenbar in der Hoffnung, die angeklagte Bundesregierung würde schon im Gerichtssaal verhaftet. – »Wow! Wo lernt man sowas bloss«, fragt anlomedad. – Nun, der Jugendklub um Luisa wird von einem Anwalt begleitet. Denn von Juristerei versteht Luisa wahrscheinlich so wenig wie von Kernreaktoren.

Aber das muss nicht für alle zutreffen. Denn für wenigstens drei der minderjährigen Kläger ist der Gang zum Verfassungsgericht durchaus nichts neues. Sie haben zusammen mit Greenpeace die Bundesregierung wegen verfehlter Klimaziele verklagt – und verloren. Deshalb richtet sich die Verfassungsbeschwerde »unmittelbar gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung« erläuterte der Anwalt. Die Maßnahmen reichten nicht aus, um die Erderwärmung bei 1,5 Grad zu stoppen.

Spätestens mit dieser Erläuterung wird deutlich, worum es geht: Eine Verfassungsbeschwerde klingt erst mal wichtig. Sie einzureichen reicht immer für einen medienwirksamen Auftritt. Für mehr und das heißt für einen Erfolg braucht es allerdings eine juristisch hieb- und stichfest gemachte Begründung. Und die fehlt den Klimarettern vorne und hinten.

Wenn sie sagen, das Gesetz reiche nicht aus, um die selbsternannte Verpflichtung der Bundesregierung einzuhalten, dann ist das lediglich ihre Meinung und nicht mehr. Meinungen aber sind Sache der Politik, nicht der Gerichte. Und das genau sehen die Klimaretter, wie alle Ideologen, grundlegend anders. Sie glauben, ihre Meinung sei sakrosankt und bedürfe politischer Argumente nicht mehr.

Das Verfassungsgericht wird sie bei der zu erwartenden Ablehnung ihrer Beschwerde hoffentlich darüber belehren.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: keinesorgen

wie das klima in 19 jahren ist weiss ich jetzt...weiss jemand wie das wetter die nächsten 14 tage ist:

leider keine sau...

ihr kinderlein kommet... lach

Gravatar: Müller

"Das Verfassungsgericht wird sie bei der zu erwartenden Ablehnung ihrer Beschwerde hoffentlich darüber belehren."

Braucht es nicht. Gem. § 33 des Verfassungsgerichtsgesetzes braucht die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch des Bundesverfassungsgericht NICHT begründet zu werden. Schließlich sind wir ja in einem Rechtsstaat, nicht wahr.

Schließlich hat das BVerfG im letzten Jahr einigen Bürgern ohne Begründung die Zulassung einer Verfassungsbeschwerde verweigert und das bei Angelegenheiten, die man hätte durchaus vor dem höchsten deutschen Gericht verhandeln müssen. Bin mal gespannt, ob das bei dieser Slapstick-Beschwerde auch der Fall sein wird.

Gravatar: Schnully

F alsch F ehlerhaft F aul Aktivisten wollen nun die Inquisition bemühen . In Roben die aus dieser Zeit zu stammen scheinen , schauen sie der Politik auf den Mund die unsere Grungesetze änderten und sprechen nach EU Willen Recht , wobei der Umwelthilfe Oberhirte Resch sicher weitere Prozesse anstrebt die natürlich auf Kosten der Verbraucher gehen um unsere Bewegungsfreiheit in seinem Sinne weiter einzuschränken .Schlimm daran ist das Großfirmen auch noch Spenden um von der Umwelthilfe vorgeführt zu werden . Den Bürgern ist von vorne herein das handeln und wiedersprechen untersagt . Bei den nächsten Wahlen ist dann alles vergessen und die Bürger legen sich zu den Daumenschrauben noch Fußfesseln an wenn Schwarz-Grün oder Rot-Rot-Grün regieren

Gravatar: US - JVA D

Die Kinder wollen ihr "ökologisches Existenzminimum" im Grundgesetz haben und sich das vom Bundesverfassungsgericht schützen lassen in diesen Tagen. Weltrettung, "Klimarettung", und "Rettung" "natürlich" von "Frauen und Kindern zuerst". Das heißt, alles, was bei "....Drei!" nicht wieder zurück auf den Bäumen oder in der Höhle ist, wird "gerettet" und "geschützt" ...

https://app.box.com/s/vygw5v81q8xlrxu57zc7vwqjkymj97nv .

Dabei hat der Bundesverfassungsgerichtspräsident in Anbetracht US - amerikanischer Übergriffe schon vor sieben Jahren erklärt, dass die Schutzpflicht des Staates den Bürgern gegenüber dort endet, wo "die Unmöglichkeit" anfängt ...

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-affaere-ex-verfassungsrichter-papier-verteidigt-merkels-regierung-a-914763.html .

Irgendwie haben die Kinder nicht alle Latten am Zaun, wenn sie meinen, der Staat müsste sie vor dem "Klimawandel" (wahrscheinlich auch vor Frühling, Sommer, Herbst und Winter) schützen wollen und / oder schützen können, wenn er die BürgerInnen schon lange nicht einmal mehr vor US - amerikanischen Übergriffen schützen kann.

Man muss sich schon fragen, ob solche Frauen und Kinder und überhaupt "Opfer" selbst nicht vielleicht sogar wesentlicher Teil und Inbegriff des US - amerikanischen Übergriffs sind, vor dem der Staat die BürgerInnen nicht schützen kann ...

https://www.youtube.com/watch?v=Cf2nqmQIfxc .

Ein Übergriff, der verläuft nach dem Schema: F*ckt sie so lange i.d.A., bis sie es mögen und Dich darum bitten, damit weiter zu machen, Vergewaltigung und "Klimaerwärmung" in der Justizvollzugsanstalt Deutschland, Stockholm - Syndrom, Jahrhundert des deutschen Trottels ...

https://www.youtube.com/watch?v=m6OWA80zUkk&feature=youtu.be&t=1572 .

Gravatar: Walter T

Erstaunlich dass das Verfassungsgericht die Klage überhaupt annimmt. Klimaschutz steht nicht in der Verfassung. Der Artikel 16a dagegen ist Teil der Verfassung. Trotzdem werden Klagen gegen die Missachtung des Artikels abgelehnt.

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