Zweifelhafte Anschuldigungen

Freispruch für Kardinal Pell – Verurteilung aufgehoben

Der Oberste Gerichtshof Australiens hat einstimmig die Verurteilung von Kardinal Pell aufgehoben. Der Schuldspruch in fünf Fällen wurde als unrechtmäßig umgestürzt.

Quelle: Facebook
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Am Dienstag beendete Oberste Richterin Susan Kiefel ein fünf Jahre dauernden Gerichtspropzess gegen den australieschen Kurienkardinal George Pell.

Der Kardial wurde aufgrund fadenscheiniger Beweise in fünf Fällen wegen Kindesmissbrauchs angeklagt, und schuldig gesprochen und saß seit Mitte 2019 im Gefängnis [Freie Welt berichtete]. Seit dem Anfang des Prozesses hatte Kardinal Pell auf seiner Unschuld bestanden und auf Freispruch plädiert.

Im zweiseitigen Gerichtsdokument entschied der höchste Gerichtshof: Die Jury »hätte Zweifel an der Schuld des Angeklagten in Bezug auf jede der Straftaten hegen sollen, und anordnen müssen, dass die Verurteilung aufgehoben und an ihrer Stelle Freispruchsurteile erlassen werden,« wie CNN berichtete.

Damit stürzte der Oberste Gerichtshof die Verurteilung gegen den Kardinal um und Pell wurde sofort aus dem Gefängnis entlassen. Sein Name wurde von der Liste der registrierten Sexualtäter Australiens gestrichen.

In seinem Pressekommuniqué aus dem Gefängnis hat Kardinal Pell verlauten lassen, dass er keinen Groll auf seinen Ankläger hege. »Ich möchte nicht, dass mein Freispruch zu dem Schmerz und Bitterkeit beiträgt, die so viele fühlen; es gibt sicherlich genug Schmerz und Bitterkeit…Es ging nur darum, ob ich diese schrecklichen Verbrechen begangen hatte oder nicht – und ich habe es nicht getan,« hieß es in der Erklärung.

Obwohl Kardinal Pells Name in den Medien durch den Dreck gezogen wurde, hat die Gerechtigkeit gesiegt: nach langem Kampf ist er nun wieder frei.

(jb)

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Exbiedermann

@ Zeitzeuge

Sie schreiben unten am 12.04.2020 - 18:17 zum Freispruch von Kardinal Pell:

„Der eine weiß vom anderen, sind ja schließlich unter sich und eine "heilige" Interessengemeinschaft.
Der scheinheilige Herr Pall musste nunmal frei kommen, sonst hätte er wohl etwas ausführlicher aus dem Nähkästchen geplaudert und er hat mit Sicherheit vorgesorgt für den Fall der Fälle.
Eine Krähe hackt der anderen Krähe nunmal nicht das Auge aus, das ist überall so, fast jeder ist erpressbar oder käuflich, wie auch immer und wie man es gerne möchte“.

Wenn Sie meinen, für Ihre verleumderische Aussage ein „ Zeitzeuge“ zu sein, dann legen Sie Beweise auf den Tisch und ergehen Sie sich nicht in Mutmaßungen aus Ihrem eigenen minoren Lebensbereich, den Sie sich inhaltlich und sprachlich selbst zuordnen. Nichts von dem, was Sie in Ihrem Vorurteil gegen die katholische Kirche von sich geben, entspricht der Wahrheit. Der Scheinheilige sind Sie selbst!
Kümmern Sie sich doch, wenn Sie ein wirklicher Zeitzeuge sein wollen, um die Missbrauchstäter, die nicht aus dem kirchlichen Bereich kommen. Bekanntlich kommen zu 90% die Täter der jährlich über 200000 Missbrauchsopfer aus den familiären Nahbereich, also Vater, Stiefvater, Opa, Bruder, Onkel, Cousin oder sonstiger Verwandter oder Verschwägerter des Opfers. Etwa 1% sind katholische Geistliche, die restlichen 9% kommen aus dem Umfeld Sport, Erziehung, usw.

Kümmern Sie sich doch um diese 198000 Täter, die Sie ehrlicherweise zu bezeugen hätten, anstatt Ihren Schnabel am unschuldig in der zweiten Instanz zu 6 Jahre Einzelhaft verurteilten Kardinal Pell ( nicht Pall) zu wetzen.

Aber Missbrauchsanklagen gegenüber diesen 99% an Tätern gehören offensichtlich auch in Ihrem Bewusstsein nicht zum Geschäftsmodell "kirchlicher Missbrauch", dessen Opfer Kardinal Pell beinahe geworden wäre, weil man es auf Seiten des einzig übrig gebliebenen Verleumders auf hohe Entschädigungszahlungen der Kirche abgesehen hatte.

Und merken Sie sich eins: Kardinal Pell hatte nach eigenem Bekunden als Unschuldiger im Vertrauen auf die Gerechtigkeit Gottes im fortwährendem Gebet sein Leben und seine Zukunft in dessen Hände gelegt und ist gegen eine dezidiert katholikenfeindlichen Öffentlichkeit gerechterweise freigesprochen worden. Schwant Ihnen etwas?

Gravatar: Zeitzeuge

Der eine weiß vom anderen, sind ja schließlich unter sich und eine "heilige" Interessengemeinschaft.
Der scheinheilige Herr Pall musste nunmal frei kommen, sonst hätte er wohl etwas ausführlicher aus dem Nähkästchen geplaudert und er hat mit Sicherheit vorgesorgt für den Fall der Fälle.
Eine Krähe hackt der anderen Krähe nunmal nicht das Auge aus, das ist überall so, fast jeder ist erpressbar oder käuflich, wie auch immer und wie man es gerne möchte.

Gravatar: Exbiedermann

@ Heinrich Dolle

Zu den "anderen" :

Die Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche von 1946-2014, die die deutschen Bischöfe im Rahmen ihrer Herbstvollversammlung 2018 in Fulda vorgestellt haben und die jetzt maßgeblicher Wegweiser für den sog. Synodalen Weg zu sein scheint, hat der bekannte Prof. Dr. Manfred Lütz sehr kritisch gesehen:

Die Missbrauchsstudie sei "mangelhaft und kontraproduktiv" und wissenschaftlich ungenügend, weil sie den wahren Sachverhalt des Missbrauchs nicht vermittele. Bischof Voderholzer hat sich zum Auftakt der Synode am 30. Januar in Frankfurt in Quintessenz ebenso geäußert!

In Frage stehen die zwei skandalisierbaren Zahlen: die Opferzahl von 3677 Kindern und Jugendlichen und die Täterzahl von 1670 Klerikern, zustande gekommen durch unwissenschaftliches, da interessegeleitetes Zustandekommen der Studie, mit dem Ziel, Reformen in der katholischen Kirche zu begründen, die 2010 in Fulda ins Auge gefasst worden sind, aber der Lehre und Tradition der katholischen Kirche widersprechen.

Daher lag das Interesse der DBK an der Studie vor dem Hintergrund eines natürlich protestantisch - positiv gestimmten Mainstreams zugunsten progressistischer Reformen in der katholischen Kirche - weniger in der wissenschaftlichen Wahrheit, sondern in einem kirchenpolitisch verwertbaren Ergebnis, das dann in Form einer unwissenschaftlichen Katastrophe vorlag und nach Verbesserung gerufen hat, die nun auch in die Wege geleitet worden ist:

1. Unangemessene Körperberührungen, die sich kirchenrechtlich vielleicht verbieten, die aber nicht strafbar sind, bildeten mit 29,5 Prozent die größte Gruppe von „mindestens 3677 Missbrauchshandlungen. Solche strafrechtlich nicht relevanten Körperberührungen (nicht an den primären oder sekundären Geschlechtsmerkmalen) sind gleicher Weise in diese Gesamtsumme der Missbrauchsfälle eingegangen, wie z.B. jede Vergewaltigung

Das verkleinert dementsprechend auch die genannte Zahl der 1670 beschuldigten Kleriker. Ebenso wenig fanden unbewiesene Anschuldigungen, Freisprüche, bereits abgeschlossene Strafverfahren, beschuldigte, aber verstorbene Kleriker die ihnen gemäße wissenschaftliche Behandlung!

2. Das vorherrschende Interesse zeigt sich darin, dass so gut wie alle Anträge auf Entschädigung genehmigt wurden. Es gibt nur vier Prozent Ablehnungen. Bei 23 Prozent der Antragsteller hat man Hinweise in den Personalakten gefunden, aber bei 50 Prozent (!) zahlte man ohne jeden Aktenhinweis, man zahlte wegen der „Glaubwürdigkeit des Antragstellers .. oder aus caritativen Erwägungen“. Dementsprechend kann fälschlicherweise von „Anträge(n)“ und damit entsprechenden „Missbrauchsfälle(n)“ die Rede sein. Schon bei Beginn dieser Aktion gab es sichere Hinweise auf Falschbeschuldigungen, bis ein solcher Fall mit der evidenten Falschbeschuldigung des verstorbenen Bischofs von Hildesheim Janssen auch öffentlich nachgewiesen wurde – das war interessensbedingt ein Ausnahme!

Fazit:
Was da alles in der bischöflichen „Missbrauchsstudie“ zwischen 1946 und 2014 in den Bistümern Deutschlands neben den rund 30% Berührungsfällen mitgezählt und bis jetzt bewusst nicht verifiziert wurde, sondern man sich durch Flucht in Dunkelziffern, ins Raunen und Verdächtigen und in den beliebten Vertuschungsvorwurf vor der Ergebnisblamage zu retten versuchte, ist der eigentliche Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche Deutschlands und an Scheinheiligkeit gegenüber den jährlich etwa 200.000 Missbrauchsopfern unter vornehmlich Knaben, die in nichtkatholischen öffentlichen und privaten Sozialisationsfeldern unserer Gesellschaft „vorkommen“, ohne dass ein Hahn nach ihnen kräht!

Unter der Überschrift „Büßerrolle ablegen“! berichtet der ehemalige Staatsanwalt und Richter i.R. am Landgerichtsbezirk Traunstein, einem mit 800.000 Einwohnern der größten Bezirke in Bayern, Dr. Walter Möbius, in einem Leserbrief in der Münchner Kirchenzeitung vom 26.1.2020 von seinen langjährigen Erfahrungen als ausschließlicher Dezernent für sexuellen Missbrauch von Jugendlichen:
„Hunderte derartiger Verfahren hatte ich als Staatsanwalt und Richter strafrechtlich zu bearbeiten. In mehr als 90 Prozent aller Verfahren stand der Täter im Nahbereich des Opfers. Also Vater, Stiefvater, Opa, Bruder, Onkel, Cousin oder sonstiger Verwandter oder Verschwägerter des Opfers. In vier Fällen waren die Täter Lehrer an einer öffentlichen Schule, die sich an Schülerinnen vergingen.

In keinem einzigen Verfahren war der Täter ein katholischer Priester, obgleich in der Zeit meiner strafrechtlichen Tätigkeit hunderte Priester und Patres der verschiedensten Orden in diesem Landgerichtsbezirk priesterlichen Dienst mit Kontakt zu Jugendlichen verrichteten und ein Fehlverhalten eines Priesters gegenüber Jugendlichen längst keinem gesellschaftlichen Tabubereich mehr unterlag.
So viel zu Kardinal Pell! Danke für Ihr Interesse, Herr Karl Napp!

Gravatar: Heinrich Dolle

Das macht die anderen Missbrauchsverbrechen nicht besser.

Gravatar: Karl Napp

@ Bunzlauer:

Kommen Sie aus Bunzlau am Bober in Niederschlesien?

Gravatar: Karl Napp

@ Exbiedermann

Wir sind zwar nach der Wahl des Argentiniers zum Papst aus der kath. Kirche ausgetreten, weil wir mit Kommunisten noch nie was am Hut hatten, aber Ihre Darlegungen zu den Anschuldigungen gegen Kard. Pell begrüßen wir sehr. Gegen hassgetriebene, unzutreffende Anschuldigungen, ganz gleich gegen wen, haben wir etwas. Vielen Dank für Ihre Erläuterungen.

Gravatar: Exbiedermann

Der katholische Autor und Papstbiograph George Weigel hat in einem Beitrag für das US-Magazin National Review im März 2019 zusammengefasst, warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist:
Er sagte damals sinngemäß:

Falls die Vorwürfe der Anklage gestimmt hätten, denen zufolge Kardinal Pell zwei Chorknaben nach einer Sonntagsmesse in der Sakristei der St. Patrick’s Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht habe, hätten nach der Messe innerhalb von zehn Minuten folgende 10 Dinge passiert sein müssen, auf welche die Verteidigung im Rahmen des zweiten Verfahrens vergeblich hingewiesen hatte.

• Pell müsste seine jahrzehntelange Praxis, Gläubige nach der Messe außerhalb der Kathedrale zu begrüßen, unterbrochen haben.

• Er müsste die Sakristei alleine betreten haben, ohne seinen Zeremoniär und ohne den Mesner.

• Der Zeremoniär, der Pell immer begleitete um ihm beim Ablegen der Messgewänder in der Sakristei behilflich zu sein und der dort auch seine eigene liturgische Kleidung ablegte, müsste verschwunden sein.

• Der Mesner, der für die Sakristei verantwortlich war, müsste ebenfalls verschwunden sein.

• Der Mesner konnte auch nicht zwischen dem Altarraum und der Sakristei hin und her gegangen sein, um Messbücher und liturgische Gefäße zu verstauen, wie es seine Aufgabe und lang geübte Praxis war.

• Die Ministranten müssten ebenfalls verschwunden sein, an Stelle dem Mesner beim Aufräumen des Altarraums zu helfen.

• Die Priester, die mit Pell konzelebriert hatten, waren nach der Messe ebenfalls nicht in der Sakristei, um ihre Messgewänder abzulegen.

• Mindestens 40 Personen ist es nicht aufgefallen, dass zwei Chorknaben die Prozession nach der Messe verlassen haben.

• Zwei Chorknaben hätten nach der Anklage die Sakristei betreten und dort Messwein getrunken haben. Sie seien dabei von Pell zur Rede gestellt und sexuell missbraucht worden, während die Sakristeitür offen war und der Erzbischof noch seine Messgewänder getragen habe.

• Die missbrauchten Chorknaben seien dann durch zwei versperrte Türen in den Chorraum gelangt, ohne dass es jemand bemerkt habe und hätten an einer Probe teilgenommen. Niemand habe gefragt, warum sie zehn Minuten zu spät waren.

Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die zehn Punkte in zehn Minuten ereignen können, so ist berechnet worden, bestünde 1:1Milliarde.


Zudem: Einer der beiden Kläger sei vor Prozessbeginn verstorben, der seiner Mutter gesagt haben soll, dass er nie missbraucht worden sei.

Während des Prozesses hat niemand die Anschuldigungen des anderen Klägers bestätigt.
Der selbst sei, obwohl längst erwachsen,t nicht geladen gewesen, habe seine Anklage daher nicht persönlich erhoben und habe daher der Verteidigung nicht zum Verhör zur Verfügung gestanden.

Der Justizminister des Bundesstaates Victoria habe das zugegeben und eine Änderung der Prozessordnung vorgeschlagen, damit in Fällen wie diesem nicht Geschworene, sondern Richter entscheiden.

Das anglikanische Prozessrecht ist schon deswegen hoffnungslos veraltet, weil unter dem Einfluss von Medien , Handys usw. die Nichtbeeinflussbarkeit der Geschworenen von außen nicht mehr sichergestellt werden kann.
Und Feinde hat die katholische Kirche (26%) auch in Australien zur Genüge, die in aller Öffentlichkeit Pell in the hell skandierten.

Gravatar: Karl Napp

Da werden die Katholiken-Fresser aber schäumen vor Wut!

Gravatar: Frank

Je höher das Gericht desto besser die Chancen auf Freispruch...International schreitet der Filz voran...

Gravatar: Thomas Waibel

Könnte es sein, daß Pell ein Konservativer ist und ihn deswegen abschießen wollten?

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