Bürgschaften für Syrer sorgen in Hessen für Streit

Flüchtlingshelfer müssen weiter zahlen, nicht Allgemeinheit

In Hessen übernahmen im Jahr 2014 mehrere Bürger Bürgschaften, damit Syrer aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland kommen konnten. Einige der Paten klagen unterdessen, dass sie bald drei Jahre lang deren Lebensunterhalt finanzieren müssen.

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Eine Gruppe von Bürgern aus Mittelhessen, die 2014 meinten Gutes zu tun und für Menschen aus Syrien Bürgschaften übernahmen, damit diese aus dem Bürgerkriegsland nach Deutschland kommen können, steht nun vor einem ernsthaften Problem. Es gibt jetzt Streit darüber, wie lange sie für den Lebensunterhalt aufzukommen haben.

Sie beteiligten sich im Bundesland Hessen ein Jahr vor Merkels Grenzöffnung an einem Aufnahmeprogramm, mit denen über Patenschaften Syrer zu Verwandten nach Deutschland nachreisen durften und gaben eine entsprechendeVerpflichtungserklärung ab, bis auf weiteres für den Unterhalt der Flüchtlinge aufzukommen. Jetzt fühlen sie sich im Stich gelassen.

»Das Risiko einer Bürgschaft war uns bewusst, aber wir sind von einem überschaubaren zeitlichen Rahmen dafür von etwa einem Jahr ausgegangen. Sonst hätten wir das ja nicht so gemacht«, erklärte der als Flüchtlingshelfer engagierte Klaus-Dieter Grothe, der wie andere für einen jungen Syrer bürgte.

Etwa 1000 Euro im Monat kommen da schon je aufgenommene Person zusammen. Ausgegangen war man, dass dieses bis zum Abschluss des Asylverfahrens gelte. So bekräftigt dann auch Grothe: »Uns hat das Land immer wieder versichert, dass die Verpflichtungserklärung erlischt, sobald der Asylantrag bewilligt ist.«

Unterdessen sind die meisten Asylverfahren beendet und die Menschen als Flüchtlinge anerkannt, jedoch melden sich weiterhin die Jobcenter, die von den Flüchtlingshelfern unverändert die Sozialleistungen erstattet bekommen wollen. Laut des Gießener Jobcenters geht es bei einem Erwachsenen um monatlich etwa 800 Euro.

Dieses gefällt den Bürgern mittlerweile gar nicht mehr. Sie zweifeln am Staat, da das Land Hessen ihnen andere Zusagen gegeben habe. Grothe beklagt:  »Wenn man nicht den höchsten zuständigen Stellen in einem solchen Fall vertrauen kann – wem dann? Was sind dann noch staatliche Garantien und Aussagen wert?«

Die Bundesbehörden vertreten nämlich eine andere Rechtsauffassung als das Land Hessen. Nach einer Bestimmung des Aufenthaltsgesetzes wird angezweifelt, ob sich der Aufenthaltszweck der Flüchtlinge durch die Anerkennung des Asylstatus ändert und somit die Bürgschaft endet.

Das Bundesinnen- und das Bundesarbeitsministerium meinen, dass die Haftung der Bürgen bestehen bleibe. Hessen habe hier die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten, erklärte der Sprecher des hessischen Innenministeriums, Michael Schaich, und dränge auch weiter darauf, die Verpflichtungsgeber nicht in Anspruch zu nehmen.

Das Land Hessen bedauere, dass die Jobcenter dazu bisher nicht bereit seien. »Das Land Hessen hat keine Möglichkeit, im Interesse der Verpflichtungsgeber unmittelbaren Einfluss zu nehmen«, sagt Schaich. Es sei der Bund, der darüber entscheide, diese in Regress zu nehmen. In dessen Ermessen liege es auch, auf etwaige Forderungen an die Verpflichtungsgeber zu verzichten.

Die Jobcenter weisen darauf, keinen Ermessensspielraum zu haben. Für diese sei die Rechtsauffassung des Bundesarbeitsministeriums sowie der Bundesagentur für Arbeit bindend. Das Bundesarbeitsministerium betont so auch, dass diese verpflichtet seien, Erstattungsansprüche geltend zu machen.

Im Januar entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass ein Verpflichtungsgeber für den Lebensunterhalt der Asylsuchenden auch nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft hafte. Die Klagen der mittelhessischen Helfer werden noch einmal gesondert vor Gericht verhandelt, der Termin dazu ist aber noch unklar.

Der Verein »Pro Asyl« kritisiert das derzeitige Procedere. Deren Sprecher Bernd Mesovic sagt: »Der Staat kann kein Interesse daran haben, dass man Bürger, die aus humanitären Gründen gehandelt haben, möglicherweise in die Nähe des Ruins treibt.«

Das Mitleid für die mittelhessische Flüchtlingshelfergruppe hält sich bei anderen wiederum in Grenzen.   Es klingt nicht weniger schön, erst auf eigenen Kosten jemand ins Land zu holen, und unmittelbar danach die Allgemeinheit dafür bezahlen zu lassen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: HDM

Die Party ist scheinbar vorbei. Freiberg berechnet seine Kosten an die Königin der Wirtschaftsflüchtlinge weiter, Bürgen werden - endlich - zur Kasse gebeten.
Wäre einfach phantastisch, wenn weitere Spitzenkandidaten der Einschleusung von daueralimentierten Null-Fachkräften künftig ebenfalls reichlich schlaflose Nächte genießen dürfen.
Z.B. der hier:
http://www.bz-berlin.de/berlin/linken-politiker-schmuggelt-fluechtling-mit-dem-auto-nach-deutschland
Oder diese Truppe: https://sea-watch.org/das-projekt/ziele/
Oder die: https://www.proasyl.de/wer-wir-sind/
Die wären auch nicht schlecht: http://www.ekd.de/themen/fluechtlinge/index.html
Oder einfach mal den Geldhahn zudrehen. Würde bei denen hier Sinn machen: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/die-stiftung-aktiv/projekte/willkommenskultur-gestalten/
Es gibt so viele Möglichkeiten...

Gravatar: Dirk S

@ Gerhard Berger

Zitat:"Realiter wird es sich um Schutzbehauptungen handeln."

Vermutlich, ja. Andersrum... In Hessen regieren die Grünen mit und die haben manchmal ein etwas anderes Verhältnis zu Recht und gemachten Aussagen... ;-)

Schutzlose Grüße,

Dirk S

Gravatar: Gernot Radtke

Sie wollen Gutes tun und sollen nun dafür bezahlen? Ja, wer denn sonst? Seit wann machen die einen die Tugend, die die anderen dann bezahlen sollen? Die Tugend bedarf, um eine zu sein, des persönlichen Opfers. Auch bei der Tugend muß man, was linke Moralprediger nie einsehen wollen, sein Budget im Auge behalten. Außerdem ist jeder sich derzeit nicht nur in London, Sankt Petersburg oder Stockholm einstellende Wankelmut daran zu erinnern, daß uns Millionen Menschen "geschenkt" worden sind. Denen gibt man doch auch gerne was zurück. Ist kein Geld mehr da, Grundsicherung beantragen! Die ist für alle da. Leider auch für Dummköpfe, die sich ihren Schlamassel selber angerichtet haben. Moral mit All-inclusive-Versicherungsschutz, vom Staat jedem aufgezwungen – das wäre der Ausweg!

Gravatar: Tom

Für die Beschwerden dieser Bürgen müsste man ihnen noch eine Extra-Zahlung aufbrummen.

Gravatar: Carsten

Selber Schuld. Für soviel Dummheit wird man bestraft.

Gravatar: Peter

Es gibt keine "Allgemeinheit", sondern nur Individuen.

Gravatar: Magnus

Bürgen für Asylanten?
Man kann man nur noch den Kopf schütteln. Geschieht Ihnen recht, diesen Flachköpfen. Die sollen jetzt ruhig zahlen bis Ihnen die Schwarte kracht - wie amüsant! So viel Dummheit muss bestraft werden.

Gravatar: henry paul

hier wird doch das ganze Dilemma des sog. Staates BRD offenbart: die "Behörde Jobcenter " ist eine private Firma, die einen Vertrag mit der Besatzungs-Verwaltung BRD hat. Deren Interesse ist es selbstverständlich so viel Kosten wie möglich wegzudrücken, also auch an andere private Bürgschaftsgeber.
Den Staat, den die Bürgschaftsgeber nun in Regress nehmen wollen, den gibt es doch gar nicht. Das war doch der Trick mit den "Helfer-Bereitwilligen": es sollten so viele wie möglich den "Verwaltungs-Staat BRD" entlasten. Das haben sie getan und nun sitzen sie in der privaten Vertragsfalle. Das einzige was dabei interressant wäre zu erfahren, wäre, wieviele Gutmenschen-Politiker sich verpflichtet hatten!

Gravatar: Ein unbequemer Geist

Genau hierin liegt doch die hohe Bereicherung unserer zugewanderten Neubürger, auch von einem Herrn Schulz (SPD) "wertvoller als Gold" bezeichnet.

Hierbei stellt sich nur die Frage, wer tatsächlich hiervon am Ende profitiert.

Diese gutgläubigen Unterstützer sind es jedenfalls nicht!
Sie sind es, die von einer skrupellos agierenden Politik missbraucht wurden.
Ob sie diese Schamlosigkeit der Politikfür sich nun erkennen werden?
Vermutlich nicht!

Gravatar: Gerhard Berger

@Dirk S:
Realiter wird es sich um Schutzbehauptungen handeln.
Ansonsten wären diese behaupteten Erklärungen als Textpassagen in die Bürgschaftserklärungen schriftlich aufgenommen worden.
Das ist absolut üblich.
Unüblich ist die von den Schuldnern behauptete Vorgehensweise.
Die wollen einfach nicht mehr zahlen.

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