Für Kriegsflüchtlinge gebürgt, aber am Ende nicht zahlungsfähig

Flüchtlingsbürgen sollen mit 37 Millionen Euro abgelöst werden

Im Zuge der Flüchtlingskrise übernahmen manche eine Bürgschaft für Kriegsflüchtlinge, damit diese in Deutschland einreisen konnten, zeigten sich aber erstaunt, als tatsächlich zu zahlen war. Nunmehr sollen 37 Millionen Euro für deren Entlastung bereit gestellt werden.

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Nach einer Meldung des »Handelsblatt« sollen 37 Millionen Euro durch Bund und Länder bereitgestellt werden, um sogenannte Flüchtlingsbürgen zu entlasten. Mehrere Bürger hatten im Zuge der Flüchtlingskrise für syrische Kriegsflüchtlinge finanziell gebürgt, um ihnen damit eine sichere Einreise nach Deutschland zu ermöglichen.

Dabei gingen diese offenbar davon aus, dass sie für die Kosten am Ende nicht tatsächlich aufkommen müssen, doch die Behörden sahen die Rechtslage teils anders und schickten fristwahrende Bescheide an die Betroffenen, wo sie die Unterhaltskosten für die jeweils übernommenen Kriegsflüchtlinge anmahnten.

Wie eine Anfrage im Bundestag an die Bundesregierung ergab, sei unterdessen für die Bürgenden eine entlastende Erstattungssumme von 21,2 Millionen Euro festgesetzt worden. Die Bundesagentur für Arbeit rechne mit weiteren 16,5 Millionen Euro, die zusätzlich zur Verfügung gestellt werden sollen, um die Bürgen abzulösen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sprach noch im Januar 2019 von einem »niedrigen zweistellen Millionenbetrag«, obwohl zu diesem Zeitpunkt allein im Bundesland  Niedersachsen für fast 1.000 Flüchtlingsbürgen Zahlungsaufforderungen in Höhe von 9,6 Millionen Euro versandt wurden.

Im November 2018 wurden seitens des Bundesarbeitsministeriums die Forderungen gegenüber Flüchtlingsbürgen bundesweit mit rund 21 Millionen Euro beziffert, wovon seinerzeit lediglich ein kleiner Bruchteil von rund 670.000 Euro durch die Betroffenen beglichen worden ist.

Viele solcher Bürgen wurden von jeweiligen Bürgern nicht nur für einen, sondern für mehrere Flüchtlinge abgeschlossen. In einem Fall verlangte das Jobcenter von einem, der eine Bürgschaft für einen Kriegsflüchtling übernommen hatte, Kosten für Unterkunft und Lebensunterhalt von 50.000 EUR. An Verwaltungsgerichten sind viele Verfahren anhängig.

Die Bürgenden vertreten zumeist die Auffassung, sie seien zum Teil fälschlicherweise davon ausgegangen, sie müssten nur so lange zahlen, bis der von ihnen eingeladene Asylsuchende einen Schutzstatus erhält, aber nicht über einen längeren Zeitraum, da die Verfahren sich dann außerordentlich lange hinzogen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: karlheinz gampe

Schmierige, parasitäre Politiker nehmen den deutschen Michel immer mehr aus. Für Bankenrettung, überzogene Diäten, ferne Länder, Kriege. für Lobby und Lobbyisten, für Zwangsbeitrag, hohe Abgaben und nun soll er auch noch für fremde Bürgschaften von Merkelianern, sogenannten Dummenschen muss der depperte Michel aufkommen. Wie kriminell sind die regierenden Politiker von CDU + SPD eigentlich ? Bürger wehrt Euch gegen Kriminelle, welche Euch ausrauben wollen !
Oder habt ihr die Politiker dafür gewählt ?

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