Kinder ohne Vater

FDP fordert, künstliche Befruchtung auch für Alleinstehende zu fördern

Anlässlich eines Antrags der FDP-Fraktion zur staatlichen Förderung sogenannter „assistierter Reproduktion“ hat der Familienausschuss am 25. Juni Sachverständige zu einer öffentlichen Anhörung geladen. Ziel des FDP-Antrags ist es, die öffentliche Subvention künstlicher Befruchtungen auszuweiten.

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Dem Antrag zufolge sollen die Altersgrenzen für Förderansprüche verschoben werden, sowohl nach unten (von 25 auf 20 Jahre) als auch noch oben, damit auch über 40-jährige Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch profitieren. Darüber hinaus soll die Förderung auch alleinstehenden Frauen mit Kinderwunsch gewährt werden.

Die meisten geladenen Sachverständigen sind Mediziner, die sogenannte „Kinderwunschzentren“ eng verbunden sind und oft selber künstliche Befruchtungen anbieten. Die Reproduktionsmedizin ist ein Geschäftszweig, der zu den lukrativsten für Mediziner überhaupt gehört. Trotzdem bot die Expertenanhörung einiges an Überraschungen. So geht die FDP-Forderung staatlicher Förderung „assistierter Reproduktion“ für Alleinstehende sogar einigen geladenen Reproduktionsmedizinern zu weit. Frau Dr. med. Ute Czeromin vermerkte bereits in ihrer Stellungnahme:

Die Förderung von Alleinstehenden ist nur durch Verwendung von Spendersamen möglich. In der Geburtsurkunde des Kindes stünde „Vater unbekannt“, nach dem Samenspenderregistergesetz und der Änderung des §...  BGB kann der Samenspender auch nicht mehr als Vater anerkannt werden. 

Damit wird mit staatlicher Unterstützung
1. dafür gesorgt, dass dem Kind Unterhalt durch das Jugendamt zusteht,
2. wird das bekannte Verarmungsrisiko von Alleinerziehenden in Kauf genommen,
3. wird das „Kindeswohl“ eklatant vernachlässigt.

Kinder brauchen Eltern! Diese zwei Erwachsenen müssen nicht miteinander verheiratet sein, sie können gleichgeschlechtlich sein, aber es sollten zwei Erwachsene sein, die sich für das Wohl des Kindes verantwortlich fühlen. Meines Erachtens darf jeder Arzt entscheiden, ob er Alleinstehende reproduktionsmedizinisch behandelt, dieses aber auch noch staatlich zu fördern, finde ich nicht in Ordnung.“ [LINK]

Prof. Dr. med. Axel Bauer – in seiner Eigenschaft als Dozent der Medizinischen Fakultät der Universiät Heidelberg einer der wenigen unabhängigen Experten ohne wirtschaftlich oder politisch interessierte Lobbygruppe im Hintergrund – äußerte sich mit Abstand am kritischsten zum Vorstoß der FDP. Ausgangspunkt seiner Ausführungen bildete bereits der Zweifel, daß es sich bei unerfüllter Schwangerschaft tatsächlich um eine Krankheit handle, wie es die Richtlinie der Weltgesundheits-Organisation festlegt. Die Gesellschaft könne mithin kein Interesse daran haben, das „Recht auf ein Kind“ durch öffentlich subventionierte Kinderwunschbehandlung politisch zu bestätigen. Er äußerte den Verdacht, daß es der FDP weniger um die Harmonisierung der uneinheitlichen Regelungen zur künstlichen Befruchtung zwischen den Bundesländern gehe, sondern vielmehr „um ein daran gekoppeltes biopolitisches Projekt zur fragmentarischen Vorwegnahme eines möglichen späteren Fortpflanzungsgesetzes.“

Der ebenfalls geladene Dr. med. Jürgen Krieg vom Kinderwunschzentrum Amberg plädierte daneben klar für eine Verknüpfung von öffentlicher Förderung und Ehestand. In seiner täglichen Praxis begegne er regelmäßig unverheirateten Paaren mit wahrnehmbarem Drang zur Beliebigkeit. Die Frage von Katja Suding (FDP), was er mit "Beliebigkeit" meine, beantwortete er sehr konkret und engagiert, daß die Scheu von Nichtverheirateten vor Bindung einem tragfähigen Fundament entgegensteht, das für ein verantwortliches Leben für Familie und Kinder notwendig ist.

Ansonsten kamen die Eigeninteressen der Reproduktionsmediziner in ihrer Kritik an den Altersgrenzen klar heraus. Das Thema Leihmutterschaft wurde von Prof. Dr. Sigrid Graumann von der Evangelischen Hochschule Rheinland-Pfalz allerdings deutlich und kritisch angesprochen. Denn es ist offenkundig, dass der FDP-Antrag darauf hinaus laufen soll, mit der erweiterten Förderung für künstliche Befruchtung ein Einfallstor für die Legalisierung von Leihmutterschaft zu schaffen. Diese Forderung brachte die Partei bereits in ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl ein. Es ist Teil der FDP-Taktik, Schritt für Schritt das strenge Embryonenschutzgesetz aufzuweichen und von der Eizell- bis zur Embryospende alles an Reproduktionstechniken zu legalisieren, was heute technisch möglich ist. Graumann hob deshalb darauf ab, dass es kaum Leihmutterschaft aus Altruismus, sondern aus finanzieller Not (wie in Indien und der Ukraine) geben würde. Durch die Beteiligung Dritter stelle sich die ethische Bewertung deutlich anders dar als bei Lesbierinnen, die auf natürlichem Wege an Kinder kämen.

Ähnlich wie Graumann fragten und argumentierten auch die CDU-Bundestagsabgeordneten Rudolf Henke und Sylvia Pantel kritisch-konservativ in diese Richtung. Interessanterweise ging der Einsatz vor allem der Grünen für Regenbogenfamilien in der stark medizinisch geprägten Fachdiskussion  beinahe unter beziehungsweise kam in ihrer Perspektive nur sehr ungenügend zum Tragen.

Trotz aller fachkundigen Einwände spiegelt der Zeitpunkt des FDP-Antrags, dass jetzt eine Entwicklung in Gang gesetzt werden soll, die die Ergebnisse der in den letzten Jahrzehnten stark fortgeschrittenen Reproduktionsmedizin politisch zu implementieren versucht. Die FDP ist diejenige Partei, die ganz offen alle ethische Bedenken über Bord wirft, um das Recht auf ein Kind politisch durchzusetzen. Das Anliegen scheint den Liberalen so wichtig zu sein, daß sie sogar den Staat als Kuppler und zugleich als Vaterersatz für Alleinstehende bemühen wollen: erstens, als Finanzier einer Samenspende und zweitens als Ersatzvater, der für den Unterhaltsanspruch des Kindes nach der Geburt eintritt. Der schicksalhafte Fall der Vaterentbehrung soll nach dem Willen der FDP planvoll und gewollt an die Entstehungs- und Lebensgeschichte des Kindes eingeschrieben werden. An die Stelle des Vaters tritt der Staat. Die absurde Forderung der fälschlich sog. „Liberalen“ zeigt, wie der Machbarkeitswahn einer radikal individualistischen Gesellschaft geradewegs in den Kollektivismus mündet.

Gastbeitrag der Initiative Familienschutz

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Elke

https://www.youtube.com/watch?v=kddegpJJ5KM

Alles erreicht, dann noch ein Baby - Kinderwunsch ohne Altersgrenze?

Bei dieser sehr informativen Sendung ging ganz klar hervor, dass die meisten künstlichen Befruchtungen nicht klappen und mit knapp 40 Jahren die Fruchtbarkeit bei den meisten Frauen vorbei ist.

Es ist mir unverständlich, warum Frauen sich diese Tortur antun, wenn man weiß, dass Kinder normalerweise in jüngeren Jahren gezeugt werden. Wenn ein nicht zeugungsfähiger Mann an der Seite ist, wäre eine Überlegung, einverständlich, mit einem anderen in die Kiste zu steigen. Entweder wollen sie Kinder oder nicht.

Aber diesen Wahnsinn der künstlichen Befruchtung mitzumachen, damit die Ärzte ihr finanzielles Auskommen haben, ist mir unverständlich. Es ist schließlich sehr lukrativ für die Ärzte. Tja, auch die Männer wollen mal Herrgott spielen. Wie hieß es noch vor Jahren zum Thema Ärzte: Götter in weiß. (Diese lassen es sich gut bezahlen. Die Frau ist egal.)

Wer hat den Frauen diesen wahnsinnigen Floh ins Ohr gesetzt? Die Rolle des Partners ist auch nicht witzig. Große Belastung für das Paar.

Gravatar: Thomas Waibel

Die Alt-Parteien sind fest entschlossen, die Reste von Moral, die es in dieser Gesellschaft (noch) gibt, zu beseitigen.

Gravatar: Elvi Stegnere

Ich persönlich halte diese Art von "Reproduktions-Industrie" zwar pervers, schon deshalb weil sie aufs Gröblichste die Menschenwürde verletzt.

Allerdings möchte ich einwenden, dass viele Kinder, die auf natürliche Weise gezeugt werden, dadurch deshalb nicht unbedingt einen "Vater" haben, wenn er in Wahrheit nur als ihr "Erzeuger" fungiert hat.

Gravatar: SchlafKindleinSchlaf

Wie wäre es mal mit Förderung der Familienpolitik?
In einem so reichen Land wie diesem, gibt es doch tatsächlich Kinder die in Armut leben. Wie war das noch mit dem Kindergeld ? 2€ Erhöhung und selbbstverständlich wird das KiGE bei Kindern auf Harz 4 angerechet.

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