Fake-News oder Wahrheit?

Faktencheck: Ermöglichte Ramelow Moschee-Eröffnungen zum Ramadan ?

In Thüringen werden die Corona-Einschränkungen gelockert. Wann und wie das geschieht, sagt viel über den Chef der Landesregierung Bodo Ramelow, Ex-PDS.

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Mitte vergangener der Woche wurde in einigen Medien berichtet, dass Moscheen in Thüringen ab Donnerstag wieder öffnen können. Auf denselben Tag fiel auch der Beginn des Fastenmonats Ramadan. Die Empörung war groß, denn die Kirchen blieben beim Osterfest noch geschlossen.

Auch in der Freien Welt hieß es »Ramelow machts möglich: Moscheen in Thüringen zu Ramadan geöffnet«. Daran regten sich nun Zweifel, weil die größeren Medien nicht vergleichbares schrieben. Also nur Fake-News ?

Ganz und gar nicht. Hier die Fakten:

Am 18. April machte die Landesregierung ihre Lockerungen der vorhandenen Verordnungen öffentlich. Dort hieß es unter § 3, Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte, wörtlich:

»Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen, Ansammlungen und sonstige Zusammenkünfte mit mehr als zwei Personen sind verboten mit der Ausnahme, dass es sich um Angehörige des eigenen Haushalts handelt und zusätzlich höchstens eine haushaltsfremde Person hinzukommt. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchengebäuden, Moscheen und Synagogen sowie in Kulträumen anderer Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften.« – Eigentlich ein klarer Satz, der Zusammenkünfte auch in Moscheen verbietet.

Doch unter (3a) heißt dann weiter:

Abweichend vom Verbot nach Absatz 1 sind ab dem 3. Mai 2020 Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Versammlungsteilnehmern in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag zulässig, sofern dies im Einzelfall unter Berücksichtigung der aktuellen Seuchendynamik infektionsschutzrechtlich vertretbar ist und die Beachtung und Einhaltung der Hygienevorschriften nach Absatz 5 und § 4 Satz 1 bis 3 gewährleistet sind. Ergänzende Auflagen bleiben vorbehalten.

Eine Ausnahme also von Satz 1. Diese Ausnahme wird dann unter (3c) eigens ergänzt:

Die Absätze 3a und 3b gelten ab dem 3. Mai 2020 auch für Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 entsprechend. Die Lockerungen betreffen also ausdrücklich ab dem 3. Mai Gottesdienste aller Konfessionen. Damit kann man sicherlich sagen: Moscheen sind unter Auflagen ab dem 3. Mai wieder geöffnet.

Doch bereits wenige Tage nach dieser Verordnung folgte eine weitere Ergänzung: In der werden unter Artikel 1 die Angaben »3. Mai« gestrichen; dann heißt es unter Artikel 2: »Diese Verordnung tritt am 23. April 2020 in Kraft.« Die Lockerungen gelten nun schon ab Donnerstag, dem ersten Tag des Ramadan. Für dieses Vorgehen riskiert Ramelow sogar Ärger mit Kanzlerin Merkel, der er seine Rückkehr ins Amt schließlich verdankt. Sie hat sich mehrfach gegen Lockerungen in einzelnen Bundesländern gestellt.

Wen das immer noch nicht überzeugt, der sei auf eine weitere, scheinbar unbedeutende kleine Änderung in den Lockerungen verwiesen. Es wird nämlich nicht nur das Datum auf den ersten Tag des Ramadan vorverlegt. Zusätzlich werden die Worte »auf Antrag« gestrichen. Jetzt lautet der Absatz:

»Abweichend vom Verbot nach Absatz 1 sind [ab dem 3. Mai 2020] Versammlungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Versammlungsteilnehmern in besonders gelagerten Einzelfällen [auf Antrag] zulässig.« Offenbar will hier einer verhindern, dass irgendwelche Bürokraten mit der Bearbeitung von Anträgen die Lockerungen verzögern. Mit anderen Worten: »Ramelow machts möglich: Moscheen in Thüringen zu Ramadan geöffnet«.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Ebs

Um in diesem Land noch frei leben zu können, muß man zum Islam konvertieren. Eine Islamisierung findet nicht statt.

Gravatar: siggi

Kann man von einem Ministerpräsidenten anderes erwarten, der frei gewählte Volksvertreter zwingt ihm eine demokratische Mehrheit zu verschaffen. Sind solche Rechtsbeugungen symptomatisch für Sozen (Merkel). er baute die Mauer, eben Sozialisten.

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