Wenn sie Mitglieder der AfD sind oder diese aktiv unterstützen

Faeser droht Bundespolizisten mit Entlassung

Einem durchgesickerten Memo der deutschen Zeitung »Junge Freiheit« zufolge besteht für Beamte der Bundespolizei die Gefahr der Entlassung, wenn sie Mitglieder der Alternative für Deutschland (AfD) sind oder diese aktiv unterstützen.

Bildschirmfoto ARD
Veröffentlicht:
von

In einem Screenshot aus dem Polizei-Intranet, der der Jungen Freiheit vorliegt, heißt es: »Wird eine Mitgliedschaft in einer solchen Partei bekannt, liegen zumindest dann hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte vor, die den Verdacht eines Disziplinarverstoßes begründen, wenn der Beamte in der Partei aktiv ist.« Das Dokument warnt die Polizei davor, mit der AfD zu sympathisieren, die in den Meinungsumfragen vor der Bundestagswahl auf Platz zwei liegt, und macht deutlich, dass eine Mitgliedschaft in der Partei zu sofortigen Repressalien führen kann. Darin heißt es, dass gegen die an der Partei beteiligten Polizisten »disziplinarische Maßnahmen« ergriffen würden, »einschließlich Entlassung«.

Diese Worte sind im Dokument fett hervorgehoben, wahrscheinlich um die Ernsthaftigkeit der Situation hervorzuheben. Das Dokument basiert auf einer Weisung der deutschen Innenministerin Nancy Faeser (SPD), die selbst der linksradikalen AFA nahesteht. »Sie müssten mit ihrer Entlassung rechnen«, sagte sie zuvor.

Die Bundespolizei beschäftigt rund 54.000 Beschäftigte, davon sind 45.000 Polizistinnen und Polizisten. Wie viele davon Mitglieder der AfD sind, ist unklar, doch das Dokument legt nahe, dass es nicht unbedingt um politische Neutralität geht, denn viele Polizisten sind offen Mitglieder anderer Parteien. Bundespolizeipräsident Dieter Romann etwa ist Mitglied der CDU.

Ein anonymer Polizist sagt gegenüber der Jungen Freiheit: »Für mich ist das eine erhebliche Einschränkung meiner Freiheit, mir als Polizist eine eigene Meinung zu bilden.« Die Mitgliedschaft in einer Partei, die mehr als ein Fünftel der Bevölkerung vertritt, unter Disziplinarvergehen zu stellen, ist eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Grundrechte von Beamten. Aus dem geleakten Memo geht hervor, dass Polizisten und andere Beamte nicht nur entlassen werden können, wenn sie für die AfD kandidieren, sondern auch, wenn sie sich anderweitig für die Partei oder ihre Jugendorganisation engagieren.

Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte
unterstützen Sie mit einer Spende unsere
unabhängige Berichterstattung.

Abonnieren Sie jetzt hier unseren Newsletter: Newsletter

Kommentare zum Artikel

Bitte beachten Sie beim Verfassen eines Kommentars die Regeln höflicher Kommunikation.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „Ein anonymer Polizist sagt gegenüber der Jungen Freiheit: »Für mich ist das eine erhebliche Einschränkung meiner Freiheit, mir als Polizist eine eigene Meinung zu bilden.« Die Mitgliedschaft in einer Partei, die mehr als ein Fünftel der Bevölkerung vertritt, unter Disziplinarvergehen zu stellen, ist eine nicht hinnehmbare Einschränkung der Grundrechte von Beamten.“ ...

Woran mich wohl ´auch das` erinnert???
https://www.dhm.de/bildung/ida/nationalsozialismus/

Gravatar: Karl@ymail.com

Diese Dame ist eindeutig ein Fall für den Verfassungsschutz!

Gravatar: JuergenFuchs

Die verblichene DDR blitzt durch jede Ritze von Fancy Naesers Allmachtsphantasien.

Gravatar: Glass Steagall Act

Das zeigt, wo die Prioritäten bei Faeser liegen. Nicht beim Schutz der Bevölkerung (siehe Magdeburg), sondern bei der Verfolgung von Andersdenkenden. Solche falschen Politiker sollten aus dem Amt entfernt werden! Sie sind eine Schande für die noch verbliebene Restdemokratie!
Leute wie Faeser sind die Vorboten eines Totalitarismus! Der Wähler sollte gewarnt sein!

Gravatar: Premium Verum

Auch Polizisten haben Grund- und Menschenrechte.

Und die AfD ist, ohne jeden Zweifel, Grundgesetz-Partei.

Wenn Frau Faeser nun z.B. behauptet, jemand sei
"gesichert rechtsextrem", dann kann sie das wohl nur,
weil Mitarbeiter des "Department of Homeland Security"
dies mutmaßlich auftragsgemäß kolportieren.

Das ist eine zirkuläre Begründung, bzw. eine Tautologie "über Bande".

Hier zudem noch eine umgekehrte Beweislast zu installieren, dürfte der Rechtsordnung gleichfalls
vollkommen zu wider sein.

Gravatar: Erich Stettner

Und wo bitte ist jetzt der Unterschied zw. 'deren Demokratie' , Stasi DDR und dem Fluch des '1000 jährigen Reiches'?

Gravatar: Kars

Vielleicht sollten die betroffenen Polizeibeamten eine Sammelanzeige wegen Nötigung gegen diese Dame machen. Denn seit wann ist es verboten, in eine demokratisch gewählte Partei einzutreten.

Gravatar: Johannes Friedrich

Dies ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz, in dessen 3. Art, Abs. 3 klar und deutlich steht, daß niemand wegen seiner politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden darf.
Ein sofortiger Rücktritt dieser Frau ist also fällig.

Man muß immer wieder mit Erschrecken feststellen, wie wir uns allmählich den Zuständen während der Hitler-Zeit nähern. In dieser Zeit mußten auch Beamte, die in Institutionen oder Vereinigungen waren welche dem Regime nicht paßten, mit Entlassung rechnen.

Gravatar: Betroffener

Wann kommt diese Blondi mit ihren lupenreinen Nazimethoden endlich hinter Gitter

Gravatar: Zigenpeter

Man soll allen Beamten das Wahlrecht entziehen.
Die Systemangehörigen sollen ihr System nicht rekursiv wählen können.

Schreiben Sie einen Kommentar


(erforderlich)

Zum Anfang