Wegen Bürgschaft fallen Kosten bis zu 60.000 Euro an

Evangelische Kirchengemeinde muss für »Flüchtlinge« zahlen

Die evangelische Kirchengemeinde Lübbecke hat für zwölf syrische »Flüchtling« gebürgt. Jetzt fordert die Stadt das Geld zur Erstattung der Unterhaltskosten vom Bürgen. Bei der Kirchengemeinde beginnt nun das große Heulen und Zähneklappern.

Quelle: pixabay.com
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Die evangelische Kirche in Deutschland fühlt sich seit geraumer Zeit dazu berufen, Flüchtlingspolitik zu betreiben. Dazu gehörte auch die Verabschiedung eines Landesaufnahmeprogramms, welches unter anderem vorsah, Bürgschaften für »Flüchtlinge« zu übernehmen. Gleich derer zwölf übernahm die evangelische Kirchengemeinde der Stadt Lübbecke; vermutlich in der Hoffnung darauf, sich als politisch besonders vorbildlich und engagiert auszeichnen zu können, ohne jedoch ins Risiko zu kommen, für diese Bürgschaften jemals einstehen zu müssen.

Die Stadtverwaltung Lübbecke jedoch sieht den Sachverhalt ganz anders. Sie fordert unter anderem von der evangelischen Kirchengemeinde in Lübbecke die Rückzahlung der für die Unterbringung der »Flüchtlinge« angefallenen Kosten. Da die meisten dieses Personenkreises nicht in der Lage sind, diese Kosten selbst zu begleichen, geht die Stadt logischerweise an die Bürgen und fordert von denen das Geld zurück.

Schon setzt das große Heulen und Zähneklappern bei der Kirchengemeinde in Lübbecke ein. Auf die Menschen, die sich für das Wohlergehen der »Flüchtlinge« engagiert haben, wirkten die Rückforderungen wie eine Bestrafung, beklagte sich Pfarrer Eckhard Struckmeier aus Lübbecke auf den Seiten der evangelischen Kirchen in Westfalen. Man will die Zahlungen verweigern und gegen die Bescheide klagen, sagt die Flüchtlingsbeauftragte der Kirchengemeinde.

Atuell werden bundesweit Kostenbescheide an die Bürgen der »Flüchtlinge« versendet und die Rückzahlung der angefallenen Kosten eingefordert. Viele, die gedacht hatten, sich hier mit kleinem oder keinem Risiko in ein besonders gutes Licht rücken zu können, heben jetzt zum gemeinsamen Lamento an.

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