Klage von Ungarn und Slowakei gegen Migranten-Umverteilung abgewiesen

Europäischer Gerichtshof zwingt EU-Staaten zur Flüchtlingsquote

Ungarn und die Slowakei lehnten eine Beteiligung an der gegen ihren Willen beschlossenen Umverteilung von Migranten auf andere EU-Länder ab und klagten dagegegen. Jetzt wies der Europäische Gerichtshof deren Klage ab.

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Der Europäische Gerichtshof wies am Mittwochmorgen eine Klage Ungarns und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union ab. Das Gericht argumentierte, der Mechanismus helfe als »vorläufige Maßnahme« Griechenland und Italien mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise von 2015 umzugehen und sei daher angemessen.

Der EuGH befand, die Entscheidung sei damals einwandfrei getroffen worden Es wäre kein formelles Gesetz unter Beteiligung der nationalen Parlamente erforderlich gewesen. Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe, »sämtliche vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägte Notlage zu reagieren«.

Damit folgten die Luxemburger Richter einer Empfehlung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs Yves Bot, der bereits in einem Ende Juli veröffentlichten Gutachten die Umverteilung der Migranten als legal einstufte und eine Abweisung der Klage empfahl.

Die EU-Innenminister hatten am 22. September 2015 gegen die Stimmen der Slowakei, Rumäniens, Ungarns und Tschechiens beschlossen, 120.000 Migranten innerhalb Europas zu verteilen. Zuvor hatten Griechenland und Italien Brüssel um Hilfe bei der Bewältigung der Zuwanderungsproblematik gebeten.

Es handelt sich dabei zumeist um Kriegsflüchtlinge aus Syrien, sowie Menschen aus dem Irak und Eritrea, welche illegal mit Booten über das Mittelmeer in Griechenland beziehungsweise Italien eingereist waren, um Asyl in der Europäischen Union zu erhalten.

Die von der EU geplante Umverteilung sollte längstens zwei Jahre dauern und eigentlich in diesem Monat abgeschlossen sein. Es wurden lediglich 27.000 Menschen aus Griechenland und Italien in andere EU-Länder verbracht.

Jene EU-Länder, welche gegen die Umverteilung stimmten, weigern sich die ihnen zugedachte Zahl an Migranten aufzunehmen. Ungarn und die Slowakei klagten daher, nach dem Regierungswechsel in Warschau auch mit Unterstützung von Polen. Man zog die Rechtmäßigkeit des Quotenbeschlusses grundsätzlich in Zweifel.

Ungarn, die Slowakei sowie Polen müssen nun theoretisch die ihnen zugedachte Quoten an Migranten aufnehmen. Sollten sie sich weiterhin dagegen sperren, dürfte die EU-Kommission sogenannte Vertragsverletzungsverfahren vorantreiben, die letztlich in hohen Geldstrafen münden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Werner

Ich kann nur hoffen, dass diese Länder das Urteil nicht anerkennen und damit das Ende der europäischen Diktatur einläuten.
Orban hat richtig gehandelt und die Grenzen dicht gemacht, die Volksverräterin hat sie aufgemacht. Die etablierte Polit-Mafia hat panische Angst vor einem Ende, denn dann müssen sie irgendwo Asyl beantragen, die Frage ist ob sie ein Land aufnimmt.
Sie werden auf jeden Fall die Zeche bezahlen müssen.

Gravatar: Herbert

Wehre`t diesem Urteil und lasset euch nicht dirigieren. Die Mitgliedsstaaten der EU sind immer noch souverän und deren Regierungen durch demokratische Wahlen legitimiert. Es ist falsch, dass demokratisch nicht legitimierte Bürokraten aus Brüssel diesen Regierungen ihre falschen Entscheidungen aufzwingen. „Ungarn und die Slowakei müssen daher weiterhin standhaft bleiben.

Gravatar: Aspasia

Das Urteil stand doch von vornherein fest. Die Vorgaben für eine Migrantenflutung der EU sind schon lange von den neoliberalen Globalisten USA zwingend den Europäern auferlegt worden: "Ein braune Rasse..." Thomas Barnett.
Wenn wir uns nicht schnell von diesen Zerstörern unseres Landes und Europas lösen, dann ist der Zug abgefahren.

Wenn die europäischen Länder sind geschlossen gegen sie wehren würden, was wollen dann die US-Globalisierer machen? Panzer gegen Europa? Panzer gegen Brtanien? Panzer gegen Ungarn? usw....
Können sie nicht!

Gravatar: Michel ut Jasmund

@ Hand Meyer: Sie schreiben: "Die „EU-Instanz“ ist keine aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Volksvertretung." Braucht sie auch nicht, genauso wie das deutsche Bundesverfassungsgericht.

Das EU-Gericht sagt selbst dazu:
In diesen und den darauf folgenden Entscheidungen betonen wir (der EuGH) immer wieder, dass sich die Mitgliedstaaten freiwillig einer Union mit eigenständiger Rechtsordnung unterworfen haben. Dass es sich hierbei um eine Rechtsordnung und nicht bloß um ein politisches Zweckbündnis handelt, zeigt sich vor allem in unseren Entscheidungen immer wieder.

Also, wenn EU-Mitgliedsstaaten sich der Rechtsprechung des EuGH NICHT unterwerfen wollen, müssen sie aus der EU austreten. Abgesehen davon, dass dieses Gericht, wie das BVerfG, zweifelhafte und undemokratische Urteile fällt, ist aus deren Wirkung erkennbar, was die europäischen Nationen von der EU und seinen Gerichten zu halten hat.

Das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der jeweils herrschen Klasse! Der altmodische Begriff "Klasse" der Marxisten ist durch "Schicht, Etabishment" oder "Parteienkartell" zu ersetzen.

Gravatar: ...und überhaupt...

Angenommen, die Migranten werden vereinbarungsgemäß auf die EU-Länder verteilt. Wie will man gewährleisten, dass die Migranten z.B. in Ungarn, Polen, der Slowakei etc. bleiben? Wie will an sie dort festhalten? In Deutschland gibt es für sie doch viel mehr zu holen.

Gravatar: Der Unverwüstliche

... um auf eine ...durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägte Notlage zu reagieren.

Das sind ja Spaßvögel beim EUGH. Weder geschah das plötzlich, noch handelte es sich um Vertriebene, daher war es wohl, wenn überhaupt, eine vorsätzlich, zumindest durch vernachlässigten Grenzschutz herbeigeführte Notlage. Außerdem - "Wir schaffen das!", da kann man ohnehin nicht von Notlage reden. Wir können wegen der Menschenrechtslage nicht nach Ungarn abschieben und Ungarn soll aufnehmen - finde den Fehler.

Gravatar: Stasiopfer_in_USA

@Karin Weber Das koennte es gewesen sein.
Vieleicht fliegt die EU jetzt auseinander.

Gravatar: Franz Horste

Ich glaube, ich werde nach den Wahlen in Polen um Asyl bitten müssen. Denn bei uns wird alles so bleiben, wie es ist. Merkel bleibt am Ruder und die Ministerien-Besetzung wird ein bisschen umgestellt, je nach dem, wie viele Stimmen der Buchhändler-Millionär aus Würselen bekommt.
Denkt gut nach, bevor Ihr Eure Stimme den Falschen gebt. Keine Merkel, kein Schulz! Keine Grünen, keine Linken, sonst werden wir wieder gelinkt.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

… „Jetzt wies der Europäische Gerichtshof deren Klage ab.“ …

Auf Weisung dieser Merkel, die sich die auch für die EU aufzunehmende Flüchtlingsquote offenhalten will?

Gibt diese Entscheidung den Beklagten nicht einen Grund mehr, die EU schnellstmöglich zu verlassen?

Wäre es etwa nicht sehr viel vorteilhafter gewesen, die Völker und Regierenden der betroffenen Staaten verbal von den Vorteilen der Aufnahme von Migranten zu überzeugen und im Anschluss ´konstruktiv` mit den Menschen dieser Staaten zu arbeiten?

Ist dies nicht möglich, weil auch die Menschen dieser Staaten längst u. a. bemerkten:

Die Wirtschaft in der EU verstärkt die Kluft zwischen Arm und Reich!

Der EU-Handel geht auf Kosten von Menschen, Tieren und Umwelt – wobei bis auf Deutschland - Flüchtlinge keine Chance bei der illegalen Einwanderung haben!? https://www.helles-koepfchen.de/artikel/2406.html

Nun; ich kann den Wladimir Wladimirowitsch sehr gut verstehen, der von den USA sagte:

„Mit Menschen zu arbeiten, die Österreich und Australien verwechseln, ist schwer“. https://deutsch.rt.com/international/56831-putin-mit-menschen-zu-arbeiten/

Die genannten Staaten entsprechend zuzuordnen, wird Merkel, Junker & Co. wahrscheinlich noch möglich sein. Welchen Durchblick sie bei den meisten anderen wichtigen Gebieten ihres Aufgabenbereichs haben – z. B. dem Erhalt des Euro und dem Zusammenhalt der EU – bewiesen sie selbst mir als abgekanzelten Holzfäller bereits mehr als ausreichend!!!

Gravatar: Dirk S

Zitat:"Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe, »sämtliche vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägte Notlage zu reagieren«."

Hmm, das riecht nach Verfassungsrang, den ein EU-Vertrag aber nicht haben kann, da ansonsten zumindest in DE dieser per Volksabstimmung angenommen werden müsste. Und da war bis dato nichts. Wobei der "Vertrag von Lissabon" eigentlich die durchgefallene EU-Verfassung durch die Hintertür eingeführt hat. Zeigt eigentlich nur das Problem des Demokratiedefizits der EU und deren nicht wirklich vorhandene Legitimation. Und der EuGH ist auch nur durch Verträge abgesichert und die kann man kündigen oder neu verhandeln.

Und was macht der EuGH eigentlich, wenn Ungarn und die Slovakei seinen Urteilsspruch ignorieren? Die nicht vorhandene EU-Polizei losschicken? Oder gar die BW? Oder gar nichts?

Ich für meinen Teil vermute, dass sich Ungarn entweder einen Dreck um das EuGH-Urteil scheren wird (die Slowakei hat das Urteil ja schon als irrelevant bezeichnet), oder die ihm zugewiesene Leute in irgendeinem grenznahen Zeltlager unterbringen wird, aus dem die freiwillig woanders hingehen werden.

Urteilsfreie Grüße,

Dirk S

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