Polnische Regierung zweifelt Zuständigkeit des EuGH an

EuGH will per Urteil Justizreform in Polen stoppen

Die Europäische Union will durch eine einstweilige Verfügung per Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) Polen dazu zwingen, die eingeleitete Justizreform zu stoppen. Die polnische Regierung wird das landeseigene Verfassungsgericht als höchste zuständige Institution mit der Prüfung des Urteils beauftragen.

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Der Streit zwischen der Europäischen Union und Polen sowie der Versuch der EU, die polnische Regierung in der Flüchtlings- und Migrationspolitik die Knie zu zwingen, geht in die nächste Runde. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat per Urteil einer von der EU-Kommission beantragte einstweilige Verfügung stattgegeben, mit der die polnische Disziplinarkammer sofort ihre Arbeit einzustellen habe (Rechtssache C-791/19 R). Ein endgültiges Urteil ist noch anhängig. Die Disziplinarkammer, so die Begründung, sei möglicherweise nicht unabhängig.

Das EuGH mutmaßt, die Disziplinarkammer sei möglicherweise nicht unabhängig - und gibt einem Antrag der EU-Kommission, der sich unmittelbar und direkt auf eigenständige Entscheidungen eines EU-Mitgliedslandes auswirkt, grünes Licht. Brüssel mischt sich massiv in die nationale Politik Polens ein und scheint zu erwarten, dass die polnische Regierung dieses Vorgehen akzeptiert.

Hier allerdings irrt Brüssel. Die polnische Regierung lässt die Zuständigkeit des EuGH vom Verfassungsgericht des Landes prüfen, sagt der polnische Regierungschef Mateusz Morawiecki. »"Wir werden auf alle Fälle eine Anfrage in dieser Sache an den Verfassungsgerichtshof richten, welcher die höchste Berufungsinstanz ist.« Nicht zuletzt gehe es auch um die Frage, »inwieweit eine Institution wie der EuGH einstweilige Verfügungen wie diejenige, die wir heute erhalten haben, erlassen darf«, sagte der PiS-Politiker der polnischen Presseagentur PAP.

Polen gehört zu den Staaten der EU, die sich gegen die vor allem von der Merkel-Reigerung verbreiteten Propaganda der offenen Grenzen in der Flüchtlings- und Migrationspolitik verweigern und sich nicht widerstandslos jener Ideologie unterwerfen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Karl Napp

Immer wieder zeigt der EuGH (dessen Richter höher bezahlt werden als alle anderen Richter in der EU!), daß seine (ungewählten) Richter von den erwachsenen und, gottseidank, sehr unterschiedlich zivilisierten, denkenden, fühlenden und handelnden europäischen Völkern keine Ahnung haben. Es sind überbezahlte, anmaßende Clowns in Robe. Sie durchbrechen ständig den Grundsatz der Gewaltenteilung und spielen sich als besserer Gesetzgeber auf. Sie sind neben den Brüsseler Massen von Bürokraten (auch Sesselfurzer genannt) die Hauptschuldigen daran, daß in den europäischen Völkern die EU immer mehr als Störfaktor empfunden wird.

Gravatar: Lack

Wenn das EuGH konsequent wäre, würde es sich auch für andere Rechtsverletzungen in Europa interessieren.
Unsere Klage wurde z.B. rundweg abgelehnt.
Wo ist da die Rechtsstaatlichkeit?

Gravatar: Rita Kubier

Ich wünsche Polen, dass es sich vom EuGH sowie überhaupt von den EU-Diktatoren nicht kleinkriegen lässt!! Gegen die EU hilft nur WIDERSTAND - der aber möglichst geschlossen erfolgen sollte! Wo sind und bleiben die anderen vernünftigen Staaten? Sind die alle zu feige?

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

„Polnische Regierung zweifelt Zuständigkeit des EuGH an
EuGH will per Urteil Justizreform in Polen stoppen“ ...

... „Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten per Mehrheitsvotum entschieden, bis zu 160.000 Asylbewerber nach einem Quotensystem innerhalb der EU zu verteilen. Mit der Aktion sollten Griechenland und Italien entlastet werden. Am Ende wurden aus verschiedenen Gründen laut EU-Kommission nur rund 35.000 Menschen umverteilt, viele davon nach Deutschland. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich beharrlich.
„Polnische Regierung zweifelt Zuständigkeit des EuGH an
EuGH will per Urteil Justizreform in Polen stoppen“ ...
https://www.dw.com/de/polen-ungarn-und-tschechien-brechen-eu-recht/a-52989433

Und das - wie sich auch m. E. längst herausstellte – völlig zurecht, wobei wohl hervorzuheben ist, dass zumindest Polen über zwei Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine aufnahm https://www.deutschlandfunkkultur.de/die-nuetzlichen-migranten-zwei-millionen-ukrainer-in-polen.979.de.html?dram:article_id=411765,
welche vor dem von der EU unterstützen Putsch der Amis dorthin flohen!

Sollte die oben beschriebene einstweilige Verfügung die Polen per Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) tatsächlich dazu zwingen, die göttlichen(?) Plagen auch in ihrem Staat anzusiedeln:

Könnte das Polen etwa nicht Grund genug dafür liefern, den Rückweg aus der EU ´fluchtartig` anzutreten?

Sicherlich dient das dann auch Tschechien und Ungarn dann als leuchtendes Beispiel!!!
https://www.dw.com/de/polen-ungarn-und-tschechien-brechen-eu-recht/a-52989433

Gravatar: Andreas Schulz

Das alte Lied der EU....

Wes Geld ich nehm, dessen Lied ich singe.........

Gilt aber ausdrücklich nicht für die EU selbst .....

Und was wird sich über die "Familia" in italien aufgeregt, die können noch was lernen.

Legale Erpressung, durch "Volkes Wille".........

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