Klage Österreichs gegen Mautgebühren vor der Abweisung

EuGH-Generalanwalt hält deutsche Pkw-Maut für rechtens

Österreich klagte beim Europäischen Gerichtshof gegen eine Pkw-Maut in Deutschland. Man sah ausländische Fahrer benachteiligt, weil deutsche künftig eine niedrigere KfZ-Steuer zahlen. Der EuGH-Generalanwalt entschied am Mittwoch darauf, die Klage zurückzuweisen.

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Österreich erlitt am Mittwoch mit seiner Klage gegen die bundesdeutsche Pkw-Maut beim Europäischen Gerichtshof eine erste Niederlage. Der EuGH-Generalanwalt schlug in seinem Plädoyer vor, die Klage Österreichs abzuweisen. In 80 Prozent der Fälle folgt das EuGH dem Schlussantrag des Generalanwalts. Ein endgültiges Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.

Der EuGH-Anwalt erklärte, dass die Klage sich auf eine angebliche Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit stütze und hierbei auf einem grundlegenden Missverständnis des Begriffs Diskriminierung beruhe. Wien sei der Ansicht, dass die sogenannte Infrastrukturabgabe ausländische Fahrer verbotenerweise diskriminiere, weil deutsche Autobesitzer über die Kfz-Steuer voll für die Maut entlastet würden.

Die EU-Kommission gab 2016 nach langem Ringen grünes Licht für die deutsche Maut, Österreich klagte im Jahr 2017 beim EuGH. Die Niederlande schlossen sich an. Festgehalten wurde, dass auch bei einer »Nullreduzierung« gezahlt werden müsse. Dabei räumte der Generalanwalt ein, dass die Höhe der von Fahrzeughaltern inländischer Fahrzeuge zu entrichtende Kfz-Steuer dank der Steuerentlastung geringer sein werde als bisher.

Selbst aber wenn die Steuerentlastung eine »Nullreduzierung« der KfZ-Steuer zur Folge hätte, wäre jeder ausländische Fahrer verpflichtet, für die Benutzung deutscher Autobahnen einen Beitrag zu zahlen, der höchstens so hoch wäre wie jener, der von den Haltern inländischer Fahrzeuge zu zahlen wäre.

In Sachen einer kritisierten Verletzung des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs stellt der Generalanwalt fest, dass Österreich im Hinblick auf eine mögliche Auswirkung der Infrastrukturabgabe auf den grenzüberschreitenden Handel keinerlei Nachweise erbracht habe. Es gebe keine Anhaltspunkte, die auf eine Behinderung des Marktzugangs hindeuten könnten.

Dieser sieht die deutsche Infrastrukturabgabe mit zwei anerkannten Dogmen der EU-Verkehrspolitik im Einklang, wonach die Kosten im Zusammenhang mit der Benutzung von Verkehrsinfrastrukturen auf dem »Benutzerprinzip« und dem »Verursacherprinzip« beruhen. Österreich habe keine weniger günstige Behandlung darlegen können, die die in Rede stehenden Maßnahmen für die Fahrer ausländischer Fahrzeuge bedeuten würden.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: Willi Winzig

Soll doch Niemand glauben, dass die die Kfz Steuer für uns auch nur um einen Punkt senken werden, ganz im gegenteil. Wir bezahlen dann mit der Maut unsere eigenen bezahlten Straßen noch einmal, an der Tankstellen nochmal + die Rente auch als Rentner ein zweitesmal, dazu noch wie üblich die Mehrbezahlsteuer und da war doch auch noch ein Umweltbonus eingerechnet oder ? Nein macht Euch keine illusionen, solange dieses etablierte Pack uns gängelt (die nennen das regieren) solgange werden die uns auch das Fell über die Ohren ziehen so oft sie wollen. Nur ein Umsturz kann uns noch von diesen Volksverrätern und Betrügern befreien und der wird kommen.

Gravatar: Charly

Was soll der Hokus Pokus denn? Jeder der mit dem Auto durch die BRD fährt hat zu zahlen. Fertig. Der Rest der EU zahlt doch auch Gebühren für die Benutzung der Straßeb. Wer das nicht zahlen will soll zu Fuß gehen, fliegen oder Bahn fahren.
Ende der Diskussion. Weiter zum nächsten Kapitel.

Gravatar: Heinz

Die Maut ist doch nur der Einstieg in die nächste Abzocke für deutsche Autofahrer.
Wer an den Ausgleich auch noch in einigen Jahren glaubt, soll ruhig weiter träumen.

Gravatar: Tomas Poth

Nicht zu vergessen, Merkel hatte sich explizit im Wahlkampfstudio geäußert: Mit mir (Merkel) wird es keine Maut geben.

Gravatar: Unmensch

Österreich wird also eine Maut nach deutschem Vorbild einheben.

Gravatar: Ekkehardt Fritz Beyer

... „EuGH-Generalanwalt hält deutsche Pkw-Maut für rechtens“ ...

Da aber nirgends festgelegt wurde, dass diese Maut verpflichtend eingeführt werden ´muss`, würde
dieses Nahles sicherlich auch deshalb „Ätschi bätschi“ sagen!

Klar: Die Göttin(?) legte sich längst fest: https://www.youtube.com/watch?v=7PUR_WPj0JM

Bewirbt sich die Andrea nicht auch deshalb nun als „Schleudersitzkandidatin“, weil sie der ´Allmächtigen`(?) nicht traut???
https://freie-presse.net/sozialstaat2025-nahles-schleudersitz-kanzlerkandidatin/

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