Staatssender dürfen weiterhin den Bürger schröpfen

EuGH entscheidet: auch wer weder Radio noch TV besitzt, muss GEZ zahlen

Die Staatssender ARD und ZDF sowie die angeschlossenen Anstalten dürfen auch weiterhin ungestraft die deutschen Haushalte schröpfen. Das hat aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden. Die GEZ darf auch bei den Haushalten eintreiben, die weder TV noch Radio haben.

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Jeder deutsche Haushalt muss  jeden Monat zwangsweise 17,50 Euro an die GEZ leisten. In der Zwischenzeit hat sich die GEZ zwar umbenannt und firmiert jetzt unter dem Namen »Beitragsservice«. Doch ist diese Namensänderung nichts anderes als ein Euphemismus. Dahinter steht nach wie vor die rechtlich höchst umstrittene identische Struktur eines auf Gewinn orientierten Wirtschaftsunternehmens, dass sich aber bei der Betreibung des Zwangsgeldes sehr gerne den Anstrich einer öffentlichen Einrichtung gibt und sich der Zwangsmittel einer staatlichen Institution bedient.

Die Zahl der Zwangsgeldverweigerer wie auch die Zahl der Klagen gegen die GEZ/Beitraggservice hat sich im Laufe der letzten Jahre deutlich erhöht. Auch bei vielen Juristen ist die Vorgehensweise jenes Unternehmens höchst umstritten. Allerdings fahren die Sender samt ihrer Geldeintreiber schwere bis schwerste Geschütze gegen die Verweigerer und Kritiker auf. Da werden Zahlungsverweiger schon einmal am Arbeitsplatz verhaftet, um ihren Widerstand zu brechen.

Oder man gibt Rechtsgutachten in Auftrag, die das gewünschte Ergebnis erbringen. So wie im vergangenen Sommer, als das Bundesverfassungsgerichtes unter dem Vorsitz von Richter Ferdinand Kirchhof geurteilt hatte, dass die Beitreibung des Zwangsbeitrages verfassungskonform sei. Der Bruder dieses Richters, Paul Krichof, hatte im Sommer 2010 ein von ARD, ZDF und Deutschlandfunk in Auftrag gegebenes Gutachten zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit des Zwangsgeldes erstellt.

Heute hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dieser verbraucherunfreundlichen und höchst umstrittenen Rechtsauslegung angeschlossen. Selbst wenn ein Haushalt in Deutschland weder Radio noch TV-Gerät hat, muss er den Zwangsbeitrag von 17,50 Euro pro Monat an die GEZ abdrücken. Die Staatssender ARD und ZDF samt ihrers Konglomerats von regionalen Ablegern dürfen sich also weiterhin nach Lust und Laune beim Bürger bedienen.

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Kommentare zum Artikel

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Gravatar: woku

Solange es noch Wähler gibt, denen Bundesliga, Eckkneipe und Karneval wichtiger sind und Lidl und Co um die Ecke noch geöffnet haben ist die Welt in BRD doch in Ordnung.

Gravatar: Jan Zeitzmann

Für mich ist das dreiste Abzocke! Für den Herrn Burow zahlen wir das üppige Gehalt. Und zahlen für die Altersvorsorge der Angestellten.Es ist an Frechheit nicht zu überbieten.

Gravatar: Karin Weber

Staatliche Propaganda erreicht nur offene Ohren. Immer mehr Bürger hören aber nicht mehr hin und schalten um. Da können noch so viele Milliarden in staatliche Propaganda investiert werden, wenn es keine Empfänger gibt ... war´s das.

Die GEZ wird fallen, sie sichert nur noch ein paar Jahre die Existenz der Systemkalfaktoren. Aber selbst die laufen denen mittlerweile , trotz fettem Gehalt, weg: https://www.epochtimes.de/video/deutschland/afd-mdr-blockiert-neutrale-berichterstattung-a2731198.html

Gravatar: ropow

Das EUGH-Urteil enthält wesentlich mehr fragwürdige Bestandteile:

Es begründet die Rechtmäßigkeit der Zwangsgebühren mit

(a) dass, sie „keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland darstellt“ und das ungeachtet der Tatsache, dass man im Gegensatz zu früher nun auch zahlen muss, wenn man die Dienste des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gar nicht beansprucht.

(b) dass „diese Änderung zu keiner wesentlichen Erhöhung der Vergütung geführt“ hat.

Außerdem findet es das Urteil auch rechtens, „dass öffentlich-rechtlichen Sendern vom allgemeinen Recht abweichende Befugnisse eingeräumt werden, die es ihnen erlauben, die Zwangsvollstreckung von Forderungen aus rückständigen Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben.“

Das EUGH-Urteil findet es also völlig in Ordnung, dass den öffentlich-rechtlichen Sendern durch die geltende Regelung eine Reihe von den privaten Sendern nicht zukommenden Vorteilen gewährt wird, die einen wirtschaftlichen Vorteil beinhalten und wegen des allgemeinen Charakters der Rundfunkbeitragspflicht zugleich eine staatliche Beihilfe bilden. Diese Vorteile liegen insbesondere in den vom allgemeinen Recht abweichenden Bestimmungen, die es den öffentlich-rechtlichen Sendern erlauben, sich selbst die für die Zwangsvollstreckung der Forderungen erforderlichen Vollstreckungstitel zu schaffen. Diese Selbsttitulierung ist schneller, einfacher und billiger als ein gerichtliches Verfahren zur Eintreibung von Forderungen. Zudem führt diese Methode zu Nachteilen beim Verbraucher, da dessen Möglichkeiten zur Beantragung gerichtlichen Rechtsschutzes und richterlicher Prüfung vor Titulierung und Vollstreckung ausgeschlossen bzw. erheblich erschwert werden.

Ist es wirklich so schwer, den Lesern die weiterführenden Links zu diesem Urteil bereitzustellen?

Pressemitteilung des EUGH zu diesem Urteil:

https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-12/cp180202de.pdf

Das Urteil:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=E51076259850256F3CA61B7FD1D30100?text=&docid=208961&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=1628285

Gravatar: karlheinz gampe

Der EuGh hat sogar das Grundrecht auf Eigentum aufgehoben ! Staatsfinanzierung ist auch rechtens. Bei den Richtern am EUGh handelt es sich um Büttel der EU und ihrer Parteien. Auch in Deutschland werden Amtsstellen nach Parteizugehörigkeit besetzt z. Bsp. Bundesverfassungsgericht mit einem CDU Merkel Büttel. Rechtsstaat gibt es den noch oder schon DDR 2.0 ?

Link dazu:

https://www.deutschlandfunk.de/richterwahl-im-bundestag-aktive-politiker-gehoeren-nicht-an.694.de.html?dram:article_id=433873

Gravatar: Peter S.

... und täglich grüßt das ZDF im NATO-Auftrag mit der "Krim-Annexion", nach dem Motto: Wer immer wieder das gleiche sagt, hat recht [Max Uthoff].

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